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Mit der Bauabnahme erklärt der Auftraggeber, dass er eine Bauleistung als erledigt betrachtet. Was sich wie ein harmloser Schritt anhört, hat für Auftraggeber und Auftragnehmer weitreichende rechtliche Folgen. Umso wichtiger ist, dass beide Parteien, ihre Möglichkeiten und Rechte kennen und die Bauabnahme in einem Abnahmeprotokoll ausreichend dokumentieren. [Mehr lesen]
Kommt es bei der Lieferung von Baustoffen oder dem Fertigstellen eines Bauvorhabens zu Mängeln am Objekt, muss der Auftraggeber eine Mängelanzeige aufgeben, um den Mangel vom Auftragnehmer beseitigen zu lassen. Doch wie verfassen Verantwortliche eine solche Anzeige? Welche Bestandteile müssen enthalten sein und welche Frist zur Mängelbeseitigung ist angemessen? [Mehr lesen]
Die Normenreihe DIN 68800 „Holzschutz“ wurde zuletzt im Jahr 2020 aktualisiert. Zahlreiche Vorgaben, z. B. in der DIN 68800-4, wurden dabei konkretisiert. Maßnahmen zum baulichen Holzschutz nach DIN 68800-2 sind verbindlich anzuwenden. Doch was regeln die einzelnen Teile der Holzschutz-DIN 68800 und was bedeuten die aktualisierten Vorgaben für die Baupraxis? [Mehr lesen]
Am 23.06.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet umfangreiche Anpassungen und Ergänzungen zugunsten des ländlichen und städtischen Wohnungsbaus. Diese Novelle des BauGB sowie der BauNVO stärkt insbesondere den Handlungsspielraum der Kommunen für die Baulandmobilisierung. Einige der Änderungen bergen jedoch hohes Konfliktpotenzial zwischen Eigentümern, Bauunternehmen sowie Gemeinden und sind teils befristet. [Mehr lesen]
Bau- und Abbruchabfälle stellen einen der größten Abfallströme in Deutschland dar. Umso wichtiger, dass Unternehmen für die fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung der Materialien sorgen. Rechtliche Grundlage hierfür ist vor allem die neue Mantelverordnung, die die Bundesregierung nach jahrelangen Uneinigkeiten nun Ende Juni 2021 beschlossen hat. Das sind die wichtigsten Neuerungen. [Mehr lesen]
Ein Baumangel liegt vor allem dann vor, wenn ein Bauobjekt nach der Fertigstellung nicht mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt. In diesem Fall hat der Bauherr als Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung durch das verantwortliche Bauunternehmen. Um Mängelansprüche geltend zu machen, muss sich der Bauherr an die gesetzlichen Vorgaben zum Baumangel halten und wissen, wie lange die dazugehörigen Verjährungsfristen andauern. [Mehr lesen]
Das „Baustellenhandbuch VOB und BGB““ bietet unter Schlagwörtern von „A“ bis „Z“ die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten. Jetzt informieren!