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"Brandschutz in der Haustechnik – Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)"


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Bau und Immobilien

Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile durchführen, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, müssen im Brandfall ebenfalls lange standhalten. Auf diesem brandschutztechnischen Grundsatz basiert die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die 2016 veröffentlicht wurde. Das sind die wesentlichen Änderungen zur Fassung 2005.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die MLAR?
  2. Wichtige Bestandteile der MLAR
  3. MLAR und die Vermeidung von Brandgefahren
  4. MLAR 2016: Änderungen gegenüber der MLAR 2005
  5. Fazit: Umfassender Brandschutz ohne MLAR nicht möglich

Was ist die MLAR?

Die MLAR ist eine Richtlinie, die sich mit der Installation von Leitungsanlagen in Gebäuden (Haustechnik) befasst. Sie legt Standards für die Verlegung und den Brandschutz von elektrischen Leitungen fest. Das Ziel der MLAR ist es, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Leitungsanlagen zu verhindern, indem die Feuerwiderstandsklassen angrenzender Bauteile nicht durch Leitungen reduziert werden.

Somit beinhaltet die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie folgende Kernbestandteile:

Wichtige Bestandteile der MLAR

  • Brandschutz: Anforderungen an die Brandbeständigkeit von Leitungsanlagen und Gewährleistung festgelegter Feuerwiderstandsklassen des Bauteilverbundes.
  • Verlegung: Vorschriften zur fachgerechten Installation von Leitungen, um die Gebäudesicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
  • Materialien: Spezifikationen für die zu verwendenden Materialien, insbesondere im Hinblick auf die Feuerresistenz.

Diese Vorgaben haben in der Folge direkten Einfluss auf die Planung und Ausführung der jeweils verwendeten Haustechnik.

Auswirkungen auf die Planung und Ausführung

  • Planungsphase: Architekten und Ingenieure müssen die MLAR-Vorgaben bereits in der Planungsphase berücksichtigen.
  • Ausführung: Elektroinstallateure sind verpflichtet, die Richtlinien der MLAR bei der Installation einzuhalten.
  • Überprüfung und Zertifizierung: Regelmäßige Kontrollen durch zuständige Behörden stellen sicher, dass die MLAR-Standards eingehalten werden.

→ Vor allem bei der Prüfung und Wartung könnte BIM7D eine entscheidende Rolle spielen. In der zusätzlichen Dimension des Gebäudebetriebs können dadurch anhand des 3D-Modells haustechnische Anlagen überwacht werden.

MLAR und die Vermeidung von Brandgefahren

Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile durchführen, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, müssen im Brandfall ebenfalls lange standhalten. Auf diesem brandschutztechnischen Grundsatz basiert die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die 2016 veröffentlicht wurde. Das sind die wesentlichen Änderungen zur Fassung 2005.

MLAR 2016: Änderungen gegenüber der MLAR 2005

Die überarbeitete Fassung der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) wurde am 11. Oktober 2016 mit dem Redaktionsstand vom 5. April 2016 veröffentlicht. Zur vorher gültigen Fassung aus dem Jahr 2005 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

Geltungsbereich der MLAR erweitert

Der Geltungsbereich wurde erweitert und spezifiziert: Die MLAR gilt nun auch für „bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen“.

Vorher umfasste der Geltungsbereich Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen bzw. Fluren, Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile führen, und den Funktionserhalt von Leitungsanlagen.

Elektrische Leitungen mit verbessertem Bauverhalten

Als elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten werden gemäß überarbeiteter MLAR auch Leitungen bezeichnet, die anhand von europäischen Normen gleichwertig klassifiziert sind.

Vorher mussten diese Leitungen den Prüfanforderungen der DIN 4102-1:1998-05 in Verbindung mit der DIN 4102-16:1998-05 Baustoffklassen 1 entsprechen und eine nur geringe Rauchentwicklung aufweisen.

Elektrische Leitungsanlagen gemäß MLAR

Bisher genügte zur Abtrennung von Messeinrichtungen und Verteiler gegenüber notwendiger Treppenräume, wenn die Räume durch feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen getrennt und die Öffnungen in diesen Bauteilen durch feuerhemmende Abschlüsse verschlossen waren.

→ Nun müssen auch die Abschlüsse von Öffnungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Regelung für Installationsschächte und -kanäle nach MLAR

Unterdecken einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen mussten bisher aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und feuerhemmend sein, wenn sie von oben und unten beansprucht wurden. Die Neufassung der MLAR fordert nun auch Abschlüsse von Öffnungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Erleichterungen für die Leitungsdurchführung 

Bisherige Erleichterungen der MLAR bezogen sich auf elektrische Leitungen und auf Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen, ohne den Begriff "elektrische Leitungen" näher zu spezifizieren. Das ändert sich mit der neuen Fassung: Die Erleichterung gilt nur für elektrische Leitungen sowie einzelne dicht gepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser.

Erleichterungen für einzelne Leitungen: Mit der neuen Fassung der MLAR wurde der maximale Außendurchmesser von einzelnen Rohrleitungen mit und ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung von 160 mm auf 110 mm verringert. Sie dürfen nur noch in eigenen Schlitzen von massiven Wänden verlegt werden oder in Wandecken, wenn diese bestimmte Anforderungen erfüllen.

Funktionserhalt gemäß Neufassung der MLAR

In der Fassung von 2005 war geregelt, dass der Funktionserhalt als gewährleistet galt, wenn die Leitungen die Prüfanforderungen der DIN 4102-12 in der Funktionserhaltsklasse E 30 bis E 90 erfüllten. Nun werden auch weitere Normen anerkannt, wenn die Leitungen gleichwertig klassifiziert sind.

Die Neufassung der MLAR fordert außerdem, dass der Nachweis des Funktionserhalts dokumentiert wird. Zudem definiert die neu MLAR Anforderungen an die Dauer des Funktionserhalts: Der Funktionserhalt bei Leitungsanlagen von automatischen Feuerlöschanlagen muss einen Funktionserhalt von min. 90 Minuten betragen.

Fazit: Umfassender Brandschutz ohne MLAR nicht möglich

Die Einhaltung der MLAR trägt wesentlich zur Sicherheit in Gebäuden bei. Die ständige Anpassung an neue Technologien und Standards erfordert ein fortlaufendes Engagement aller Beteiligten in der Elektrotechnik- und Brandschutzbranche. Durch die Beachtung der MLAR-Richtlinien wird ein wichtiger Beitrag zum Brandschutz und zur Gebäudesicherheit geleistet. Damit schützt die MLAR auch direkt Menschenleben und Sachwerte. Es ist daher entscheidend, dass Fachunternehmen stets auf dem neuesten Stand der Technik agieren und Kenntnis über die MLAR-Richtlinien besitzen.

Quelle: „Fachgerechte Planung und Ausführung von konventioneller und regenerativer Haustechnik“

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