Ziel der DIN 4108-3: Erhebliche Bauschäden vermeiden
Nicht selten stellen Architekten, Ingenieure oder Sachverständige in Bestandgebäuden Feuchtigkeit auf den Oberflächen von Wänden, an der Dampfbremse in Dächern und auch an Fensterlaibungen fest. Aber auch Neubauten weisen immer wieder Leckagen in den einzelnen Konstruktionen auf. Das sind Anzeichen dafür, dass bei der Ausführung des Bauwerks Fehler unterlaufen sind, die erhebliche Bauschäden wie Schimmelpilzbefall nach sich ziehen können und die Nutzungsdauer eines Gebäudes deutlich verkürzen.
Damit Planer und Architekten dem Feuchteeintrag in die Konstruktionen von Bauwerken schon bei der Planung entgegenwirken können, gibt es die Norm DIN 4108-3:2018-10 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“. Diese wurde überarbeitet und ist in novellierter Form seit Oktober 2018 anzuwenden.
Konkrete Handlungsanleitungen zur Umsetzung des klimabedingten Feuchteschutzes in Altbauten sowie Praxistipps zu den rechtlichen Besonderheiten erhalten Planer und Bauausführende im Buch „der bauschaden Spezial Feuchteschutz in der Altbausanierung“.
Dafür gilt die DIN 4108-3 nicht
Die DIN 4108-3 gilt nicht für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen. Außerdem werden die Anforderungen an den Feuchteschutz für raumseitige Bauteiloberflächen in Teil 2 der Norm geregelt und nicht im überarbeiteten dritten Teil.
DIN 4108-3: Was hat sich mit der Neufassung geändert?
Gegenüber der Vorgängernorm aus dem Jahr 2014 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Der Anwendungsbereich der Norm wird nun klarer abgegrenzt.
- Es wurde eine Einleitung aufgenommen.
- Das Kapitel zu den nachweisfreien Konstruktionen wurde überarbeitet.
- Anhang B wurde überarbeitet und auf ein Berechnungsbeispiel reduziert.
- Anhang D, der Vorgaben zur Feuchteschutzmessung durch hygrothermische Simulation macht, wurde deutlich erweitert und ist nun ein „normativer“ Anhang.
Nachweis der feuchtetechnischen Unbedenklichkeit
Die Erfüllung der Anforderungen der DIN 4108-3 sind innerhalb eines Nachweises zum Bauantrag zu erbringen. Dieser Nachweis der feuchtetechnischen Unbedenklichkeit kann gemäß DIN 4108-3 in einem dreistufigen Nachweissystem erfolgen:
1. Nachweisfreie Konstruktionen
Am einfachsten ist der Nachweis zu erbringen, wenn Planer sich gleich für eine nachweisfreie Konstruktion entscheiden. Das betrifft insbesondere Konstruktionen für Dachaufbauten bei belüfteten und unbelüfteten Dächern.
2. Nachweis mittels des Periodenbilanzverfahrens
Zählt die gewählte Konstruktion nicht zu den nachweisfreien Konstruktionen, ist die Tauwasserfreiheit mittels des Periodenbilanzverfahrens (Glaser-Verfahren) zu erbringen.
3. Nachweis durch hygrothermische Simulation
Kann auch das Glaser-Verfahren nicht angewendet werden, muss der Verantwortliche eine hygrothermische Simulation durchführen. Das trifft insbesondere bei Bauwerken wie Schwimmbädern oder erdberührten Bauteilen zu.
Hinweis: Nicht alle Konstruktionen, die rechnerisch einen Tauwasserausfall aufweisen, sind unzulässig. Vielmehr unterscheidet die DIN 4108-3 vier Fälle, die im Fachmagazin „EnEV Baupraxis“ neben weiterführenden Informationen zur Norm benannt werden. Mit diesem Magazin für energieeffiziente Neu- und Bestandsbauten erhalten Bauplaner von Experten aus der Praxis wichtige Informationen zum energieeffizienten Bauen.
Quellen: „EnEV Baupraxis“, Beuth Verlag