Neue WU-Richtlinie und die Anforderungen an einen WU-Beton
Die DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ („WU-Richtlinie“) aus dem Jahr 2003 wurde umfassend überarbeitet. Die Neuausgabe ist im Dezember 2017 erschienen. Am Konzept der Richtlinie wurde wenig verändert, jedoch ist eine Vielzahl an Erfahrungen der letzten Jahrzehnte eingeflossen. So wurden Regelungen zu WU-Dächern aufgenommen sowie die Aussagen zur Planung ausgebaut. Die Hinweise zum Baustoff Beton wurden dagegen kaum überarbeitet.
Ein Beton mit hohem Wassereindringwiderstand, der unter der Bezeichnung „WU-Beton“ bekannt ist, wird in der DIN EN 206-1 (zurückgezogen)/DIN 1045-2 (2008) anhand der Betonwerte definiert:
- bei Bauteildicke über 0,40 m: w/z ≤ 0,70
- bei Bauteildicke bis 0,40 m: w/z ≤ 0,60 bei einem Zementgehalt von mindestens 280 kg/m3 (bei Anrechnung von Zusatzstoffen: 270 kg/m3)
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C25/30
WU-Betonbauwerke sind nach der neuen WU-Richtlinie dagegen als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen definiert, die auch allein, also ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen die abdichtende Funktion übernehmen. Diese Definition geht über die reine Betonherstellung hinaus. Das Konzept wird in der früheren wie auch der aktuellen WU-Richtlinie verfolgt, mit dem Ziel den Feuchtetransport im Bauteil zu minimieren und den Trocknungsvorgang zu ermöglichen.
Planungsschritte nach neuer WU-Richtlinie
Um die Wasserundurchlässigkeit des Betonbauteils zu erreichen, müssen die in der WU-Richtlinie aufgeführten Planungsschritte eingehalten werden. Diese Planungsschritte werden in der neuen Richtlinie mit qualitativen oder quantitativen Festlegungen zur Begrenzung des Wasserdurchtritts durch Beton, Fugen, Einbauteile und Risse aufgeführt.
- Bedarfsplanung im Hinblick auf die Nutzung des Bauteils
- Festlegung der Beanspruchungsklasse und gegebenenfalls Berücksichtigung angreifender Wässer und Böden
- Festlegung der Nutzungsklassen und des Nutzungsbeginns bauteilbezogene Wahl eines Entwurfsgrundsatzes
- Festlegen der aus den Entwurfsgrundsätzen folgenden konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen
- Planung von Bauablauf, Betonierabschnitten, Arbeitsfugen einschließlich der erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Wahl von Bauteilabmessungen, Bewegungsfugen, Sollrissfugen
- Bemessung und Bewehrungskonstruktion
- Planung von Einbauteilen und Durchdringungen
- Planung des geschlossenen Fugenabdichtungssystems
- Planung und Ausschreibung der Abdichtung für alle planmäßigen und unplanmäßigen Trennrisse
- Dokumentation aller relevanten Festlegungen und Entscheidungen in der Planung und Weitergabe an alle Beteiligten (WU-Konzept)
- Beschreibung der für die Nutzung möglicherweise folgenden Einschränkungen (z. B. wasserführende Risse, Annahmen für den Zeitraum und die Bedingungen für die Selbstheilung)
Eine Gegenüberstellung der Planungsschritte nach der neuen und der alten WU-Richtlinie sowie Beispiele aus der Praxis finden Planer und Bauunternehmer in der Fachzeitschrift „der bauschaden“ (Ausgabe Februar/März).
Beanspruchungs- und Nutzungsklassen nach neuer WU-Richtlinie
Wichtig für die Planung von WU-Konstruktionen ist die festlegung der Beanspruchungs- und Nutzungsklasse. Darunter ist Folgendes zu verstehen:
Nutzungsklassen
Bei der Bestimmung der Nutzungsklasse sind die Angaben des späteren Eigentümers/Nutzers zur voraussichtlichen Nutzung zum Nutzungsbeginn ausschlaggebend. Zumindest in der ersten Planung können später geänderte Ansprüche nicht berücksichtigt werden.
Die Nutzungsklasse beschreibt die Art der Nutzung sowie die Anforderungen an das Raumklima und den Feuchtezustand der Bauteiloberfläche während der vorgesehenen Nutzungsdauer. Es wird in die Nutzungsklassen A und B unterschieden:
- Nutzungsklasse A: Bei der Nutzungsklasse A ist ein Wasserdurchtritt in flüssiger Form nicht zulässig und damit auch keine Feuchtestellen auf der luftseitigen Betonoberfläche.
- Nutzungsklasse B: Hierbei sind Feuchtestellen erlaubt als Folge des Wasserdurchtritts sowie Dunkelfärbungen und Wasserperlen. Dagegen ist ein Wasserdurchtritt, der zum Ablaufen des Wassers und Tropfen an den Bauteilen führt nicht zulässig.
In beiden Nutzungsklassen ist eine Tauwasserbildung möglich.
Beanspruchungsklassen
Für die Beanspruchungsklassen werden je nach Art der Ausführung (Ortbeton, Elementwände, Fertigteil) Mindestwanddicken empfohlen. Weil die Mindestwanddicken in der Vergangenheit häufig überschritten wurden, wurde dieser Part in der neuen WU-Richtlinie angepasst. Sie empfiehlt, die Mindestwanddicke maximal bis zu 15 % zu übersschreiten.
Sind die Wand- und Plattendicken bekannt, können auf dieser Grundlage das Druckgefälle sowie die zulässigen Trennrissbreiten ermittelt werden.
Entwurfskonzepte wurden in neuer WU-Richtlinie modifiziert
Um zu verhindern, dass das Wasser durch Risse in den Innenraum transportiert wird, werden in der WU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 drei Entwurfskonzepte vorgeschlagen, die in der neuen Richtlinie folgendermaßen modifiziert wurden:
- Vermeidung von Trennrissen durch die Festlegung von konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen
- Festlegung von Trennrissbreiten, die so gewählt werden, dass bei Beanspruchungsklasse 1 der Wasserdurchtritt durch Selbstheilung begrenzt wird
- Festlegung von Trennrissbreiten in Kombination mit im Entwurf vorgesehenen planmäßigen Dichtmaßnahmen
Für alle Entwurfskonzepte müssen Dichtmaßnahmen für unerwartet entstandene Trennrisse eingeplant werden. Generell werden zur Umsetzung von Dichtmaßnahmen seit mehreren Jahren Frischbetonverbundfolien eingesetzt. Im Übrigen kommt es auch stark auf die Fugengestaltung an, damit das Wasser nicht durchdringt.
Quelle: „der bauschaden“