Bau und Immobilien

Bau- und Architektenrecht

Neues Bauvertragsrecht führt Verbrauchervertrag und Architektenvertrag ein

Das Gesetz, das im Wesentlichen am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag. Im neuen Gesetz finden sich hierbei Vorschriften, die bisher inhaltlich weder im BGB noch in der VOB/B geregelt wurden. [Mehr lesen]
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