Energieoptimiertes Bauen

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BEG Förderung für Neubau und Vollsanierung: Regelungen für effiziente Gebäude seit 2021

Am 04.11.2021 hatte die Bundesregierung Neuerungen für die Förderung von Neubauten verkündet, die zum 01.02.2022 gelten sollen. Sie sind Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die alle bisher bekannten Förderungen von KfW und BAFA rund um erneuerbare Energien und energieeffiziente Gebäude ersetzt. Des Weiteren hat die BEG-Förderung eine komplette Neustrukturierung der geplanten Maßnahmen erhalten. Nun wurde die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen novelliert und die überarbeiteten Fördersätze gelten seit Januar 2024. [Mehr lesen]
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