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Bau und Immobilien

Neue DIN 4109-5 zum Schallschutz im Hochbau: Einführung, Beiblatt 2 und Trittschalldämmung

© MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Seit August 2020 gilt die neue DIN 4109-5. Sie regelt den Schallschutz im Hochbau und erhöht die Mindestanforderungen aus Teil 1 der DIN-Norm. So ergeben sich ggf. neue Grenzwerte im Bauwesen, gleichzeitig ersetzt die DIN 4109-5 das bis dahin gültige Beiblatt 2 und sorgt z. B. für einen erhöhten Trittschallschutz.

Inhaltsverzeichnis

  1. DIN 4091-5: Einführung
  2. Änderungen durch die DIN 4109-5
  3. DIN 4109-5 ersetzt Beiblatt 2
  4. Luft- und Trittschalldämmung nach DIN 4109-5
  5. Neues Änderungsblatt zur DIN 4109-5 angekündigt

DIN 4091-5: Einführung

Die DIN 4109-5 ist im August 2020 erschienen und stellt spezielle Anforderungen an den Schallschutz im Wohnungs- bzw. Hochbau. Verfasser der neuen Norm sind der DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) und der Arbeitsausschuss NA005-55-74 AA „Anforderungen an den Schallschutz“.

Grundlegende Vorgaben zum Schallschutz sind bereits in Teil 1 der DIN-Norm enthalten – die DIN 4109-5 definiert zusätzliche, höhere Mindestanforderungen für den Hochbau. Für Außenbauteile, die gegen Außenlärm schützen sollen, gibt es in der DIN 4109-5 keine schärferen Vorschriften.

Eigentümer von Immobilien müssen die Anforderungen der DIN 4109-5 erfüllen, wenn sie als privatrechtlicher Standard in einem Bauvertrag festgelegt sind. Rückwirkende Ansprüche können die Vertragsparteien nur durch ein entsprechendes Gerichtsurteil geltend machen.

Um die Anforderungen der beiden Norm-Teile 1 und 5 miteinander vergleichen zu können, beinhaltet die DIN 4109-5 sechs Tabellen mit Bauteile aus der DIN 4109-1. Das ist auch bei Anforderungen der Fall, die gegenüber dem ersten Teil 1 nicht festgelegt oder erhöht sind.

Ziel der neuen DIN 4109-5

Mithilfe der neu festgelegten Grenzwerte soll sich der wahrnehmbare Schallschutz in Gebäuden erhöhen und die Lautstärke von Geräuschen aus anliegenden Räumen verringern.

Doch trotz der erhöhten Anforderungen aus der DIN 4109-5 ist es für einen funktionierenden Schallschutz erforderlich, dass alle Parteien die Wohngegebenheiten vor Ort beachten und aufeinander Rücksicht nehmen. Die DIN-Norm betont diesen Punkt noch einmal explizit.

Änderungen durch die DIN 4109-5

Grundsätzlichen enthält die DIN 4109-5 gegenüber dem Beiblatt 2 von 1989 und der DIN SPEC 91314 von 2017 folgende Änderungen:

  • Das DIN 4109 Beiblatt 2, Abschnitt 3 wurde redaktionell überarbeitet.
  • Die Dokumentenstruktur der DIN 4109-5 ist jetzt an Teil 1 der DIN 4109 angepasst.
  • Es gibt keine Empfehlungen mehr für den Schallschutz im eigenen Bereich.
  • Beiblatt 2 und DIN SPEC 91314 gelten nicht mehr, die neue DIN 4109-5 ersetzt beide Werke.
  • Die DIN 4109-5 enthält einen Anhang A mit Beschreibungen der Wahrnehmbarkeit.

Im Folgenden werden einige Neuerungen durch die DIN 4109-5 näher erläutert.

Neue Grenzwerte zum Schallschutz

Mit der DIN 4109-5 ändern sich u. a. die bisher geltenden Werte im Schallschutz. Sie betreffen besonders folgende Bereiche:

  • Grundgeräuschpegel
  • Trittschall­dämmung an Treppen in Doppel- und Reihenhäusern
  • Schalldämmung von Wohnungstrenndecken und Balkonen

Genauer erhöhen sich die Anforderungen im Normauswertebereich von 100 bis 3150 Hz. Als Basiswert definiert die Norm einen Schalldruckpegel von LAF,95 = 25 dB

Höhere Anforderungen der Mieter

Die erhöhten Mindestanforderungen aus der DIN 4109-5 beeinflussen auch die Ansprüche der Mieter und Bewohner zum Schallschutz: So müssen sich Eigentümer im Vergleich zur DIN 4109-1 ggf. auf Forderungen nach einem ausgeprägteren Schallschutz und/oder einem geringeren Grundgeräuschpegel einstellen, z. B. abseits von stark befahrenen Straßen oder Zugstrecken. 

Rechtlich verlangen können Mieter solche Forderungen jedoch nur, wenn der Eigentümer solche Anforderungen vor Beginn des Bauvorhabens vertraglich festgelegt hat. Nur in diesem Fall ist die rechtliche Basis gegeben, die die Eigentümer zum Handeln verpflichtet.

DIN 4109-5 ersetzt Beiblatt 2

Eine weitere Änderung durch die 4109-5: Sie ersetzt das bis zum August 2020 gültige Beiblatt 2 der Norm zusammen mit der DIN SPEC 91314 von 2017. Somit sind alle Angaben aus dem Beiblatt 2 sowie der DIN SPEC 91314 nicht mehr gültig.

Das Beiblatt 2, das seit 1989 nicht mehr geändert wurde, hat folgende Punkte enthalten:

  • Hinweise zur Planung und Ausführung
  • Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz
  • Empfehlungen für den Schallschutz im Wohn- oder Arbeitsbereich

In der DIN SPEC 91314 sind weitere Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau enthalten gewesen.

Allerdings bewirkt das Außerkrafttreten der beiden Regelwerke auch etwas Positives: Verantwortliche im Bauwesen müssen künftig eine geringere Anzahl an Dokumenten beachten, wenn es um den Schallschutz eines Bauvorhabens geht.

Doch auch wenn die DIN 4109-5 zwei andere Regelwerke ablöst, müssen Bau- und Objektleiter weiterhin zahlreiche Gesetze, Vorschriften und DIN-Normen bei ihrer täglichen Arbeit beachten. Dazu zählen z. B. die VDI 3728 zur Schalldämmung von Türen oder die VDI 4100. Doch wie den Überblick behalten? Das Buch „PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden“  enthält alle wichtigen Vorgaben und Erfahrungswerte zur Schallschutzplanung sowie praktische Hinweise zur Ausschreibung.

Luft- und Trittschalldämmung nach DIN 4109-5

Die DIN 4109-5 definiert neue Kennzahlen für einen ausreichend erhöhten Schallschutz. Davon betroffen ist auch der Bereich Luft- und Trittschalldämmung. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen die Verantwortlichen entsprechende Baumaßnahmen durchführen und folgende Werte erreichen:

  • Trittschallpegel um mind. 5 dB verringern
  • Geräusche von gebäudetechnischen Anlagen um mind. 3 dB reduzieren
  • Luftschalldämmung um mind. 3 dB erhöhen

Außerdem unterscheidet die DIN 4109-5 zwischen der Luft- bzw. Trittschalldämmung in Wohn-/Arbeitsbereichen und in Nichtwohngebäuden. Hierzu gehören z. B. angepasste Werte zur Schalldämmung von Treppen im Wohnungsbau.

Insgesamt ergibt sich folgende Gliederung in der DIN-Norm:

Dämmung in Gebäuden mit Wohn- und Arbeitsbereichen
  • Höhere Anforderungen an die Schalldämmung in Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden.
  • Erhöhte Ansprüche zwischen Einfamilien-Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
Dämmung in Nichtwohngebäuden
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser und Sanatorien

Forderungen zur Luftschalldämmung von Außenbauteilen fasst die DIN 4109-5 in einem eigenen Kapitel zusammen.

Neues Änderungsblatt zur DIN 4109-5 angekündigt

Fachkreise haben die Inhalte der neuen DIN 4109-5 bereits kontrovers diskutiert. Hauptkritikpunkt an der neuen Norm ist, dass die Zielwerte nicht den tieffrequenten Bereich im Schallschutz unter 100 Hz berücksichtigen. Dieser Umstand hat sogar ein Schlichtungsverfahren der Fach- und Verkehrskreise erfordert.

Als Reaktion hat der zuständige Normausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) angekündigt, ein Änderungsblatt A1 zur DIN 4109-5 zu veröffentlichen. Das Dokument soll besonders auf den tieffrequenten Bereich im Schallschutz eingehen, etwa bzgl. der Anforderungen an Decken mit Leichtbauweise.

Ein konkreter Veröffentlichungszeitraum des Änderungsblatts ist noch nicht bekannt.

Quellen: „PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden“, beuth.de, handwerksblatt.de

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