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"Vernachlässigung und Misshandlung nach § 8a SGB VIII"


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Bildung, Erziehung und Soziales

Vernachlässigung und Misshandlung nach § 8a SGB VIII

© Tomsickova – stock.adobe.com

Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2014 ist veröffentlicht. Die Zahlen zu Gewalt und Vernachlässigung von Kindern sorgen für Diskussionsbedarf. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik starben im Jahr 2014 insgesamt 108 Jungen und Mädchen, weil sie Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung wurden.

Weitere 4.204 Kinder wurden Opfer von Misshandlungen. 14.395 Kinder erfahren sexuellen Missbrauch. Dies sind fast 40 Fälle pro Tag oder zwei Kinder pro Schulklasse!

Dunkelziffer für Kindeswohlgefährdung

Da es sich bei der polizeilichen Kriminalstatistik ausschließlich um angezeigte Fälle handelt, spricht man hier von dem „Hellfeld“. Experten schätzen dagegen die Dunkelziffer auf mehr als 200.000 Fälle, bei denen Kinder Opfer von Gewalt und/oder Vernachlässigung werden.

Polizeilich erfasste Fälle von Gewalt gegen Kinder

Angesichts der erschreckenden Zahlen stellt sich unweigerlich die Frage, warum niemand etwas von dem Leid der Kinder mitbekommt. Häufig stehen deshalb mit Bekanntwerden gravierender Fälle auch Einrichtungen wie Kindergarten, Schule oder Jugendamt im Fokus.

"Hilfloses" Kinder- und Jugendhilfesystem

Experten kritisieren in diesem Zusammenhang immer wieder das deutsche Kinder- und Jugendhilfesystem, das in ihren Augen „hilflos“ ist. Entweder wird zu schnell und überzogen oder aber zu träge oder überhaupt nicht reagiert. Doch woran liegt das?

Blaue Flecken, ständig müde, keine Verpflegung, unvollständige und beschädigte Schulsachen, seit Tagen dieselbe Kleidung – schnell besteht der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Nun ist jedoch von allen Beteiligten viel Fingerspitzengefühl gefordert, denn hinter den Indizien können auch ganz andere Gründe stecken. Wildes Spielen, ein kleines Geschwisterchen, das die ganze Nacht schreit, eine Mutter, die krank ist und sich deshalb nicht kümmern kann, alleinerziehend und berufstätig, Geldsorgen etc.

Gesetzlicher Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Der gesetzliche Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII stellt die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vor ein Dilemma. Durch das zur Kenntnis nehmen eines Eltern-Kind-Konfliktes entsteht automatisch ein Konflikt zwischen Eltern und Fachkräften. Die Fachkräfte sehen sich gezwungen zu handeln, wissen jedoch nicht, wo anzusetzen ist, da ihnen eindeutige Beweise fehlen. In vielen Fällen verbessert bereits eine Vermittlung der richtigen Hilfen die Erziehungsumstände dahingehend, dass eine gute und sichere Entwicklung des Kindes im häuslichen Umfeld gewährleistet werden kann. Von daher ist es für alle Fachkräfte wichtig, einen Verdachtsmoment richtig einzuschätzen und zu bewerten, um angemessen handeln zu können.

Hilfen zur Gefährdungseinschätzung

Gefährdungseinschätzung

In der „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“ haben Experten hilfreiche Checklisten und Leitfäden aus ihrer Praxis zusammengestellt, mit denen Fachkräfte im Verdachtsfall kompetent und rechtlich sicher handeln. Anhand der Checklisten lassen sich Symptome eindeutig erkennen. Die Leitfäden geben klar vor, wie rechtlich sicher dokumentiert wird.

 

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Kindeswohlgefährdung

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