Stäube zählen zu den Gefahrstoffen
Bestimmte Tätigkeiten der Elektroinstallation (wie z. B. Fräsen, Bohren von Dübellöchern u. a.) setzen in der Regel Stäube frei, die zu Gefährdungen des ausführenden Personals führen können.
Staub setzt sich aus feinen, festen Partikeln in der Luft zusammen. Während die großen Partikel zu Boden sinken, können kleine, zumeist mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Teilchen über mehrere Stunden in der Luft schweben und eingeatmet werden. Werden diese Partikel über die Atmung in den Körper aufgenommen, können sie die Gesundheit schädigen. Daher zählen Stäube zu den Gefahrstoffen.
Die Dauer der Exposition sowie die Höhe der Konzentration der Stäube in der Luft variieren in Abhängigkeit von
- der Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit,
- dem verwendeten Gerätesystem,
- den Raum- und Lüftungsbedingungen am Arbeitsplatz.
Bei den typischen Tätigkeiten des Elektroinstallationshandwerks wird oft auch mineralischer Staub freigesetzt, der in der Regel unterschiedliche Anteile von Quarz bzw. Quarzfeinstaub enthält und somit eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr für Elektrotechniker und Elektroinstallateure darstellt.
DGUV-Information hilft bei Umsetzung eines Schutzmaßnahmenkonzepts
Mit dem Ziel, Elektroinstallationsbetriebe bei der Umsetzung eines wirksamen Schutzmaßnahmenkonzepts bei staubemittierenden Tätigkeiten zu unterstützen, wurde die DGUV Information 213-100 erarbeitet und im April 2017 veröffentlicht.
Neben Verfahren und Betriebsweisen, die zur Staubminimierung beitragen, befasst sich die DGUV Information mit den Verfahren zur Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für die alveolengängige Staubfraktion (sog. A-Staub) bei den aufgeführten Tätigkeiten eingehalten werden kann, oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Als A-Staub werden diejenigen eingeatmeten Staubteilchen bezeichnet, die in die Lunge bzw. in deren feinsten Verästelungen sowie in Lungenbläschen (Alveolen) gelangen und sich dort absetzen können.
Zudem werden in der DGUV Information 213-100 technische und weitere Schutzmaßnahmen aufgeführt, die zu einer Minimierung der Staubexposition führen und umzusetzen sind, falls der AGW für A-Staub nicht eingehalten werden kann.
Staub bei Elektroinstallationen: Einschlägige Regelwerke
Somit ergänzt die neue Informationsschrift die Festlegungen einer weiteren DGUV-Veröffentlichung, der „Branchenlösung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten", die von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) im Jahr 2014 verfasst und veröffentlicht wurde.
Beide Broschüren befassen sich mit den branchenüblichen Verfahren und Tätigkeiten auf Baustellen des Elektrohandwerks und wurden als Hilfestellung zur konsequenteren Anwendung organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen bei staubemittierenden Arbeiten konzipiert.
DGUV-Werke unterstützen bei Gefährdungsbeurteilung
Idealerweise sind beide DGUV-Werke im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu Rate zu ziehen. In Verbindung mit der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung stellt die neue DGUV Information 213-100 zudem das Schutzmaßnahmenkonzept dar, das in den Technischen Regeln für Gefahrstoffen TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Nr. 2.4.2) und TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ (Nr. 3.4.2), beschrieben wird.
Die Umsetzung des Schutzmaßnahmenkonzepts ermöglicht die Inanspruchnahme der dort aufgeführten Übergangsregelungen und die Einhaltung des AGW von 1,25 mg/m³.
Was Elektrofachkräfte sonst bei einer Gefährdungsbeurteilung zu beachten haben, erfahren sie im Werk "Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit".