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Aufzugsanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach BetrSichV und müssen auf Veranlassung des Betreibers regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Neben den mechanischen gehören auch die elektrotechnischen Komponenten zur sachgerechten Aufzugsprüfung – das macht die neue TRBS 1201 Teil 4 im Gegensatz zur aufgehobenen TRBS 1121 nun deutlich. [Mehr lesen]
Für die rechtssichere Prüfung elektrotechnischer Arbeitsmittel sind verbindliche Anforderungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 einzuhalten. Doch wer meint, mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 immer auf der sicheren Seite zu sein, täuscht sich. [Mehr lesen]