Geschäftsführung

Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbHG n. F.: GmbH-Geschäftsführer müssen neue inhaltliche Vorgaben beachten
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Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur „Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste“ (GesLV-E) angefertigt. Das Ministerium will damit der momentan gängigen heterogenen Praxis bei der Erstellung der Gesellschafterlisten entgegenwirken, um eine Vereinheitlichung zu erreichen. [Mehr lesen]
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