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Am 03.03.2022 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben zur steuerrechtlichen Regelung von Firmenwägen. Dort werden neben der Überlassung von herkömmlichen Kraftfahrzeugen auch Verfahren zum Umgang mit Elektroautos beschrieben. Hierbei können Arbeitgeber bestimmte Sonderregelungen nutzen, etwa bzgl. der Lohnsteuer oder der Ermittlung der privaten Nutzungsanteile für E-Autos. Sogar E-Bikes lassen sich mittlerweile steuerrechtlich als Dienstfahrrad nutzen. Worauf müssen Arbeitgeber jetzt achten? [Mehr lesen]
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