Rechnungswesen

Die Förderung der Elektromobilität bleibt ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge weiter zu unterstützen, wurden die Regelungen zur Versteuerung von Elektro-Dienstwagen zum 1. Januar 2024 angepasst. Mit der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung und einer erhöhten Preisgrenze sollen E-Autos als Firmenwagen attraktiver werden. Weitere Entlastungen sind im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen. [Mehr lesen]
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