Gesundheitswesen und Pflege

Einrichtungsmanagement und Pflege

Einstufung in einen Pflegegrad – Das müssen Sie beim Einlegen eines Widerspruchs beachten

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade müssen sich Betroffene, Pflegende, aber auch die MDK-Mitarbeiter, die die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad vornehmen, auf das „neue Begutachtungsinstrument“ einstellen. Kritisch dabei ist jedoch, dass sich Pflegekassen fast blind auf solche MDK-Gutachten verlassen. Der Versicherte sollte das Gutachten deshalb genau prüfen und bei Einwand einen Widerspruch einlegen. [Mehr lesen]
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