Gesundheitswesen und Pflege

Neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) seit 01.01.2022 in Kraft
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Praxismanagement, Abrechnung und Therapie

Neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) seit 01.01.2022 in Kraft

Seit dem 01.01.2022 gilt eine Neufassung der Prüfverfahrensvereinbarung. Damit ergeben sich v. a. Änderungen hinsichtlich der geltenden Fristen zur Abrechnungsprüfung, Übergangsvereinbarung und zur einzelfallbezogenen Erörterung. Welche neuen Fristen gelten jetzt und wie bereiten sich Krankenhäuser auf die Änderungen der PrüfvV vor? [Mehr lesen]
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