Gesundheitswesen und Pflege

Infektionsschutzgesetz: Meldepflicht und meldepflichtige Krankheiten
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Hygiene und Arbeitsschutz

Infektionsschutzgesetz: Meldepflicht und meldepflichtige Krankheiten

Infektionskrankheiten können sich sehr schnell ausbreiten und die Bevölkerung gefährden. Umso wichtiger ist es, dass das Auftreten zügig gemeldet wird. Deswegen ist im Infektionsschutzgesetz im Abschnitt 3 „Überwachung“ eine Meldepflicht definiert. Das Gesetz regelt gleichzeitig, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen sind besonders von dieser Meldepflicht nach IfSG betroffen. [Mehr lesen]
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