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"EBM: Abrechnung und Vergütung nach aktueller Psychotherapie-Vereinbarung"


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Gesundheitswesen und Pflege

EBM: Abrechnung und Vergütung nach aktueller Psychotherapie-Vereinbarung

© VadimGuzhva - Fotolia.com

Am 1. Juli ist die neue Psychotherapie-Vereinbarung in Kraft getreten. Sie enthält die detaillierten Regelungen zur Umsetzung der Psychotherapie-Richtlinie. Seit dem 1. Juli müssen außerdem gravierende Änderungen bei der Abrechnung beachtet werden.

Neue Struktur im EBM gemäß der aktuellen Vereinbarung zur Psychotherapie

Mit der Einführung der neuen Psychotherapie-Vereinbarung wurde das Kapitel 35 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) neu strukturiert und gilt seit dem 1. Juli 2017.

Abschnitt 35.2 zu antragspflichtigen Leistungen

Dieser Abschnitt wurde in drei Unterpunkte unterteilt. Dies hat zur Folge, dass alle Leistungen der Einzeltherapie, der Gruppentherapie und die Zuschläge, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zugesetzt werden, neue Gebührenordnungspositionen (GOP) erhalten haben. Die alten GOP wurden gemäß Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Juli gestrichen.

35.2.1 Einzeltherapien: GOP 35401 bis 35425

Die Vergütung beträgt je vollendete 50 Minuten Therapie 841 Punkte (88,56 Euro) und bleibt für alle GOP unverändert. Besonderheit bei Kurzzeittherapie: Kurzzeittherapien, die vor dem 1. Juli begonnen wurden, werden nach dem Stand des bewilligten Therapiekontingents abgerechnet.

35.2.2 Gruppentherapien: GOP 35503 bis 35559

Seit dem 1. Juli richtet sich die Höhe der Bewertung nicht mehr wie bisher nach der Unterscheidung zwischen kleinen und großen Gruppen, sondern nach der genauen Anzahl der Teilnehmer. Folglich ergeben sich für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben GOP für die Kurzzeittherapie und sieben GOP für die Langzeittherapie.

Je Teilnehmer und je 100 Minuten Therapie ergeben sich folgende Bewertungen für die drei Therapieverfahren:

1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Teilnehmer KZT-GOP LZT-GOP Bewertung
3 35503 35513 836 Punkte (88,03 Euro)
4 35504 35514 704 Punkte (74,13 Euro)
5 35505 35515 626 Punkte (65,92 Euro)
6 35506 35516 573 Punkte (60,34 Euro)
7 35507 35517 535 Punkte (56,34 Euro)
8 35508 35518 507 Punkte (53,39 Euro)
9 35509 35519 485 Punkte (51,07 Euro)

2. Analytische Psychotherapie

Teilnehmer KZT-GOP LZT-GOP Bewertung
3 35523 35533 836 Punkte (88,03 Euro)
4 35524 35534 704 Punkte (74,13 Euro)
5 35525 35535 626 Punkte (65,92 Euro)
6 35526 35536 573 Punkte (60,34 Euro)
7 35527 35537 535 Punkte (56,34 Euro)
8 35528 35538 507 Punkte (53,39 Euro)
9 35529 35539 485 Punkte (51,07 Euro)

3. Verhaltenstherapie

Teilnehmer KZT-GOP LZT-GOP Bewertung
3 35543 35553 836 Punkte (88,03 Euro)
4 35544 35554 704 Punkte (74,13 Euro)
5 35545 35555 626 Punkte (65,92 Euro)
6 35546 35556 573 Punkte (60,34 Euro)
7 35547 35557 535 Punkte (56,34 Euro)
8 35548 35558 507 Punkte (53,39 Euro)
9 35549 35559 485 Punkte (51,07 Euro)

Besonderheit bei Gruppe mit zwei Teilnehmern: Psychotherapien, die vor der Einführung der neuen Psychotherapie-Vereinbarung beantragt wurden, sind weiterhin möglich. Sie können nach den GOP der kleinen Gruppen abgerechnet werden.

Für Abrechnungen ab Juli gibt es einen bundeseinheitlichen Pseudo-GOP:

  • Verhaltenstherapie (KZT), 2 Teilnehmer: GOP 80542
  • Verhaltenstherapie (LZT), 2 Teilnehmer: GOP 80552

35.2.3 Zuschläge: GOP 35571, 35572, 35573

  • Einzeltherapie GOP 35571 = 143 Punkte (15,06 Euro)
  • Gruppentherapie GOP 35572 = 60 Punkte (6,32 Euro)
  • Strukturzuschlag GOP 35573 = 72 Punkte (7,58 Euro)

Abschnitt 35.3 zu psychodiagnostischen Testverfahren

Alle bisher gültigen GOP wurden am 1. Juli gestrichen. Seither wird nach der neuen Systematik gemäß Psychotherapie-Vereinbarung mit den neuen Gebührenordnungspositionen abgerechnet.

  • Anwendung und Auswertung standardisierter Testverfahren: GOP 35600
  • Anwendung und Auswertung psychometrischer Testverfahren: GOP 35601
  • Anwendung und Auswertung von projektiven Verfahren: GOP 35602

Neue Psychotherapie-Vereinbarung: Diese Leistungen wurden neu in den EBM aufgenommen

  • Psychotherapeutische Sprechstunde für die Dauer von 25 Minuten: GOP 35151 = 421 Punkte (44,33 Euro)
  • Akutbehandlung für die Dauer von 25 Minuten: GOP 35152 = 421 Punkte (44,33 Euro)
  • Strukturzuschlag zur GOP 35151 und 35152 in Höhe von 7,58 Euro ab der Oberpunktzahlgrenze

Quellen: KBV, KV Berlin

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