Kommunales

Gaststättenbetreiber und Veranstalter müssen bei der Planung ihrer Silvesterfeier daran denken, dass sie ab dem 1. Januar 2018 die Änderung des Jugendschutzgesetzes beachten und einen aktualisierten Aushang anbringen müssen. Was sich konkret geändert hat, lesen Sie hier. [Mehr lesen]
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