Kommunales

Warnwestenpflicht nach StVZO: Im europäischen Ausland kann das Nicht-Tragen der Warnweste teuer werden
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Die Warnwestenpflicht jährt sich am 1. Juli 2017 zum dritten Mal. Seit 2014 ist es in Deutschland gemäß § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Gerade in der Urlaubszeit sollte zudem beachtet werden, dass die Warnwestenpflicht im europäischen Ausland weiter greift, als in Deutschland. [Mehr lesen]
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