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"Ausschreibung von Elektrofahrzeugen – Was Vergabestellen beachten müssen"


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Kommunales

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2020 Deutschland als „Leitmarkt für die Elektromobilität“ etablieren. Ob das Ziel erreicht werden kann, ist fraglich. Entscheidend wird dabei auch sein, wie viele Städte und Kommunen sich für eine Elektrofahrzeugflotte entscheiden. Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ will die Regierung diese Entwicklung fördern. Doch was müssen Vergabestellen bei der Ausschreibung von Elektrofahrzeugen beachten?

Regierung fördert Ausstattung mit Elektrofahrzeugen 

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 - 2020“ und mit der aktualisierten Förderrichtlinie Elektromobilität, die am 15. Dezember 2017 in Kraft getreten ist, will die Bundesregierung Städte und Kommunen fördern, die auf alternative Antriebe und mehr Infrastruktur für Elektromobilität setzen. 

Was genau wird gefördert? 

  • Kommunale Fahrzeugflotten, wie Abfallentsorgungsfahrzeuge oder Elektrobusse des Öffentlichen Personennahverkehrs 
  • Elektrofahrzeuge im Taxigewerbe
  • Car-Sharing-Unternehmen
  • Beschaffung von Elektrofahrzeugen bei sozialen Kranken- und Pflegediensten 
  • Beschaffung gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (Lieferdienste, Handwerker etc.)
  • Projekte, deren Ziel es ist, den Ladekomfort sowie die Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastrukturen zu verbessern und mobile Elektroautobatterien intelligent an das Stromnetz anzubinden. 

Kommunen aber auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können noch bis zum 31. Januar 2018 einen Antrag auf Förderung stellen. Voraussetzung für Kommunen ist jedoch, dass das geplante Vorhaben Bestandteil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts ist. 

Ausschreibung von Elektrofahrzeugen 

Es gibt bereits einige Länder, Städte und Kommunen, die in emissionsfreie Fahrzeuge investieren/investiert haben: So plant die Landeshauptstadt Wiesbaden, sämtliche Dieselbusse aus der Stadt zu verbannen und durch Elektrobusse zu ersetzen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat bereits 2016 ihre Landespolizei teilweise mit Elektroautos ausgestattet. 

Naturgemäß ergeben sich jedoch für die Ausschreibung von Elektrofahrzeugen Herausforderungen, die sich von der Ausschreibung von herkömmlichen Fahrzeugen unterscheiden. So müssen sich Vergabestellen bei der Anfertigung der Ausschreibung mit Fragen auseinandersetzen, wie:  

  • Ist die Reichweite des Elektrobusses ausreichend für die Umläufe? Reicht sie auch bei ungünstigen Einflüssen, wie Minustemperaturen? 
  • Muss der Elektrobus auf der Strecke laden? Und wenn ja, wie viele und welche Ladestationen sind erforderlich und wer liefert diese? 
  • Werden Ladestationen benötigt: Wer betreibt diese nach der Anschaffung?
  • Lässt sich vermeiden, dass die Batterie des Elektrobusses in nur wenigen Jahren veraltet ist? 
  • etc.

Weil sich der Elektromobilität-Markt stetig weiterentwickelt, sollten Vergabestellen immer die aktuelle Entwicklung im Auge behalten oder sie nutzen das Know-how des Marktes direkt für das Vergabeverfahren. So können Bewerber – nachdem sie nachgewiesen haben, dass sie überhaupt in der Lage sind, die geforderten Fahrzeuge und ggf. auch die Ladeinfrastruktur zu liefern – das Verfahren durch Optimierungsvorschläge mitgestalten. 

Alle Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen finden Auftraggeber im Handbuch „Vergabe von Lieferungen und Leistungen“. Dieser Praxisratgeber begleitet Städte und Gemeinden ab der Vorbereitung einer Ausschreibung bis zum Vertragsabschluss und gibt gleichzeitig Bewerbern wertvolle Tipps für ihre Bieterstrategie. 

Quellen: BMVIBehörden Spiegel

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