Start in die Ausbildung: Sind alle wichtigen Formalien erledigt?
Bei der Vorbereitung für den ersten Arbeitstag ihres Auszubildenden sollten Betriebe noch vor Ankunft des Azubis prüfen, ob alle Formalien erledigt worden sind und sie nichts vergessen haben.
Liegen alle Ausbildungsverträge unterschrieben vor? Hinweis: Bei minderjährigen Auszubildenden muss auch der gesetzliche Vertreter unterschreiben. | |
Wurden die Personalakte und ein Gehaltskonto bereits angelegt? | |
Haben Sie den Auszubildenden bei der Berufsschule angemeldet? | |
Haben Sie den Azubi aufgefordert, alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis etc.) mitzubringen oder wurden Ihnen diese bereits ausgehändigt? | |
Liegen Ihnen die Kontoverbindungen des neuen Azubis vor? | |
Haben Sie vom minderjährigen Azubi bereits die ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG) bekommen bzw. erhalten Sie diese am ersten Ausbildungstag? | |
Liegt Ihnen eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Azubi vor, der weder aus der EU, noch aus Liechtenstein, Norwegen, Island oder aus der Schweiz kommt? | |
Wurde für den neuen Auszubildenden ein Ausbildungsplan angefertigt, der in Kopie dem Azubi (und zuvor den Ausbildungsabteilungen) überreicht werden soll? | |
Liegen schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) für den Azubi bereit? | |
Wurden ggf. Betriebsausweise bzw. Schlüsselkarten vorbereitet? | |
Wurden die anfangs benötigten Arbeitsmaterialien sowie ggf. Berufskleidung organisiert? | |
Sind die PC-Arbeitsplätze mit entsprechenden Zugangsberechtigungen ausgestattet? |
Checkliste für den konkreten Ablauf des ersten Ausbildungstags
Am ersten Arbeitstag sind die meisten Auszubildenden sehr nervös und brauchen eine gut organisierte Begleitung vonseiten des Betriebs. Wie das konkret aussehen kann, erfahren Sie im Beitrag „Ausbildungsbeginn: Das müssen ausbildende Betriebe beachten“. Für den schnellen Überblick können Sie die folgende Checkliste nutzen:
Wer übernimmt die Begrüßung des Auszubildenden? | |
Soll eine begleitete Führung durch das Unternehmen stattfinden? Wenn ja, durch wen? | |
Ist eine Verschwiegenheitserklärung vorgesehen, damit von Beginn an das Ausplaudern von Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen verhindert wird? | |
Muss eine Sicherheitsunterweisung (Unfall- und Gesundheitsgefahren, Abwendung der Gefahren) durchgeführt werden? | |
Gibt es für den neuen Auszubildenden eine in den ersten Tagen zuständige Person, die eine Art Paten-Funktion übernimmt und Hilfestellung gibt? | |
Wer bringt den Azubi in seine vorgesehene Abteilung? | |
Wurden dem Auszubildenden die betrieblichen Grundsätze erklärt? |
Ist der erste Ausbildungstag geschafft, beginnt für die Ausbilder erst die Arbeit: Neben dem Wissen, das sie dem Auszubildenden vermitteln müssen, dürfen sie auch die rechtlichen Fragestellungen nicht vernachlässigen. Dabei bekommt der Ausbilder Unterstützung mit dem Praxishandbuch „Das neue Berufsbildungsrecht“. (juse)
Quelle: „Schulungsprogramm: Basiswissen für Auszubildende“