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Am 09.09.2021 trat die neue EU Dual-Use-Verordnung 2021 in Kraft (ehemals EG Dual-Use-Verordnung). Nachträglich wurden zum 01.10.2021 noch einige Codierungen sowie zum 07.01.2022 die Anhänge 1 und 4 angepasst. Die Vorgaben gelten für die Ausfuhr von Gütern, die potenziell für militärische Zwecke verwendet werden können. Doch was genau sind die Grundlagen und was müssen Exportunternehmen jetzt bei Dual-Use-Gütern beachten? [Mehr lesen]
Seit dem 01.01.2022 gilt eine neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur. Darin wurden sowohl bestehende Codenummern geändert als auch neue Ziffern eingefügt. Zusammen mit dem ebenfalls Anfang 2022 geänderten Harmonisierten System (HS) müssen Zollverantwortliche jetzt einige Änderungen bei der Zoll- und Exportabwicklung beachten. [Mehr lesen]
Jeder Exportvorgang im Unternehmen unterliegt geltenden Regelungen. Kommt es zu einem Verstoß, drohen teils hohe Bußgeldstrafen. Um sicherzustellen, dass alle Ausfuhren rechtssicher abgewickelt werden, kann das Unternehmen einen Exportkontrollbeauftragten bestimmen. Er berichtet meist direkt an die Geschäftsleitung oder den Ausfuhrverantwortlichen. Aber sind Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Exportkontrollbeauftragten zu bestellen und welche Aufgaben übernimmt er? [Mehr lesen]
Wenn ein Unternehmen genehmigungspflichtige Güter aus Deutschland exportiert, benötigt es einen Ausfuhrverantwortlichen. Dieser prüft, ob die geltenden Vorschriften zur Exportkontrolle eingehalten werden. Welchen Pflichten unterliegt ein Ausfuhrverantwortlicher und welche Voraussetzungen muss er erfüllen? [Mehr lesen]
In den vergangenen Jahren erschlossen asiatische Firmen mit billig hergestellten Produkten, bspw. aus China, viele neue Märkte. Gelitten haben darunter vor allem Europa und Amerika, da dort qualitätsgleiche Produkte aufgrund von strengeren Arbeitsschutzgesetzen teurer hergestellt werden. Durch Zölle und Anti-Dumping-Maßnahmen schaffen die westlichen Staaten einen Ausgleich, um solche Preisdifferenzen zu reduzieren. [Mehr lesen]
Damit die Abwicklung eines Kaufvertrags im internationalen Handel reibungslos verläuft, hat die Internationale Handelskammer (ICC) die standardisierten Lieferbedingungen Incoterms® geschaffen. Deren Einführung vereinfacht die „Sprache“ zur Auslegung von üblicherweise verwendeten Vertragsregeln in Exportverträgen. Mit Inkrafttreten der Incoterms® 2020 müssen Exportunternehmen einige inhaltliche und strukturelle Neuerungen beachten. [Mehr lesen]