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Ab Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Damit liegen Betriebe beim internationalen Warenverkehr künftig noch stärker in der Verantwortung, dass entlang ihrer Lieferkette die grundlegenden Menschenrechte eingehalten werden. Wer muss sich an das Lieferkettengesetz halten und welche Änderungen kommen künftig auf Unternehmen zu? [Mehr lesen]
Seit Jahren weist die Logistikbranche einen anhaltenden Fachkräftemangel auf. Fast 50 % der Unternehmen haben derzeit mit fehlendem Personal zu kämpfen. Aktuelle Statistiken zeigen zudem, dass sich die Lage in den nächsten Jahrzehnten noch verschlimmern könnte. Daher sollten sich Logistikunternehmen frühzeitig mit den Gründen beschäftigen, die für die anhaltende Notlage verantwortlich sind – inklusive geeigneter Maßnahmen, die den Fachkräftemangel in der Logistik verringern. [Mehr lesen]
Sicherheit entlang der Lieferkette ist wichtig für alle Beteiligten: der Versender will sicherstellen, dass seine Waren unbeschadet beim Empfänger ankommen und der Lieferant will nicht für eventuelle Transportschäden haften. Umso wichtiger, dass sich Hersteller und Versender mit den grundlegenden Anforderungen an die Lieferkettensicherheit auskennen. Was zeichnet eine sichere Lieferkette sie aus, welche Faktoren beeinflussen sie und welche Gesetze sind zu beachten? [Mehr lesen]
Zwischen eigenen Fahrern und Fachabteilungen, Autoherstellern, Autohäusern, Werkstätten und Leasinggesellschaften – ein betrieblicher Fuhrpark muss stets gehegt und gepflegt werden. Für eine reibungslose und kosteneffiziente Zusammenarbeit ist mitunter der Fuhrparkmanager verantwortlich. Er ist zuständig für die Administration, Organisation, Führung und Pflege des Fuhrparks. Das umfasst viele Tätigkeitsbereiche, die unterschiedliches Fachwissen voraussetzen. Auf welche Aufgaben sollten sich Fuhrparkmanager vorbereiten? Wer kann Fuhrparkmanager werden und welche Rechte und Pflichten kommen auf ihn zu? [Mehr lesen]
Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zHm) von mehr als 3,5 Tonnen (inklusive Anhänger) gelten beim Gütertransport güterverkehrsrechtliche Bestimmungen. Seit dem 21. Mai 2022 hat sich diesbezüglich etwas geändert: durch das Mobilitätspaket I müssen fortan alle grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen einer zHm von über 2,5 Tonnen eine Güterkraftverkehrsgenehmigung bzw. Genehmigungsabschrift besitzen. Unter bestimmten Umständen können Unternehmen jedoch von der Güterkraftverkehrsgenehmigung befreit werden. Ab wann das möglich ist und was es dabei zu beachten gibt, folgt in unserem Fachartikel. [Mehr lesen]
Die Kfz-Zulassung kann künftig vollständig digital ablaufen: Der Bundesrat hat am 15.02.2019 einer Verordnung zugestimmt, die es nun auch Unternehmen und somit Fuhrparkmanagern erlaubt, Fahrzeuge online zuzulassen. [Mehr lesen]