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"Wie funktioniert die Exportkontrolle im Unternehmen? – Ziele, Schulung und Checkliste für Betriebe"


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Zoll, Export und Internationales

Wie funktioniert die Exportkontrolle im Unternehmen? – Ziele, Schulung und Checkliste für Betriebe

Zum Schutz der nationalen und internationalen Sicherheit müssen Ausfuhren bestimmter Güter vorab im Rahmen einer Exportkontrolle untersucht werden. Betroffen sind v. a. Güter für militärische Zwecke oder solche, die den Zivilschutz gefährden könnten. Wer im Unternehmen für die Exportkontrolle zuständig ist und welche Ziele damit verfolgt werden, zeigt dieser Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Exportkontrolle? – Definition
  2. Was sind Ziele der Exportkontrolle?
  3. Welche Güter unterliegen einer Exportkontrolle?
  4. Wer macht die Exportkontrolle?
  5. Was gehört zur Exportkontrolle? – Checkliste
  6. Seminare und Schulungen zur Exportkontrolle

Was ist Exportkontrolle? – Definition

Der Begriff „Exportkontrolle“ beschreibt die gesetzlichen Regelungen und Verfahren, die festlegen, wie und unter welchen Bedingungen bestimmte Güter ins Ausland versendet werden dürfen. Je nach Güterart können diese genehmigungspflichtig sein, also besonderen Auflagen beim Export unterliegen. Das soll verhindern, dass sensible Güter z. B. für militärische Zwecke oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen missbraucht werden.

Unter die Exportkontrolle fallen sämtliche geschäftliche Handlungen eines Unternehmens, wie beispielsweise:

  • Ausfuhr von Gütern ins EU-Ausland oder ein Drittland
  • Abschluss von Verträgen mit ausländischen Unternehmen
  • Erbringen von Dienstleistungen im Ausland
  • Wissensaustausch mit internationalen Konzernen/Betrieben/Organisationen etc.

Insgesamt soll die Exportkontrolle dafür sorgen, dass Ausfuhren den internationalen Abkommen entsprechen und nicht gegen Embargos oder andere Vereinbarungen verstoßen. 

→ Aktuelle Verbote und Genehmigungspflichten der Exportkontrolle sind u. a. in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) definiert. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste der AWV enthält eine Auflistung aller kontrollpflichtigen Rüstungsgüter (Waffen, Munition und Rüstungsmaterial). Hinzu kommen die Güterlisten der Dual-Use-Verordnung, die den Export von Gütern regelt, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können.

Was sind Ziele der Exportkontrolle?

Exportkontrollen dienen dazu, eine Bedrohung Deutschlands oder seiner Bündnispartner durch konventionelle Waffen und Massenvernichtungswaffen zu vermeiden. Außerdem sollen deutsche Exporte in Krisengebiete unterbunden werden, die dort mögliche Konflikte befördern oder schwerwiegend Menschenrechte verletzen könnten.

Im Einzelnen soll die Exportkontrolle die unkontrollierte Verbreitung folgender Güter verhindern:

  • Massenvernichtungswaffen
  • Nukleartechnologie
  • Chemische und biologische Waffen/Kampfstoffe
  • Trägersysteme für diese Güter
  • Konventionelle Rüstungsgüter

Darüber hinaus ist Deutschland durch zahlreiche Gremien und Abkommen dazu verpflichtet, auswärtige Beziehungen nicht durch kritische Exporte zu gefährden. Auch hierauf hat die Exportkontrolle einen maßgeblichen Einfluss, ebenso wie auf die Durchsetzung von Embargos.

Welche Güter unterliegen einer Exportkontrolle?

Der Begriff „Güter“ umfasst Waren, Technologien und Software bzw. Datenverarbeitungsprogramme. Hiervon müssen insbesondere folgende Güterarten einer Exportkontrolle unterzogen werden:

  • Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter (doppelter Verwendungszweck)
  • Sonstige Güter, die eine Exportkontrolle aufgrund anderer Rechtsvorschriften fordern (z. B. Anti-Folter-Verordnung, Feuerwaffen-Verordnung)
  • Güter, die in keiner Güterliste genannt sind, aber bei denen bekannt ist, dass sie zu bestimmten Zwecken verwendet werden sollen (z. B. catch-all Tatbestände), wie etwa:
    • Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Flugkörpern
    • Militärische Zwecke bei Bestimmungsländern mit Waffenembargo
    • Digitale Überwachung (sofern die Güter ggf. für Menschenrechtsverletzungen, interne Repression oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts bestimmt sein können)
    • Errichten oder Betreiben von Anlagen für kerntechnische Zwecke

Wer ist für die Exportkontrolle zuständig?

In Deutschland gilt der Grundsatz zur Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs. Dadurch sind die Unternehmen selbst für die Exportkontrolle verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass ihre internationalen Geschäfte den rechtlichen Vorgaben entsprechen und müssen so bei jeglichen wirtschaftlichen Entscheidungen mit Geschäftspartner im Ausland die einschlägigen Beschränkungen und Genehmigungspflichten beachten.

Für die konkrete Umsetzung der Exportkontrolle können Unternehmen spezielle Beschäftigte benennen, wie etwa:

Sie legen organisatorische Maßnahmen fest, damit alle geplanten Exporte die ausfuhrrechtlichen Bestimmungen einhalten. Sie beschaffen beispielsweise die nötigen Genehmigungen, füllen Dokumente aus (z. B. Ausfuhrbegleitdokumente) und erstellen Arbeitsanweisungen für die betroffenen Fachbereiche. Außerdem prüfen sie fortlaufend anhand der offiziellen Güter- und Sanktionslisten, ob neue Ausfuhren einer Exportkontrolle bedürfen.

Wer haftet bei der Exportkontrolle?

Grundsätzlich haftet der Unternehmer bei der Exportkontrolle. Wurde dem BAFA jedoch ein Ausfuhrverantwortlicher genannt, haftet dieser bei Verstößen der Exportkontrolle persönlich. Daher muss der Ausfuhrverantwortliche Mitglied der Geschäftsführung oder anderen höchsten Führungsebene sein. Gibt es einen solchen Verantwortlichen nicht, haften die einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung ggf. persönlich.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im gesamten Betrieb sicherzustellen, ist es empfehlenswert, ein Internal Compliance Program (ICP) für die Exportkontrolle aufzubauen. Dieses Compliance-Programm dient insbesondere der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Außenwirtschaftsverkehr.

Veranstaltungsempfehlung

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Was gehört zur Exportkontrolle? – Checkliste

International tätige Unternehmen müssen ihre innerbetrieblichen Abläufe gemäß den exportkontrollrechtlichen Vorgaben gestalten. Sie müssen potenzielle Sicherheitsrisiken vorab erkennen und begrenzen. Dabei sollten sie vorrangig auf folgende Punkte achten:

Checkliste: Exportkontrolle
Produktklassifizierung
Tarifierung (Einordnung in den Zolltarif)
Beantragung und Verwaltung von Ausfuhrgenehmigungen
Endverwendungsnachweise
Sanktionslistenprüfung (Terrorlisten etc.)
Dokumentenmanagement

Bei der Exportkontrolle sollten v. a. diese Fragen beantwortet werden:

  • Ist die geplante Güterlieferung aufgrund von Embargos oder anderen Vorschriften gegen das Bestimmungsland verboten?
    → Bereits vor Vertragsabschluss mit Geschäftspartner analysieren!
  • Unterliegt der geplante Export etwaigen Genehmigungspflichten?
    → Das hängt von folgenden Faktoren ab:
    • Art der gelieferten Güter (Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter etc.)
    • Verwendungszweck der Güter (militärisch?)
    • Bestimmungsland (Russland, China, USA etc.)
    • Genauer Empfänger der Lieferung
  • Falls der Export genehmigungspflichtig ist: Liegen die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen vor?

Zusätzlich sollten Unternehmen bedenken, dass sie selbst im Rahmen von Zollprüfungen auf mögliche Sicherheitslücken oder Verstöße gegen geltendes EU-Recht überprüft werden können. Daher sollten sich die Verantwortlichen der Exportkontrolle fortlaufend über die rechtlichen Vorgaben der Außenwirtschaft informieren.

Seminare und Schulungen zur Exportkontrolle

Exportierende Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über aktuelles Fachwissen verfügen. Nur so kann die Exportkontrolle rechtskonform ablaufen.

Veranstaltungsempfehlung

Die wichtigsten Grundlagen zur täglichen Arbeit im Exportgeschäft vermittelt das 1-tägige Seminar „Export und Zoll: Das 1x1 der Exportabwicklung“. Damit erhalten die Teilnehmenden ein solides Verständnis der zollrechtlichen Zusammenhänge, um Herausforderungen im Arbeitsalltag sicher beurteilen und lösen zu können. Weitere Export-Seminare gibt es bei der AKADEMIE HERKERT.

Passende Fachliteratur liefert das Handbuch „ZOLL.EXPORT-Spezial: Basics der Exportkontrolle“. Es erläutert die grundlegenden Begriffe und Vorgaben im Exportrecht, inklusive anschaulicher Praxishilfen. Jetzt informieren!

Quellen: Handbuch „ZOLL.EXPORT-Spezial: Basics der Exportkontrolle“, Zeitschrift „ZOLL.EXPORT“ (Ausgabe 02/17), „Dokumentenmappe: Zoll- und Exportabwicklung“, „Exportkontrolle und das BAFA“ (Merkblatt BAFA)

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