Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Leitern
Leitern sind häufig Ursache für Arbeitsunfälle. So gab es im Jahr 2016 mehr als 23.000 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern standen. Das führt die DGUV in ihrer Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen auf. Bei fast jedem 15. Unfall verletzte sich der Mitarbeiter schwer oder verlor sogar sein Leben.
Es gibt viele Ursachen für Leiterunfälle: Es kann sein, dass die Leiter für die Tätigkeit nicht geeignet war oder der Untergrund für die Leiter. Oft handeln aber auch Beschäftigte fahrlässig oder sie wurden nicht ausreichend im Umgang mit der Leiter geschult. Laut BG BAU können fast 90 Prozent aller Leiterunfälle auf mangelnde Standsicherheit zurückgeführt werden. Mit der überarbeiteten Leiternorm soll sichergestellt werden, dass zumindest diese Unfallquelle bereits bei der Herstellung minimiert wird.
Leitern müssen künftig eine größere Standbreite aufweisen
Insgesamt umfasst die Europäische Norm DIN EN 131 sechs Teile, die nach und nach überarbeitet werden. Seit 2018 müssen insbesondere die überarbeiteten Teile 1 und 2 berücksichtigt werden, denn die Übergangsfristen sind mit dem Jahr 2017 ausgelaufen.
DIN EN 131-1: Standsicherheit
Der neue erste Teil der Norm „Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“ wurde bereits im Februar 2016 veröffentlicht. Die Änderungen dieser Norm dienen der Standsicherheit, denn es wurde festgelegt, dass Leitern eine verbreitete Standfläche haben müssen, die durch Stabilisierungstraversen oder durch eine sog. konische Bauweise erreicht werden kann.
DIN EN 131-2: Klassifizierung
Der zweite Teil „Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" ist im April 2017 neu erschienen. Er definiert neue Prüfverfahren und nimmt eine Unterteilung der Leitern in zwei Klassen vor: Leitern für den gewerblichen und Leitern für den privaten Bereich. Mit entsprechenden Piktogrammen wird die Klassifizierung sichtbar gemacht. Diese Klassifizierung bedeutet unterschiedliche Anforderungen an die Festigkeit sowie die Dauerhaltbarkeit.
Entwurf zu DIN EN 131-3: Kennzeichnung
Zum dritten Teil der Norm „Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen“ ist im Juni 2016 ein Entwurf erschienen. Im Vergleich zur Vornorm unterscheidet der Normentwurf nun klar zwischen Vorschriften für Sicherheitskennzeichnungen an der Leiter und Gebrauchsanweisungen. Außerdem wurden die Sicherheitszeichen in Übereinstimmung mit ISO 3864-2 festgelegt. Es wurden zudem Anforderungen für Mehrzweckleitern, Schiebeleitern, Gelenkleitern, Teleskopleitern und fahrbare Podestleitern aufgenommen.
Kein Bestandsschutz: Alte Leitern müssen überprüft werden
Welche Auswirkungen hat die neue Norm also für die Betriebe? Laut DGUV können ältere Modelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, weiterverwendet werden, wenn dennoch die Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet werden kann. So können Leitern z. B. mit einer entsprechenden Traverse nachgerüstet werden.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen dennoch ihre Altbestände im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen. Stellen sie dabei fest, dass Leitern nicht den Anforderungen der neuen Norm entsprechen, sollten sie auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Denn für alte Leitern in Industrie und Gewerbe gibt es grundsätzlich keinen Bestandschutz.
Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern“ bietet einen Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung bezüglich Leitern.
Mit der „Digitalen Vorlagensammlung Betriebssicherheitspraxis“ erhalten Arbeitgeber passende Vorlagen, z. B. zur Beurteilung von Leitern und Tritten auf etwaige Gefährdungen sowie zur Ableitung entsprechender Maßnahmen.
Quellen: sifa-news-Magazin (Ausgabe Oktober 2017), DGUV, Beuth-Verlag