Energie und Umwelt

Der Bereich Energie und Umwelt spielt eine zentrale Rolle für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen, Einrichtungen sowie Städten, Kreisen und Gemeinden. Die Praxishilfen und Weiterbildungen der FORUM VERLAG HERKERT GMBH unterstützen Akteure im Umweltmanagement, Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsmanagement dabei, praktikable Konzepte zu entwickeln und Vorschriften schnell, einfach und gesetzeskonform zu erfüllen. Die Angebote eignen sich ideal für Projektentwickler, Bauingenieure, Fachplaner, Energieberater, Bauunternehmen, Baustoffproduzenten und betriebliche Nachhaltigkeitsbeauftragte, und alle, die gemeinsam Klimaanpassungen und Nachhaltigkeit im Unternehmen vorantreiben möchten.

Erleichtern Sie sich die Arbeit mit unseren Praxishilfen und Weiterbildungen: Entwickeln Sie nachhaltige Konzepte und erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen effizient und sicher. Starten Sie jetzt – für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Unternehmensentwicklung!

Als die Vereinten Nationen 2015 die 17 Sustainable Development Goals für die Rettung der Erde verabschiedeten, wurde klar: Der Finanzsektor muss eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft spielen. Seither hat sich Green Finance rasant entwickelt. Während Green Bonds bereits seit einigen Jahren im Blick der Öffentlichkeit stehen, gewinnt das Konzept Green Loan, also „grüner Kredit“, zunehmend an Bedeutung im Sustainable Finance-Universum. Diese spezialisierten Kreditprodukte ermöglichen es Unternehmen, gezielte Finanzierungen für umweltfreundliche Projekte zu erhalten. Anders als bei klassischen Krediten steht hier nicht nur die finanzielle Rendite im Fokus, sondern auch der positive Beitrag zum Umweltschutz. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen, Prinzipien und Vorteile von Green Loans und zeigt, wie sich Unternehmen und Investoren damit neue Perspektiven eröffnen.

Das Solarpaket 1, offiziell „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, trat weitgehend am 16. Mai 2024 in Kraft. Das Artikelgesetz umfasst Maßnahmen zur Vereinfachung des Baus und der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie. Doch wie sehen diese Maßnahmen im Detail aus?

Seit 18. Juli 2024 gilt die neue Ökodesign Verordnung (ESPR – Ökodesign Verordnung für nachhaltige Produkte). Ihr Inkrafttreten markiert den Beginn einer neuen Ära der Nachhaltigkeit in Europa, weil sie den Fokus auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten, die Förderung der Kreislaufwirtschaft, eine breitere Produktabdeckung, umfassendere Umweltanforderungen, verpflichtende Produktinformationen, die Einbeziehung der Lieferkette und die Förderung von Innovation legt. Alle wichtigen Fragen dazu beantwortet dieser Beitrag.

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I) unter der Nummer 393 am 22. Dezember 2023, markiert einen entscheidenden Schritt in Deutschlands Engagement für den Umweltschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Ausgefertigt am 20. Dezember 2023 und federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, unterstreicht dieses Gesetz die Notwendigkeit, auf die Herausforderungen des Klimawandels proaktiv zu reagieren. Nun ist es zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Was es nun zu beachten gibt, lesen Sie in unserem Fachartikel.

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Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Mit steigenden Temperaturen und extremen Wetterereignissen wird die Notwendigkeit, sich an diese veränderten Bedingungen anzupassen, immer dringlicher. Hier kommt der Begriff "Klimaresilienz" ins Spiel. Klimaresilienz beschreibt die Fähigkeit von Systemen, Gemeinschaften und Individuen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu überstehen, sich anzupassen und sogar gestärkt daraus hervorzugehen.

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Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 definiert nachhaltiges Wirtschaften und ist zentrales Instrument zur Förderung nachhaltiger Investitionen innerhalb der Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass Unternehmen anhand harmonisierter Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent für Investitionsmittel werden, die den Umweltzielen der EU entsprechen – und verhindert dadurch sogenanntes Greenwashing. In unserem Fachartikel haben wir für Sie die Hintergründe, Inhalte und Auswirkungen auf Unternehmen zusammengefasst.

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Der Energiemanagementbeauftragter (auch Energiebeauftragter oder "EMB") ist verantwortlich für das betriebseigene Energiemanagementsystem (EnMS). In seinen Aufgabenbereich fallen, neben der Erstellung eines Energieprogramms, die Planung und Umsetzung sämtlicher Maßnahmen, die zum einen den Energieverbrauch des Unternehmens reduzieren und anderseits die Energieeffizienz maximieren. Dafür werden sog. Energie-Audits in regelmäßigen Abständen durchgeführt und bestimmte Energiekennzahlen bestimmt. Was Verantwortliche dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Fachartikel.

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Der Umweltschutz nimmt auch in Unternehmen immer mehr Einzug. So verpflichten z. B. gesetzliche Vorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSDR) Unternehmer dazu, im eigenen Betrieb für mehr Umwelt- und Naturschutz zu sorgen. Das gilt insbesondere für Unternehmen, die bestimmte Abfälle produzieren oder Anlagen betreiben. Um sicherzustellen, dass der Betrieb alle geltenden Gesetze einhält, kann er einen Umweltschutzbeauftragten bestimmen. Er prüft nicht nur regelmäßig die Compliance des Unternehmens, sondern gibt auch Impulse für neue Maßnahmen, um die betriebsinternen Prozesse umweltfreundlicher zu gestalten.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt u. a. die Pflicht zur Anfertigung eines Verbrauchsausweises, bzw. Energieverbrauchsausweises. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Neubau eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes handelt. Im Bestand ist die rechtliche Ausgangslange etwas anders: Hier können bei bestimmten Gebäuden Energieverbrauchsausweise erstellt werden. Aber was ist der Unterschied zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis? Wie lange besitzt er Gültigkeit und welche Kosten können anfallen?

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Staatliche Stellen, Unternehmen oder schlicht alle Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und/oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz müssen alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen. Für kleinere oder mittelgroße Unternehmen (KMU) sind Energieaudits zwar nicht verpflichtend, sie können aber dadurch den sog. steuerlichen Spitzenausgleich beantragen (§ 10 StSG). Wie können Unternehmen ein qualitativ hochwertiges Energieaudit durchführen lassen? Wie läuft ein solches ab und was regelt diesbezüglich die DIN EN 16247-1 im Unterschied zur DIN EN ISO 50001?