Inhaltsverzeichnis
- Wann ist die Fachkunde nach TRBA 200 erforderlich?
- Für wen gilt die TRBA 200?
- Wie entsteht die erforderliche Fachkunde?
Wann ist die Fachkunde nach TRBA 200 erforderlich?
Die Fachkunde, wie sie die BioStoffV fordert, ist insbesondere für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig. Mit dieser Analyse muss der Arbeitgeber alle Tätigkeiten mit Biostoffen berücksichtigen.
Die Beurteilung besteht aus folgenden Punkte:
- Sachgerechte Informationsbeschaffung
- Beurteilung der Gefährdungen
- Festlegung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen
Zwar muss nicht zwingend der Arbeitgeber oder eine einzelne Person die Fachkunde besitzen. Es muss jedoch in der Gefährdungsbeurteilung erkennbar sein, wer und wie die für die Fachkunde erforderlichen Komponenten abdeckt.
Für wen gilt die TRBA 200?
Der Geltungsbereich der TRBA 200 hängt von der Schutzstufenzuordnung ab. So gilt die Technische Regel für folgende Branchen und Einrichtungen:
ohne Schutzstufenzuordnung | mit Schutzstufenzuordnung |
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Bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 | Für den Zugang zu Biostoffen der Risikogruppen 3 oder 4 |
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Wie entsteht die erforderliche Fachkunde?
Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der Art der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung. Sie umfasst folgende Komponenten:
- Geeignete Berufsausbildung
- Einschlägige Berufserfahrung
- Kompetenz im Arbeitsschutz
Dabei hat die benannte fachkundige Person ihre Fachkunde auf aktuellem Stand zu halten, etwa durch entsprechende Weiterbildungen. Hier werden neben dem theoretischen Wissen verstärkt praktische Kompetenzen durch Übungen vermittelt. Wichtig sind hierbei z. B. folgende Bereiche:
- Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
→ Anlegen von und Arbeiten mit Schutzkleidung - Nutzung sicherheitstechnischer Vorkehrungen
→ z. B. Ein- und Ausschleusen, Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken - Entsorgung von Abfall
- Umgang mit Vorfällen (Unfallsimulation)
Die AKADEMIE HERKERT bietet passende Weiterbildungen im Bereich Gefahrstoffmanagement. So gibt es z. B. den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragte/r“. Die Kompaktausbildung zeigt den Teilnehmenden, wie sie sicher mit Gefahrstoffen im Betrieb umgehen. So qualifizieren sie sich in nur zwei Tagen zur fachkundigen Person. Weiteres Fachwissen für Betriebe bietet das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“. Es liefert praxisnahe Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen, um die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen.
Sofern die erforderliche Fachkunde nicht durch die benannte Person alleine abgedeckt werden kann, muss sie die zusätzlich erforderlichen Kompetenzen koordinieren. In welchem Umfang und Tiefe diese Kenntnisse für die Fachkunde erworben werden müssen, beschreibt die TRBA 200. Sie steht als PDF-Datei bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung.