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Neue TRBA 200: Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung

© DavidBautista – stock.adobe.com

Am 28.04.2022 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 200 geändert. Das ist die erste Neuerung seit der erstmaligen Veröffentlichung im Juni 2014. Die Regel definiert Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung (BioStoffV) und gilt für alle Betriebe, die mit Biostoffen arbeiten. Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um die geänderten Anforderungen an die erforderliche Fachkunde zu erfüllen?

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist die Fachkunde nach TRBA 200 erforderlich?
  2. Für wen gilt die TRBA 200?
  3. Wie entsteht die erforderliche Fachkunde?

Wann ist die Fachkunde nach TRBA 200 erforderlich?

Die Fachkunde, wie sie die BioStoffV fordert, ist insbesondere für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig. Bei dieser Analyse muss der Arbeitgeber alle Tätigkeiten berücksichtigen, bei denen Biostoffe zum Einsatz kommen.

Die Beurteilung besteht aus folgenden Punkte:

  • Sachgerechte Informationsbeschaffung
  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Produktempfehlung:

Passende Vorlagen und Leitfäden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bietet die „Prüf- und Dokumentationsmappe: Gefährdungsbeurteilungen“.

Zwar muss nicht zwingend der Arbeitgeber oder eine einzelne Person die Fachkunde besitzen. Es muss jedoch in der Gefährdungsbeurteilung erkennbar sein, wer und wie die für die Fachkunde erforderlichen Komponenten abdeckt.

Seit der Neufassung der TRBA 200 von 2022 gilt außerdem: Bei Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung müssen, je nach Schutzstufe, auch die Beschäftigten eine entsprechende Fachkenntnis aufweisen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber eine fachkundige Person benennen.

Für wen gilt die TRBA 200?

Insgesamt fordert die TRBA 200 in drei Bereichen eine bestimmte Fachkenntnis: Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, bei fachkundigen Beschäftigten und bei der Benennung fachkundiger Personen. Der folgende Abschnitt erläutert die genauen Anforderungen.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Ob eine Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, hängt von der Schutzstufenzuordnung ab. So sind folgende Branchen und Einrichtungen betroffen:

Ohne Schutzstufenzuordnung Mit Schutzstufenzuordnung
  • Abwasser- und Abfallwirtschaft
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Reinigungs- und Sanierungsarbeiten
  • Biogasanlagen
  • Veterinärmedizin
  • Ambulante Pflege
  • Seit 2022: Futter- und Nahrungsmittelproduktion (inkl. Schlachtbetriebe)
  • z. B.: Schutzstufen 1-4
  • Laboratorien
  • Versuchstierhaltung
  • Biotechnologie
  • Einrichtungen des Gesundheitsdiensts

Fachkundige Beschäftigte

Bei hohen Schutzstufen benötigen auch die Beschäftigten eine Fachkunde, wie sie die TRBA 200 vorschreibt. Hiervon sind folgende Schutzstufen und Risikogruppen betroffen:

Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 Für den Zugang zu Biostoffen der Risikogruppen 3 oder 4
  • Laboratorien
  • Versuchstierhaltung
  • Biotechnologie
  • Einrichtungen des Gesundheitsdiensts
  • Laboratorien
  • Versuchstierhaltung
  • Biotechnologie

Die Beschäftigten in diesen Bereichen dürfen nur tätig werden, wenn sie fachkundig sind und der Arbeitgeber sie zuvor anhand von Arbeitsanweisungen eingewiesen und geschult hat.

Benannte Fachkundige Person

Zusätzlich muss der Arbeitgeber eine fachkundige Person benennenbevor Tätigkeiten in folgenden Bereichen aufgenommen werden:

Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 Tätigkeiten aus Schutzstufe 4
  • Laboratorien
  • Versuchstierhaltung
  • Biotechnologie
  • Sonderisolierstationen

Die benannte fachkundige Person erfüllt folgende Aufgaben im Betrieb:

  • Beratung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung und in sonstigen sicherheitstechnisch relevanten Fragestellungen.
  • Unterstützung bei der Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.
  • Hilfe bei der Durchführung der Unterweisung.
  • Überprüfung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

Wie entsteht die erforderliche Fachkunde?

Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der Art der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung. Sie umfasst folgende Komponenten:

  • Geeignete Berufsausbildung
  • Einschlägige Berufserfahrung
  • Kompetenz im Arbeitsschutz

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Dabei hat die benannte fachkundige Person ihre Fachkunde auf aktuellem Stand zu halten, etwa durch entsprechende Weiterbildungen. Hier werden neben dem theoretischen Wissen verstärkt praktische Kompetenzen durch Übungen vermittelt. Wichtig sind hierbei z. B. folgende Bereiche:

Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
→ Anlegen von und Arbeiten mit Schutzkleidung
Nutzung sicherheitstechnischer Vorkehrungen
→ z. B. Ein- und Ausschleusen, Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken
Entsorgung von Abfall
✓  Umgang mit Vorfällen (Unfallsimulation)

Wie oft muss die Fachkenntnis erneuert werden?

Laut der Neufassung der TRBA 200 von 2022 müssen Beschäftigte in den Schutzstufen 3 und 4 mindestens alle fünf Jahre eine Fortbildung besuchen, um ihre Fachkunde aktuell zu halten. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber die Fortbildungsmaßnahmen so auswählen, dass deren Inhalte die Anforderungen der TRBA erfüllen. Außerdem muss er darauf achten, dass die Dozenten die erforderlichen Kompetenzen zum gewählten Thema besitzen.

Zusätzlich müssen Arbeitgeber und die Beschäftigten aktuelle Entwicklungen in der Wissenschaft, den Stand der Technik und rechtliche Vorgaben beachten. Zu viele Punkte, um sie alle im Überblick zu behalten? – Kein Problem! Der Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragte/r“ bildet eine Kompaktausbildung und zeigt den Teilnehmenden, wie sie sicher mit Gefahrstoffen im Betrieb umgehen. So qualifizieren sie sich in nur zwei Tagen zur fachkundigen Person.

Weiteres Fachwissen für Betriebe bietet das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“. Es liefert praxisnahe Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen, um die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen.

Sofern die erforderliche Fachkunde nicht durch die benannte Person alleine abgedeckt werden kann, muss sie die zusätzlich erforderlichen Kompetenzen koordinieren. In welchem Umfang und Tiefe diese Kenntnisse für die Fachkunde erworben werden müssen, beschreibt die TRBA 200. Sie steht als PDF-Datei bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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BioStoffV GefStoffV TRBA

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