Was ist ein Hygieneplan?
Ein Hygieneplan enthält eine Vielzahl an Verfahrensanweisungen, um den Infektionsschutz in einer Einrichtung zu gewährleisten. Grundsätzlich ist ein Hygieneplan an die individuellen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Er regelt also die betriebliche Praxis im Alltag und unterscheidet sich in Art und Umfang je nach Nutzung der jeweiligen Einrichtung.
Um die Ausbreitung von Infektionen wie Grippe oder aktuell dem Coronavirus in Einrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, zu minimieren, verpflichtet § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) diese Einrichtungen, Hygienepläne zu erstellen. Es gibt landesspezifische Rahmenhygienepläne für Kitas und Schulen, die solche Bildungseinrichtungen als Muster heranziehen können.
Verhaltensregeln im Hygieneplan Kita an Corona anpassen
Immer mehr Bundesländer veröffentlichen Musterhygienepläne zu Corona für Schulen, weil diese nach und nach vermehrt wieder öffnen dürfen. Aber auch viele Kindertagesstätten nehmen ihren Betrieb auf, um eine Notbetreuung zu gewährleisten. Deshalb nimmt der Wunsch nach landesweit geltenden Musterhygieneplänen für Kitas zu. Bis es soweit ist, dass das eigene Bundesland ein Muster veröffentlicht, sollten Kitas ihre Hygienepläne an die aktuelle Corona-Pandemie anpassen. Insbesondere sollten Kita-Leitungen besondere Verhaltensregeln aufnehmen, um der Ansteckung mit dem Coronavirus entgegenzuwirken:
- Beschäftigte müssen dieselben Gebote einhalten, die für jeden Betrieb gelten. Hier finden Sie einen Aushang zum hygienischen Verhalten während der Coronavirus-Pandemie.
- Besonderes Augenmerk auf die eigene Händehygiene und die der Kinder legen.
- Die Hol- und Bringsituation möglichst entzerren und kurz halten.
- Kinder in möglichst kleinen und konstant gleich zusammengesetzten Gruppen von möglichst immer denselben Mitarbeitern betreuen. Damit der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, sollte eine Gruppe aus nicht mehr als fünf bis zehn Kindern bestehen.
- Abstand zwischen den Schlafplätzen der Kinder auf 1,5 m erhöhen.
- Regelmäßig lüften und die Betreuung der Kinder im Freien priorisieren.
- Spielzeiten und Aufenthalte in Gemeinschafts- oder Funktionsräumen zeitlich versetzen, damit sich nicht zu viele Kinder begegnen.
- Sanitäranlagen täglich reinigen und bei besonderer Verschmutzung gleich desinfizieren.
- Wickeltische nach jeder Nutzung desinfizieren.
- Turnus der Reinigung von Oberflächen und Spielplätzen erhöhen.
Hygieneplan erstellen: Aufbau und Inhalte
Bevor die Leitung der Kita einen Hygieneplan erstellt, ist vorab immer zu klären, welche Inhalte für die eigene Einrichtung relevant sind. Es sind u. a. folgende Fragen zur Hygiene zu klären:
- Welche Infektionsgefahren gibt es in der Kita?
- Welche Risiken für Mitarbeiter und Kinder sind mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten?
- Welche hygienerelevanten Tätigkeiten und Abläufe in der Kita sind im Hygieneplan zu regeln?
- Liegt ein Verpflegungskonzept vor, das im Hygieneplan zu berücksichtigen ist?
- Welche Aspekte müssen Reinigungs- und Desinfektionspläne aufgreifen?
- Wie sieht es mit der persönlichen Hygiene der Mitarbeiter und der Kinder aus?
Im Hygieneplan müssen alle Nutzungsbereiche der Kita wie Gruppenräume, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume, aber auch Außenanlagen erfasst werden. Wird das Objekt zusätzlich von Vereinen oder weiteren Institutionen genutzt, sind zusätzliche Standards auszuarbeiten. Je größer eine Einrichtung ist, desto detaillierter sollte der Hygieneplan sein.
Hygieneplan: Anhang
Hygienepläne haben in der Regel einen Anhang, der sich wiederum an die individuellen Ansprüche einer Einrichtung anlehnt. Solche Dokumente können z. B. sein:
- Reinigungs- und Desinfektionspläne (Gliederung: Was? Womit? Wie oft? Wann? Wer?)
- Nachweisdokumente (z. B. Ersteinweisung neuer Mitarbeiter, Schulungsnachweise)
- Kontrollprotokolle (Temperaturkontrollen, Wäschewechsel, Aufbereitungsnachweise etc.)
- Checklisten
Nachweisdokumente und Kontrollprotokolle dokumentieren die Umsetzung des Hygieneplans, was spätestens im Haftungsfall relevant wird.
Hygienemanagement: Das sind die Pflichten der Kita-Leitung
Auf dem Hygieneplan ist zu vermerken, wann der Plan erstellt bzw. zuletzt aktualisiert wurde. Im Rahmen des Hygienemanagements muss die Kita- bzw. Schulleitung folgende Aufgaben erfüllen:
- Hygieneplan stets aktuell halten. So sind bestehende Hygienepläne an die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Corona-Pandemie anzupassen.
- Hygienepläne mindestens jährlich auf ihre Aktualität hin prüfen. Bei Änderungen im Einrichtungskonzept oder in der Nutzung ist ebenfalls eine Überprüfung des Hygieneplans notwendig.
- Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen überwachen und dokumentieren.
- Jeden neuen Mitarbeiter im Rahmen der Erstunterweisung über die Inhalte des Hygieneplans unterrichten.
- Kontakt zum Gesundheitsamt stets aufrechterhalten und das Auftreten von ansteckenden Krankheiten melden.
Hygieneplan Kita: Muster
Da sich ein Hygieneplan an den jeweiligen Gegebenheiten einer Kita orientiert, ist es schwierig eine allgemeingültige Vorlage anzubieten. Es gibt jedoch Muster, an die sich Einrichtungsleiter halten können. Solche editierbaren Muster-Hygienepläne enthält die Software „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“. Die Software bietet zudem umfangreiches Fachwissen zur sicheren Umsetzung der Hygieneanforderungen in Kitas und Schulen.
Musterhaft sind im Folgenden schon wichtige Aspekte zur Basishygiene genannt, die die Kita-Leitung in einen Hygieneplan aufnehmen sollte (wichtiger Hinweis: In Bezug auf Corona sind diese Anforderungen und Maßnahmen wie oben beschrieben anzupassen und z. B. die Reinigungsfrequenz zu erhöhen):
Anforderungen an Räume und Ausstattung | |
Arbeitsplatz Küche und Essraum | Vor Arbeitsbeginn Küche, Küchenzeilen und Arbeitsflächen auf Sauberkeit prüfen. |
Arbeitsmittel | Vor Arbeitsbeginn auf Sauberkeit und Funktionalität prüfen und Schäden ggf. melden. |
Geschirrtücher | Täglich oder bei Verschmutzung bei min. 60° C waschen und gesondert aufbewahren. |
Reinigungstücher | Farbsystem einführen um Verwechslungen zu vermeiden. Täglich oder nach Verschmutzung wechseln oder bei 60° C bzw. 90° C waschen. |
Kühlschrankthermometer | Temperatur von Kühlschränken und Tiefkühlgeräten täglich kontrollieren und dokumentieren. |
Waschmaschinen | Gummimanschetten 1 x wöchentlich desinfizieren. |
Wickeltische | Nach jeder Benutzung reinigen und desinfizieren. Unterlegetücher nur personenbezogen verwenden. |
Reinigung | Gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan ausführen. |
Händehygiene | |
Händewaschen | Hände mit flüssiger Waschlotion waschen:
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Händedesinfektion | Hände mit flüssigem Händedesinfektionsmittel min. 30 Sekunden einreiben:
Die Desinfektion der Hände erfolgt vor der Reinigung. |
Händehygiene der Kinder | Ordnungsgemäße Waschtechnik beim Händewaschen vermitteln und auf Durchführung achten:
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Wäschehygiene | |
Wäschewechsel |
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Umgang mit Lebensmitteln Bei der Zubereitung von Speisen oder Getränken darf kein Schmuck getragen werden. | |
Speisenausgabe | Bei Anlieferung der Speisen auf saubere, geschlossene Behälter achten und die Temperatur kontrollieren.
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Sonstige hygienische Anforderungen | |
Abfallbeseitigung | Sämtliche Abfallbehälter täglich leeren. |
Schädlingsprophylaxe/-bekämpfung | Küche und weitere Bereiche der Einrichtung täglich auf Schädlingsbefall prüfen und ggf. sofort melden. |
Trink-/Badewasser | Nach Schließungszeit Wasserhähne/Dusche für drei Minuten mit heißem Wasser und anschließend drei Minuten mit kaltem Wasser laufen lassen. Perlatoren regelmäßig prüfen. Auch im Außenspielbereich kein Regenwasser, sondern Trinkwasser nutzen. |
Planschbecken | Planschbecken ausschließlich mit Trinkwasser befüllen und das Wasser täglich wechseln. Nach jedem Gebrauch sowie bei auffälligem Geruch Planschbecken reinigen. |
Außenspielflächen/Sandspielplätze | Außenspielplätze und Sandspielplätze täglich vor der Spielzeit der Kinder auf Verunreinigung kontrollieren. Bei starker Verunreinigung Spielsand sofort austauschen, ansonsten einmal jährlich. |
Spielzeug | Bei Verunreinigungen jeder Art und insbesondere nach Kontamination mit Eine Grundreinigung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. |
Kuschelecken |
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Quellen: „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“, Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern, Saarländischer Rundfunk, rbb24