Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Kindeswohlgefährdung: Mit dieser Checkliste erkennen Erzieher Anzeichen häuslicher Gewalt"


* Pflichtfeld Anmelden

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Kindeswohlgefährdung: Mit dieser Checkliste erkennen Erzieher Anzeichen häuslicher Gewalt

© zabavna – stock.adobe.com

Erzieherinnen und Erzieher sowie andere pädagogische Fachkräfte müssen nicht nur stets ein wachsames Auge auf ihre Schützlinge haben. Sie sind auch wichtige Zeugen, sollte es zu einem Kindeswohlverfahren kommen. Dafür ist eine ausführliche Dokumentation notwendig. Diese Checkliste hilft, Beobachtungen festzuhalten.

Kindeswohlgefährdung: Checkliste zu Anzeichen häuslicher Gewalt 

Mithilfe dieser Checkliste können Verantwortliche jede Beobachtung sofort festhalten und die Liste als Grundlage für Elterngespräche oder Kindeswohlverfahren nutzen. Um häusliche Gewalt zu erkennen, hilft es zudem, auch das Verhalten der Mutter zu dokumentieren.

Was? Beobachtet (ja/nein) Wann? Von wem?
Kind wirkt bedrückt, traurig, kann sich nicht freuen.      
Kind ist laut, wild, aggressiv.      
Kind spielt aggressive Szenen.      
Kind zeigt extreme Unruhe und Nervösität.      
Kind ist extrem ängstlich.      
Kind ist überangepasst - versucht, nichts falsch zu machen.      
Kind klammert sich an die Mutter, möchte sie nicht alleine lassen.      
Kind zeigt Distanzlosigkeit.      
Kind legitimiert eigenes gewalttätiges Verhalten ("Ich darf das", "Das war doch ganz harmlos" etc.)      
Kind kann sich schlecht konzentrieren. Ist abgelenkt, hängt eignen Gedanken nach.      
Die schulische Leistungsfähigkeit sinkt ab.      
Kind hat Schwierigkeiten, positive Freundschaften aufzubauen.      
Kind zieht sich komplett zurück.      
Kind hat Schwierigkeiten in der konstruktiven Konfliktbewältigung.      
Kind zeigt Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung.      
Kind zeigt Symptome einer Essstörung (bereits Kleinkinder verweigern die Nahrung).      
Kind zeigt Selbstberuhigungsmechanismen wie Schaukeln von Kopf oder Oberkörper, Summen o. Ä.      
Kind zeigt wenig Interesse an seiner Umwelt.      
Kind sucht keinen Kontakt zu anderen.      
Kind zeigt eine Störung der Impulskontrolle.      
Kind zeigt Symptome einer Frozen Watchfulness (es sitzt wie erstarrt da und beobachtet aus den Augenwinkeln seine Umgebung).      
Kind zeigt eine motorische Unruhe.      
Kind zeigt Schwierigkeiten, sich einen Handlungsplan zu erstellen.      
Kind zeigt Schlafstörungen.      
Kind fällt in seiner Entwicklung zurück (spricht z. B. wieder in der Babysprache).      
Kind beginnt wieder einzukoten und/oder einzunässen.      
Kind/Jugendlicher zeigt selbstverletzendes Verhalten.      
Kind/Jugendlicher konsumiert Drogen.      
Junge spricht schlecht/abwertend über Mädchen/Frauen.      
Kind/Jugendlicher zeigt suizidale Tendenzen.      
Kind/Jugendlicher geht Freundschaften oder Partnerschaften ein, die sehr intensiv und/oder  schädigend sind.      
Verhinderung von Selbstständigkeit.      

Kindeswohlgefährdung: Folgende Symptome der Mutter können Anzeichen auf häusliche Gewalt sein

Was? Beobachtet (ja/nein) Wann? Von wem?
Psychosomatische Beschwerden      
Verschiedene Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien      
Erklärungen passen nicht zu den Vereltzungen oder wirken sehr konstruiert.      
Depressive Verstimmungen, suizidale Tendenzen      
Kontrollierender Partner      
Fehlende Zähne (vor allem Schneidezähne)      
Einschränkungen der Hörfähigkeit      
Einschränkungen der Sehfähigkeit      
Mutter wirkt unruhig, nervös, gehetzt.      
Mutter wirkt niedergeschlagen, ängstlich, verzweifelt.      
Mutter konsumiert Alkohol oder Drogen.      
Mutter zeigt nur geringes Selbstwertgefühl.      

Definition "Kindeswohlgefährdung"

Aus juristischer Sicht, also gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ist unter Kindeswohlgefährdung "eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei deren weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt." (BGH FamRZ 1956, 350), zu verstehen.

Häusliche Gewalt ist nur eine Form von Gewalt, die Kindern oft schon in jungen Jahren begegnet. Damit Erzieherinnen und Erzieher sowie andere pädagogische Fachkräfte auch psychische Gewalt oder Misshandlung schnell erkennen und dokumentieren, gibt es entsprechende Arbeitshilfen.

Quelle: „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Bildung, Erziehung und Soziales erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.