Tiergestützte Pädagogik: Definition
Unter tiergestützter Pädagogik werden alle Maßnahmen verstanden, die einen positiven Effekt auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen haben – und zwar durch das Zusammenarbeiten mit einem Tier. Vor allem Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten können so ihre sozialen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten ausbauen.
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Grundlegende Informationen zum Umgang mit und zur Förderung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten finden Lehrkräfte und Pädagogen in der Software „Besondere Kinder“.
Außerdem dürfen sie beim Einsatz eines Tieres in der Schule oder Kita nicht die hygienischen Aspekte außer Acht lassen und müssen alle rechtlich geforderten Hygienevorschriften einhalten. Praxisnahe Arbeitshilfen zur Tierhaltung in Kitas und Schulen finden Verantwortliche in der Software „Hygienemanagement in Bildungseinrichtungen“.
Tiergestützte Pädagogik: Ziele
In der heutigen Zeit haben immer weniger Kinder einen direkten Kontakt zu Tieren; zugleich steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten. Deshalb greifen Lehrkräfte auch in Deutschland immer öfter auf den Ansatz der tiergestützten Pädagogik und den gezielten Einsatz von Tieren – insbesondere von Hunden – zurück.
Mit Tierpädagogik verfolgen Lehrkräfte und Pädagogen unterschiedliche Ziele. Es kommt dabei auch immer darauf an, welche Störung ein Kind hat. Die Ziele können u. a. folgende sein:
- Steigerung des Verantwortungsbewusstseins
Kinder und Jugendliche lernen, Verantwortung für das Tier zu übernehmen. Das ist eine wichtige Kompetenz hinsichtlich der Entwicklung von Verantwortungsgefühl und Entscheidungskompetenz. - Stärkung des Selbstwertgefühls
Gerade bei Kindern, die unter mangelndem Selbstbewusstsein leiden, kann Tierpädagogik entscheidend helfen. Denn ein Tier geht unvoreingenommen auf ein anderes Lebewesen zu und das Kind kann einfach so sein, wie es ist, ohne für sein Verhalten oder seinen Charakter verurteilt zu werden. Die Anstrengung des Tiers, die Zuneigung des Kindes bzw. Jugendlichen zu gewinnen, verstärkt nochmals das eigene Selbstwertgefühl. - Förderung des Sozialverhaltens
Tiergestützte Pädagogik bewirkt, dass die sozialen Kompetenzen gestärkt werden. Denn auf ein Tier kann ein Kind nicht unbedacht oder gar rabiat zugehen, weil dieses sofort eine klare Reaktion zeigt. - Unterstützen der kognitiven Fähigkeiten
Durch tiergestützte Pädagogik wird auch die Kognition trainiert. Das Kind interessiert sich für ein bestimmtes Thema, was auch der Lehrkraft neue Möglichkeiten eröffnet, Schulstoff zu vermitteln. - Förderung der motorischen Fähigkeiten
Die motorischen Fähigkeiten werden durch die Kontaktaufnahme mit dem Tier unterstützt. Denn das Kind muss vorsichtig auf ein Tier zugehen und seine Motorik ganz bewusst koordinieren. Außerdem übt das Kind im Umgang mit einem Schulhund z. B. seine Körpersprache. - Zulassen von Körpernähe
Durch das Streicheln des weichen Fells und das Fühlen der Wärme eines Tiers erleben Kinder ein wohliges Gefühl von Geborgenheit. Zudem lassen sie Nähe zu, was manchen Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten schwerfällt. - Verbesserung des Gruppenklimas
Der Einsatz eines Schulhunds kann die Gruppendynamik einer Klasse oder Gruppe positiv beeinflussen. Denn die Kinder lernen nicht nur zu teilen, sondern auch gemeinsam die Verantwortung für das Tier zu übernehmen. Darüber hinaus werden gemeinsame Aktivitäten mit dem Hund unternommen. - Einhaltung von Regeln
Der Umgang mit einem Tier erfordert die Festlegung von Verhaltensregeln. Kinder und Jugendliche, die den Kontakt zum Tier suchen, müssen also lernen, sich an Regeln zu halten, die ihnen die Lehrkraft oder der Pädagoge auferlegt hat. - Förderung des Umweltbewusstseins
Durch die Tierpädagogik bringen Pädagogen und Lehrkräfte den Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt bei. Im Idealfall entwickeln sie dadurch mehr Umweltbewusstsein.
Urteil: Lehrkraft kann einen Schulhund teilweise steuerlich absetzen
Erst im März 2019 hat das Finanzgericht Münster darüber geurteilt, ob eine Lehrerin die Aufwendungen für einen Schulhund als Therapiehund steuerlich absetzen dürfe. Konkret ging es in dem Fall um eine Realschule, die das Lehrkonzept der tiergestützten Pädagogik umsetzen wollte. Hierfür hat eine Lehrerin einen Hund angeschafft, den sie privat versorgte und deshalb die Kosten für Versicherung, Futter, Pflege, Hundeschule und Arzt steuerlich absetzen wollte.
Das kann sie laut dem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 10 K 2852/18 E, Urteil vom 14.03.2019) zumindest teilweise tun. Das verkündete das Gericht am 02.05.2019. Weil der Schulhund auch Teil ihres Privatlebens ist, ist er laut Gericht nicht vergleichbar mit einem Polizeihund, der Eigentum des Dienstherrn und nicht des jeweiligen Polizisten ist. Deshalb sei eine vollständige steuerliche Absetzung nicht möglich.
Quellen: caritas-nah-am-naechsten. de, fg-muenster.nrw.de, inselhaus.org