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Bauablaufplan: Müssen Architekten bzw. Bauleiter einen Bauzeitenplan erstellen und wie verbindlich ist dieser?

© FERNANDO – stock.adobe.com

Mittels eines Bauablaufplans koordiniert die Bauleitung den zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens. Der Bauzeitenplan muss so erstellt sein, dass die Arbeiten der einzelnen Gewerke reibungslos ablaufen können und die geplante Fertigstellung eingehalten werden kann. Doch wie verbindlich ist ein Bauablaufplan und auf welche Art sollten Bauleiter bzw. Architekten wann zurückgreifen?
  1. Gibt es eine Pflicht zur Erstellung eines Bauablaufplans?
  2. Welche Art eines Bauablaufplans eignet sich für welches Bauvorhaben?
  3. Welche Informationen sollte ein Bauzeitenplan enthalten?

Definition: Bauablaufplan bzw. Bauzeitenplan

Im Bauablaufplan legt der Architekt bzw. die Bauleitung den zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens fest. Aus dem Bauablaufplan muss ersichtlich sein, wann ein Gewerk anfängt zu arbeiten und wann es aufhört, damit das nächste Gewerk beginnen kann. Mit einem Bauzeitenplan wird demnach auch die Dauer des Bauvorhabens festgelegt.

Gibt es eine Pflicht zur Erstellung eines Bauablaufplans? 

Es gibt keine rechtliche Vorgabe, die grundsätzlich die Pflicht zur Erstellung eines Bauablaufplans definiert. Allerdings wird ein Bauzeitenplan häufig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als Bestandteil des Bauvertrags vereinbart. Befindet sich eine entsprechende Formulierung im Bauvertrag, ist der Bauzeitenplan für Bauleitung und Auftraggeber bindend. In dieser Klausel werden die verbindlichen Vertragspflichten mit den entsprechenden Konsequenzen für beide Vertragsparteien gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B festgelegt. 

Außerdem ist entscheidend, ob die Fertigstellung des Bauvorhabens kalendarisch, also zu einem bestimmten Datum, festgelegt ist. Der Auftragnehmer gerät mit Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, bei fehlender Festlegung des Datums muss der Auftraggeber zunächst mahnen. 

Verletzung des vertraglich festgelegten Bauzeitenplans 

Ist für den Auftraggeber absehbar, dass der Bauleiter den Fertigstellungstermin nicht einhalten kann, hat er zwei Möglichkeiten: 

  • Abhilfeanordnung: Der Auftraggeber kann die Bauleitung verpflichten, seine Leistung so weit zu verstärken (zusätzliches Personal, bessere Maschinen etc.), dass der geplante Termin doch noch eingehalten wird. 
  • In Verzug setzen: Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer in Verzug setzen, i. d. R. mit Ankündigung der Vertragsstrafe, Kündigung und/oder Schadensersatz. 

Kann die Bauleitung den Fertigstellungstermin aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers nicht einhalten (Unterlagen zu spät eingereicht etc.), hat der Bauleiter die Möglichkeit, gemäß § 6 Abs. 4 VOB/B eine Behinderung anzumelden, um die Verlängerung seiner Ausführungsfrist zu erwirken. Ein Muster für eine Behinderungsanzeige finden Bauleiter hier. 

Wie Bauleiter im Übrigen einen reibungslosen Baustellenablauf managen und auch unter Zeit- und Kostendruck keine wichtigen Details vergessen, zeigt „Das Baustellenhandbuch Bauleitung“. Dank seines praktischen Taschenbuchformats ist es auch auf der Baustelle sofort greifbar und erklärt die wichtigsten Sachverhalte kompakt. 

Welche Art eines Bauablaufplans eignet sich für welches Bauvorhaben? 

Es gibt unterschiedliche Arten von Bauzeitenplänen, die sich je nach Komplexität des Bauvorhabens besser oder schlechter eignen: 

Bauablaufplan als Balkendiagramm

Im Bauablaufplan als Balkenterminplan werden Beginn, Ende und Dauer von einzelnen Phasen/Leistungen kalendarisch, z. B. nach Kalenderwochen, dargestellt. Diese Art der Planung eines Bauablaufs war lange Zeit der klassische Bauzeiten- oder Bauablaufplan. 

Da diese Art des Bauzeitenplans lediglich eine grobe Übersicht über den zeitlichen Projektverlauf bietet, ist sie eher für einfache  Bauvorhaben geeignet. 

GANNT-Diagramm 

Wie der Bauablauf in Balkenform stellt das GANNT-Diagramm die einzelnen Bauphasen kalendarisch dar, zeigt darüber hinaus jedoch auch die Abhängigkeiten der einzelnen Arbeitsschritte und Meilensteine auf. Häufig wird das GANNT-Diagramm bereits mit einem Kapazitätenplan gekoppelt, sodass Auslastung bzw. eventuelle Überlastungen von Mitarbeitern, Material und Maschinen deutlich werden.

Mit dem GANNT-Diagramm können Bauleiter bzw. Architekten Vorhaben planen, die etwas komplexer sind. 

Netzplan 

Sog. Netzpläne werden meist mittels einer Software und ausgehend von Projektstrukturplänen entwickelt. Sie eignen sich für besonders komplexe Bauvorhaben, weil der Netzplan über die reine Terminplanung hinaus sämtliche Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge inklusive der Kosten und benötigten Ressourcen darstellt. Generell wird jeder Arbeitsschritt mit seinem Beginn und Ende sowie der daraus resultierenden Dauer festgeschrieben. 

Da sich einzelne Vorgänge verzögern können, werden für Beginn und Ende zusätzlich jeweils früheste und späteste Zeitpunkte festgelegt. Durch stetige Fortschreibung ermöglicht der Netzplan einen exakten Überblick über den Projektstand. 

Praxistipp: Um die Verschiebung des Fertigstellungstermins aller Leistungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, für jedes Projekt Pufferzeiten einzubauen. Dies erfolgt entweder innerhalb der Arbeitsschritte oder der Anordnung der einzelnen Vorgänge.  

Welche Informationen sollte ein Bauzeitenplan enthalten? 

Die Bauleitung sollte im Bauablaufplan mindestens folgende Informationen aufnehmen: 

  • notwendige Arbeitsabschnitte inkl. benötigtem Gewerk
  • Monate, Wochen und Tage für Beginn und Ende der Arbeitsschritte 
  • (technologische) Abhängigkeiten der einzelnen Gewerke (z. B. Trocknungszeiten)
  • Bauleistung in Euro und ggf. auch Mengen
  • Anzahl der Arbeitskräfte sowie Tage, die für die einzelnen Arbeitsschritte benötigt werden 
  • Aussagen zur einzusetzenden Technik nach Anzahl und Zeitdauer
  • Kapazitäteneinsatz als Eigenleistung oder von Nachunternehmern
  • Hinweise zu Zwischenprüfungen und/oder Teilabnahmen, die notwendig werden (könnten)

Quellen: „Das Baustellenhandbuch Bauleitung“, bauprofessor.de

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