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DIN 276 neu – Kostengruppen und Kostenplanung sind besonders betroffen

© Ideenkoch – stock.adobe.com

Die neue DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ ist im Dezember 2018 erschienen und ersetzt die Normen DIN 276-1, DIN 276-4 und DIN 277-3. Mit der neuen DIN 276 wird die Vorgehensweise in der Kostenerhebung für alle Planungsbereiche im Bauwesen vereinheitlicht. Insbesondere die Grundsätze der Kostenplanung sowie die Anpassungen in den Kostengruppen sind von den Neuerungen betroffen.

1. Kostengliederung: wesentliche Änderungen in den Kostengruppen nach DIN 276
2. Kostenschätzung nach DIN 276
3. Kostenberechnung nach DIN 276
4. Fazit zur neuen DIN 276

Kostengliederung: wesentliche Änderungen in den Kostengruppen nach DIN 276

Gegenüber der vorherigen Fassung werden die Kostengruppen nach DIN 276 neu zusammengefasst und gegliedert. Teilweise werden einzelne Kosten neuen Kostengruppen zugeordnet, Gruppen neu nummeriert, neu bezeichnet, neu eingeführt oder im Einzelnen anders als bisher beschrieben. Wesentliche Änderungen sind: 

  • In der Kostengruppe 100 „Grundstück“ wurde nur wenig umstrukturiert. 
  • In der Kostengruppe 200 „Vorbereitende Maßnahmen“ haben häufig vorkommende Kostenarten wie z. B. „Übergangsmaßnahmen“ eine eigene Kostengruppe bekommen.
  • Die Kostengruppen 300 „Bauwerk – Baukonstruktionen“ und 400 „Bauwerk – Technische Anlagen“ wurden so überarbeitet, dass für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen eine einheitliche Kostengliederung vorliegt. 
    Eine tabellarische Darstellung der Kostengruppen nach neuer DIN 276 inkl. erläuternden Inhaltsangaben enthält das Handbuch „Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013“
  • Bei der Kostengruppe 500 handelt es sich mit der neuen DIN 276 nun explizit um Außenanlagen von Bauwerken sowie von Freiflächen mit den dazugehörigen baulichen Anlagen, Baukonstruktionen oder Technischen Anlagen. Die signifikantesten Änderungen in der KG 500 sind bei der Nummerierung zu verzeichnen. 
  • In die Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunstwerke“ ist eine neue Kostengruppe aufgenommen worden. Somit wird in dieser KG nun auch die informationstechnische Ausstattung berücksichtigt. 
  • In der Kostengruppe 700 „Baunebenkosten“ erfolgte im Wesentlichen eine konsequente Anpassung an die Begriffe der HOAI. Zudem wurde die KG 760 „Finanzierungskosten“ aus den Baunebenkosten herausgenommen und in eine eigene Hauptgruppe 800 verlegt. 
  • Neu hinzugekommen ist die Kostengruppe 800 „Finanzierung“. Sie entspricht der alten KG 760 „Finanzierungskosten“. 

Kostenschätzung nach DIN 276

Die geforderten Leistungen hinsichtlich der Kostenermittlung werden in der neuen DIN 276 in vielerlei Hinsicht erweitert. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen Kostenschätzung und Kostenberechnung. Denn um die Kostenschätzung verschiedener Objekte zu vereinheitlichen und vergleichbarer zu machen, muss die Berechnung von Mengen der Bezugseinheiten nun nach der neuen DIN 276 erfolgen.

Neu ist, dass schon in der Kostenschätzung Erläuterungen zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts erfolgen. Die wesentlichste Änderung ist jedoch, dass bereits in der Schätzung alle Kosten in der zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden müssen. 

Der Bauherr profitiert von dieser Neuerung in der DIN 276, denn er erhält eine deutlich genauere Kostenermittlung am Ende der Planungsphase. Für den Planer stellt das jedoch einen nicht unerheblichen Mehraufwand gegenüber der bisherigen Vorgabe und bislang geltenden HOAI-Grundleistung dar. 

Kostenschätzung in der zweiten Ebene der Kostengliederung 

Bisher wurden in der zweiten Ebene der Kostengliederung nur die Kosten für die Technische Ausrüstung (Kostengruppen 410 bis 490) gefordert. Mit der neuen DIN 276 gilt das nun auch für folgende Kosten: 

  • Grundstückskosten (Kostengruppen 110 bis 130)
  • Vorbereitende Maßnahmen (Kostengruppen 210 bis 250) 
  • Baukonstruktion (Kostengruppen 310 bis 390) 
  • Außenanlagen (Kostengruppen 510 bis 590) 
  • Ausstattung und Kunstwerke (Kostengruppen 610 bis 690)
  • Baunebenkosten (Kostengruppen 710 bis 790)
  • Finanzierungskosten (Kostengruppen 810 bis 890)  

Kostenberechnung nach DIN 276 

Auch in der Kostenberechnung nach der neuen DIN 276 sind die Mengen der Bezugseinheiten abzubilden und erläuternde Angaben zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts zu liefern. Neu ist, dass die Kostenberechnung bereits eine Zusammenfassung der Kosten enthalten muss, die zum Zeitpunkt der Kostenberechnung entstanden sind.  

Die umfassendste Änderung ist jedoch, dass die Kosten der Kostenberechnung bereits in der dritten Ebene der Kostengliederung vorliegen müssen. 

Fazit zur neuen DIN 276 

Die neue DIN 276 bringt hinsichtlich der Kosten im Bauwesen große Veränderungen mit und hat weitreichende Konsequenzen. Ob die neue Struktur jedoch in der Praxis für alle Bereiche des Bauwesens angenommen wird, vor allem bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen, wird sich noch zeigen. 

Wesentlich wird auch sein, ob und wie der HOAI-Verordnungsgeber auf die neue DIN 276 reagieren wird. Denn die in der DIN 276 geforderte teilweise mehrfache Kostenermittlung bringt einen erheblichen Mehraufwand mit sich, dessen Vergütung geklärt werden muss.  

Quelle: „Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013“

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