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"Berufsbild Energieberater: VDI 3922 Blatt 2 beschreibt Anforderungen an die Kompetenz"


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Berufsbild Energieberater: VDI 3922 Blatt 2 beschreibt Anforderungen an die Kompetenz

© contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Auch in Zeiten der Energiewende gibt es keine anerkannte Berufsausbildung zum Energieberater. Zwar enthalten Förderprogramme bestimmte Qualitätsanforderungen für die Beratung und Durchführung einer Energieberatung, jedoch werden diese von den Verbänden als unzureichend erachtet. Der VDI hat deshalb die Richtlinie VDI 3922 verabschiedet. Doch welche Anforderungen stellt die Richtlinie an Energieberater und wo sind die Schwachstellen?

VDI 3922: Kompetenzfeststellung und Qualitätsanforderungen  

Die Richtlinie VDI/BTGA-MT 3922 Blatt 2 „Energieberatung – Feststellen der Kompetenzen von Energieberatern“, die der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) im Januar 2019 veröffentlicht hat, verfolgt u. a. folgende Ziele: 

  • Sicherung und Erhöhung der Qualität der Energieberatung 
  • Verbesserung der Transparenz für Arbeitgeber
  • Erstellung von Energiekonzepten für Gebäude
  • Steigerung der Rechtssicherheit 

Die Richtlinie beschränkt sich im Wesentlichen darauf, den Nachweis der fachlichen Kompetenz des Beraters zu beschreiben und festzustellen – es geht um den Stand der Technik und die gesellschaftliche Relevanz der Aufgabenstellung. Vernachlässigt wird die Forderung nach der Neutralität und Unabhängigkeit. Das ist ein Schwachpunkt, denn die Akzeptanz von Energieberatern beruht insbesondere auf diesen Eigenschaften. 

Natürlich ist es Voraussetzung, dass Energieberater alle Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) kennen und in die Praxis umsetzen können. Eine praxisbezogene Auslegung der EnEV finden sie im Handbuch „EnEV und Energieausweise“. Das Praxishandbuch enthält zudem zahlreiche Planungshinweise und Rechenbeispiele. 

Kompetenzprofile für Energieberater nach VDI 

Die VDI 3922 Blatt 2 führt fünf Kompetenzprofile für Energieberater ein, um die unterschiedlichen Anforderungen der Energieberatung zu bedienen: 

  • Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude
  • Fertigungstechnik
  • Verfahrenstechnik  
  • Verkehr

Hat ein Berater eine dieser Kompetenzprofile erfolgreich erlangt, darf er sich z. B. als „VDI-Energieberater VDI 3922 Blatt 2 für Wohngebäude“ bezeichnen.  

Jeder Energieberater muss gemäß VDI 3922 Blatt 2 Kompetenzen in den folgenden Bereichen erlangen und nachweisen können: 

  • Technik – Komponenten
  • Technik – Netze/Transport
  • Technik – Anlagen/Gebäude
  • Daten
  • Markt, Recht, Finanzen
  • Management 

Insgesamt führt die VDI-Richtlinie 136 Kompetenzkategorien auf, schwerpunktmäßig im Bereich der Technik und nicht im baulichen Bereich. Aufgrund dieser Komplexität ist es zweifelhaft, dass der VDI mit dieser Richtlinie eine Verbesserung der Transparenz für den Auftraggeber mitbringt.   

Wer kann die VDI-Prüfung zum Energieberater machen?  

Im Grunde kann jeder, der in der Lage ist, die Prüfungen in den geforderten Bereichen zu bestehen, VDI-Energieberater werden. Denn anders als bei den Zertifizierungen des BAFA oder der Verbände wird kein formaler Nachweis einer bestimmten Berufsausbildung oder Praxiserfahrung gefordert. 

Der VDI geht davon aus, dass sich das Prüfniveau in einem Rahmen bewegt, der eine vorherige Ausbildung mindestens im Bereich Meister, Techniker oder Bachelor erforderlich macht.   

Wie verbindlich sind VDI-Richtlinien? 

VDI-Richtlinien bilden den Stand der Technik ab, um diejenigen zu unterstützen, die in ihrer Arbeit vor technische Herausforderungen gestellt werden. Bei den Richtlinien des VDI handelt es sich um ein technisches Regelwerk, das in allen möglichen Industriebereichen und vielen ausführenden Gewerken Qualitätsstandards setzt. 

Wie die Technischen Regeln lösen VDI-Richtlinien eine Vermutungswirkung aus. Das heißt: Werden die Anforderungen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass der aktuelle Stand der Technik erfüllt wurde. Das kann bei Streitigkeiten vor Gericht einen entscheidenden Vorteil mit sich bringen. Rechtlich verbindlich werden VDI-Richtlinien allerdings erst dann, wenn in einem Gesetz ausdrücklich die Einhaltung der VDI-Richtlinie gefordert wird. 

Quelle: „EnEV Baupraxis“ (Ausgabe Mai/Juni 2019)

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