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Gefälleestrich: Mindeststärke, DIN-Norm und Vorgaben beim Verlegen

© Uwe – stock.adobe.com

Egal ob ebenerdige Dusche, Garage oder Terrasse: Bestimmte bauliche Anlagen benötigen einen Gefälleestrich im Untergrund, damit aufkommendes Wasser schnell und sicher abfließen kann. Andernfalls sind Schäden an der Bausubstanz die Folge. Allerdings gelten je nach Verwendungszweck unterschiedliche Anforderungen an die Verlegung von Gefälleestrich.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Gefälleestrich?
  2. DIN-Norm zu Gefälleestrich
  3. Gefälleestrich: Dusche, Balkon und Garage
  4. Wie hoch muss Gefälleestrich sein? – Mindeststärke und Mindestdicke
  5. Gefälleestrich berechnen

Was ist ein Gefälleestrich?

Als „Gefälle“ zählen solche Flächen, die in einem bestimmten Neigungswinkel verlaufen. Der Begriff „Estrich“ beschreibt den Aufbau des Fußbodens einer baulichen Anlage. Er gleicht Unebenheiten im Boden aus und ermöglicht eine glatte Oberfläche für Fußbodenbeläge. 

Der Gefälleestrich dient im Umkehrschluss dazu, den Boden einer baulichen Anlage mit einem leichten Gefälle zu versehen, um Wasser, was sich auf dem Boden ansammelt, über das Gefälle möglichst schnell nach unten zu lenken, z. B. in einen Abfluss. So trocknet der Untergrund schneller und es sinkt die Gefahr, dass sich Schimmel bildet. Außerdem spült das ablaufende Wasser eventuelle Schmutzpartikel mit sich.

Grundsätzlich kann Estrich aus verschiedenen Mörteln bestehen. Beim Gefälleestrich ist im Außenbereich z. B. ein feuchtigkeitsunempfindlicher Zementestrich mit einer steifen Konsistenz notwendig.

Wofür ein Gefälleestrich?

Wasser folgt der Schwerkraft und fließt bei sich neigendem Boden in die entsprechende Richtung. Aufgrund der Oberflächenspannung von Wasser und der Struktur des Bodens kommt es bei Wasser auf geradem Boden zu keiner vollständigen Entwässerung.

Daher benötigen Untergründe von Einrichtungen wie Duschen, Balkone oder Terrassen, die ebenerdig gebaut und z. B. mit Fliesen bedeckt werden sollen, einen Gefälleestrich, damit anfallendes Wasser über das Gefälle abfließen kann. Ist im Untergrund kein Gefälleestrich verbaut, kann der Boden aufkommendes Wasser nicht ableiten und es staut sich, was langfristig die Bausubstanz schädigt und Schimmel begünstigt. In Innenräumen erhöht sich zusätzlich sich die Rutschgefahr für anwesende Personen.

Sollte es doch zu Feuchteschäden durch stehendes Wasser o. ä. kommen, ist es sinnvoll, qualifizierte Fachkräfte zu bestellen, die den entstandenen Bauschaden einschätzen und entsprechend behandeln können. Die Fachzeitschrift „der bauschaden“ unterstützt Fachkräfte im Bauwesen wie Fachplaner, Bauingenieure und Bauleiter bei der rechtssicheren Beurteilung und Sanierung von Bauschäden.

Damit durch den Gefälleestrich das Wasser vollständig wegfließen kann, dürfen keine Hindernisse im Gefälle vorhanden sein. Auch die Neigung selbst muss ausreichend ausgeprägt sein. Die Anforderungen an Estriche wie Gefälleestrich stellen die hierfür geltenden DIN-Normen.

DIN-Norm zu Gefälleestrich

Grundlage für Gefälleestriche ist die DIN-Norm 18560 „Estriche im Bauwesen“. Sie definiert die vorkommenden Arten, entsprechenden Ausführungen sowie allgemeine Anforderungen an Estriche.

Die DIN-Norm ist in folgende Teile gegliedert:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
  • Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)
  • Teil 3: Verbundestriche
  • Teil 4: Estriche auf Trennschicht
  • Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)

Teil 1 der DIN 18560 ist im Februar 2021 als „DIN 18560-1:2021-02“ neu erschienen. Die überarbeitete Version wurde redaktionell überarbeitet, der Anwendungsbereich sowie normative Verweise und die Abschnitte 5 bis 7 haben sich ebenfalls geändert.

Gefälleestrich: Dusche, Balkon und Garage

Ein Gefälleestrich ist besonders bei Anlagen notwendig, auf deren Boden sich Wasser ansammelt, das auf der Oberfläche selbst ablaufen soll. Darunter fallen z. B.:

  • ebenerdige Duschen
  • Balkone und Terrassen
  • Garagen
  • Großküchen in der Gastronomie

Allerdings erfordert jede Art baulicher Anlage eine andere Vorgehensweise bei der Planung des Gefälleestrichs.

Ebenerdige Dusche

Ist geplant, eine ebenerdige Dusche zu errichten, kann es notwendig sein, im Untergrund Gefälleestrich zu verlegen. Auf das Gefälle kann verzichtet werden, wenn eine ebenerdige Duschwanne zum Einsatz kommt, da das Wasser dort auch ohne zusätzliche Neigung des Untergrunds abfließen kann.

In jedem Fall ist bereits vor Beginn der Arbeiten wichtig, die Wünsche des Kunden mit den Anforderungen der Bauplanung sowie den Eigenschaften und Grenzen von Abdichtung und Baustoffen in Einklang zu bringen.

Ist für eine ebenerdige Dusche ein Gefälleestrich im Boden angedacht, gelten weitere bautechnische Aspekte, wie z. B.:

Maße der Dusche

  • Die Einbauhöhe der Dusche sowie die Größe der Duschfläche muss ausreichend sein. Als Orientierung gelten 100 cm Platz zwischen der Mitte eines oben fest installierten Duschkopfs und dem benachbarten Bereich. Gibt es keine feste Duschabgrenzung, sollte der Abstand mindestens 150 cm betragen.
  • Ggf. ist in der Dusche Platz für eine Hilfs- oder Pflegeperson erforderlich, abhängig von der Nutzung der Dusche.

Abdichtungen

  • Vertiefungen für Dichtbänder sind erforderlich. 
  • Dichtbänder über Fugen dürfen keine Unebenheiten hervorrufen. Um Unebenheiten zu vermeiden, ist es möglich, den Gefälleestrich selbst abzusenken oder eine entsprechend dicke Dichtschicht zu erzeugen.
  • Bei Duschen ohne Duschabtrennungen oder Abtrennungen ohne Tür muss auch die Fläche abgedichtet sein, auf die aufgrund der fehlenden Abtrennung Spritzwasser gelangen kann.
  • Für die Oberflächenabdichtung sind Anschlüsse an die Wände (Randfugen) mit Dichtbändern auszustatten. Auch über Fugen im Estrich sind die Bänder erforderlich. Es darf zu keiner Überhöhung kommen.

Estrich planen und einbauen

  • Die Estrichscheibe darf nicht von Abwasserleitungen o. ä. durchbrochen werden.
  • Die Leitungen müssen so angeordnet sein, dass darüber noch Platz für eine Trittschalldämmung ist.
  • Die Nenndicke des Estrichs darf trotz des Gefälles nicht zu gering ausfallen.
  • Beim Einbau des Gefälleestrichs gilt je nach Wassereinwirkungsklasse:
    • Flächen der Wassereinwirkungsklassen W 0/l und W 1/l: Feuchteempfindliche Untergründe möglich, solange sie an der Oberseite abgedichtet sind.
    • Flächen der Wassereinwirkungsklassen W 2/l und W 3/l: Nur feuchteunempfindliche Untergründe verwenden.
  • Außerdem ist zwischen Flächen der Wassereinwirkungsklassen W 0/l bzw. W 1/l und W 2/l bzw. W 3/l entweder ein Absatz in Form einer Kante mit Schiene oder eine kurze Schräge anzubringen. Die Schräge muss mindestens 10 mm Höhenunterschied aufweisen.

Wasserablauf

  • Damit das Wasser in der Dusche abfließen kann, muss der Ablauf die Abdichtung anschließen können. Hierfür sind ausreichend breite Flansche oder Anschlussstreifen einzubauen, die stabil und verwindungsfrei sind.
  • Ablaufrinnen müssen so stabil sein, dass sie sich beim Einbau oder durch Betreten der Rinnen nicht verbiegen lassen.
  • Wasserabläufe müssen an die Abdichtungen angeschlossen werden. Für den Anschluss sind Gewebe- bzw. Dichtbänder erforderlich, die über den Übergang von Estrich zu Metallflansch zu kleben sind.

Balkon und Terrasse

Beim Gefälleestrich für Balkone und Terrassen gelten ähnliche äußere Bedingungen wie bei Duschen: Wasser kommt von oben auf den Untergrund und muss mithilfe des Gefälles nach unten abgeleitet werden. Andernfalls sind Schäden an der Bausubstanz möglich.

Wie wird das Wasser abgeleitet?

Bei Balkonen gibt es mehrere Möglichkeiten, aufkommendes Wasser abzuleiten. Zum einen gibt es die Möglichkeit, Wasser über eine Seite des Balkons durch eine Dachrinne abfließen zu lassen. Zum anderen kommt gerade bei Dachterrassen häufig ein Ablauf in der Terrassenfläche zum Einsatz, der das Wasser wegtransportiert.

Das Wasser kann entweder über die Belagsoberfläche der Terrasse bzw. des Balkons abfließen, in eine gesonderte Drainageschicht unterhalb des Bodenbelags (als Kiesbettverlegung) oder beides zusammen.

Wie ist das Vorgehen beim Estrich?

In jedem Fall muss die Entwässerungsebene im Gefälle liegen und auch bei Starkregen o. ä. kurzfristig viel Wasser ableiten können. Verantwortliche dürfen für Balkone und Terrassen nur feuchteunempfindliche Estriche wie Zementestrich verbauen. Schnellzementestrich muss für Freiflächen geeignet sein.

Häufig kommen bei Balkonen oder Terrassen in der Praxis nur noch Oberflächenabdichtungen zum Einsatz, die am Ende mit Fliesen belegt und geschützt sind. Hier ist es sinnvoll, Verbundestriche zu nutzen, auf die eine Oberflächenabdichtung kommt.

Garage

Garagen benötigen als Untergrund einen belastungsfähigen Verbundestrich, da der Boden mechanisch stark beansprucht wird und schweren Lasten standhalten muss. Daher sind für Garagen Zement- oder Gussasphaltestriche sinnvoll, da sie die anfallenden Belastungen aushalten können. Bei der Nutzung von Zementestrich ist dieser nach dem Verlegen noch zu belegen bzw. zu beschichten, etwa mit Fliesen oder spezieller Bodenfarbe für Garagen.

Wichtige Voraussetzung beim Gefälleestrich von (freistehenden) Garagen ist zudem: Wasser muss abfließen können, gleichzeitig muss der Estrich frostsicher sein. Sollte Wasser, dass in die Poren der Baustoffe eingedrungen ist, bei Frost gefrieren, kann auch das Bauschäden nach sich ziehen.

Wie hoch muss Gefälleestrich sein? – Mindeststärke und Mindestdicke

Grundsätzlich gilt: Je größer das Gefälle, desto schneller und vollständiger kann Wasser abfließen. Konkret sollte die Oberfläche beim Gefälleestrich eine Neigung von 1,5 bis 2 % aufweisen. Bei einer Bodenlänge von 1 m bedeutet das bereits 2 cm Höhenunterschied, weshalb auch die maximale Flächengröße von Gefälleestrich vorgegeben ist.

Allerdings hängt die Mindeststärke, also die erforderliche Neigung des Gefälleestrichs, auch von der Oberflächenstruktur des Bodenbelags ab.

  • Bei Fliesen und Platten sollte die Neigung des Gefälleestrichs mindestens 2 % betragen, da ein noch geringeres Gefälle bei solchen Belägen nicht ausreicht, um das Wasser schnell und vollständig wegzuführen.
  • Glatte Beläge ohne Fugen brauchen ggf. nur 1 bis 1,5 % Gefälle im Untergrund.

Bei der Mindestnenndicke des Gefälleestrichs ist entscheidend, dass schwimmende Estriche bzw. Estriche auf der Trennschicht möglichst gleichmäßig dick sein müssen. Bei Verbundestrichen gilt gem. BEB-Hinweisblatt „Hinweise für Zement-Estriche im Freien“ eine Mindestdicke von 30 mm. Je nach Größe der Gesteinskörnungen ist auch eine geringere Mindestdicke möglich. Außerdem kann der Estrich, bei entsprechender Nachbehandlung des Untergrunds, unterschiedlich dick umgesetzt werden. Dadurch kann auch mit Verbundestrich ein Gefälle erzeugt werden.

Soll ein Estrich im Gefälle verlegt werden, muss das Gefälle im Untergrund eingebaut sein. Ist die Nenndicke des Estrichs jedoch zu groß, kann das zu Erhärtungs-, Schwind- und Trocknungsproblemen führen. Die Beschaffenheit des Bodenbelags ist für das Abfließen von Wasser am Boden ausschlaggebend.

Gefälleestrich berechnen

Um das Gefälle beim Gefälleestrich zu berechnen, gibt es eine gültige Formel, die aus der Mathematik kommt. Das Gefälle steht für den Grad, in welchem sich der Estrich nach unten neigt.

Für die Berechnung gilt folgende Formel:

Höhendifferenz (cm) / Länge der Strecke (cm) = Gefälle

Im Anschluss ist das Ergebnis mal 100 zu rechnen, dann kommt der für das Gefälle typische Prozentwert heraus.

Quellen: „der bauschaden“ Ausgabe 10/2020, DIN 18560

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