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"Lärmschutzwand aus Beton, Holz, Glas oder Gabionen? – Das sind die Anforderungen"


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Lärmschutzwand aus Beton, Holz, Glas oder Gabionen? – Das sind die Anforderungen

Lärmschutzwände bieten einen wirksamen Schutz gegen störende Geräusche. Sie bestehen im Wesentlichen aus Tafeln mit oder ohne Pfosten und können aus unterschiedlichen Baustoffen gebaut werden. Dabei müssen sie folgende Anforderungen erfüllen.

Allgemeine Anforderungen an Lärmschutzwände 

Die gesetzliche Vorgaben zur Planung und Herstellung von Lärmschutzwänden ist in den ZTV-Lsw 06 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen [FGSV-Nr. 258] geregelt. Sie enthalten Informationen zu Konstruktion und Gebrauchstauglichkeit, zur Verkehrssicherheit, zu den Bauteilen, zu den verschiedenen Baustoffen, zum Herstellen der Wände, zur Güteüberwachung, zur Abrechnung und zur Verjährung

Lärmschutzwände sind umso wirksamer, je höher und länger sie sind und je näher sie sich an der Schallquelle befinden. Dabei wird zwischen zwei Wirkungsweisen unterschieden: 

  • schallabsorbierend 
  • schallreflektierend

Lärmschutzwände müssen folgende Anforderungen erfüllen: 

Konstruktion 

Lärmschutzwände bestehen im Wesentlichen aus Tafeln mit oder ohne Pfosten, die mit Strukturen und Farben gestaltet werden können. 

Schalltechnische Anforderungen

Die ZTV-Lsw 06 nimmt eine Einteilung in fünf Gruppen vor:

  • A0 – ohne Prüfzeugnis 
  • A1 reflektierend bis 4 dB
  • A2 absorbierend 4 dB bis 7 dB 
  • A3 hochabsorbierend 8 dB bis 11 dB 
  • A4 hochabsorbierend über 11 dB
Forderungen der Verkehrssicherheit

Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, müssen vor jeder Lärmschutzwand passive Schutzeinrichtungen nach den „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS)“ installiert werden.

Ausnahmen sind möglich, wenn z. B. die Höchstgeschwindigkeit auf der Straßen auf 50 km/h beschränkt ist oder die Lärmschutzwand auf einer Böschung steht, die mindestens zwei Meter höher ist, als die Fahrbahn.

Standsicherheit 

Für jedes einzelne Bauteil der Lärmschutzwand einschließlich der Gründungskörper sind Nachweise zu führen. Um die Schnittkräfte zu ermitteln und die einzelnen Bauteile zu bemessen, müssen Bauunternehmer und Architekten die einschlägigen DIN-Normen beachten. 

Für die Standsicherheit müssen folgende Einwirkungen berücksichtigt werden: 

  • Eigengewicht
  • Windlasten
  • Seitenstoß an Lärmschutzwände  
Beständigkeit

Lärmschutzwände müssen beständig sein gegen: 

  • Alterungs- und Korrosionsprozesse
  • Steinwurf
  • Fleckenbildung (Farbton)
  • Feuer
Wartungsfreundlichkeit   Jede große Lärmschutzwand muss mit Wartungstüren versehen sein. Dabei sollten die Abstände zwischen den Türen nicht mehr als 500 Meter betragen. 
Ansprechende Gestaltung Lärmschutzwände sollten nicht wie Fremdkörper wirken, sondern sich in die Umgebung einfügen. 

Detaillierte Angaben zu den Anforderungen an Lärmschutzwände sind im „Planungshandbuch Straßen- und Wegebau“ nachzulesen. Das Werk beinhaltet alle rechtlichen Vorgaben sowie Zeichnungen und Berechnungsbeispiele zur Planung, Bemessung und Sanierung von Straßen und Wegen. 

Aus diesen Baustoffen werden Lärmschutzwände gebaut

Lärmschutzwände können aus unterschiedlichen Baustoffen bestehen. Es müssen jedoch die Anforderungen an das jeweilige Material berücksichtigt werden. Kurz zusammengefasst: 

Lärmschutzwand aus Beton  

Sollen die störenden Geräusche mit einer Lärmschutzwand aus Beton von einer Wohnsiedlung z. B. abgehalten werden, müssen die Bauteile auf Grundlage von DIN Fachbericht 100: Beton und DIN 102: Betonbrücken geplant und ausgeführt werden. 

Wände aus transparenten und nicht transparenten Materialien 

Transparente Elemente einer Lärmschutzwand bestehen entweder aus Kunststoffen wie z. B. Acrylglas oder aus Glas wie etwa Einscheibensicherheitsglas. Wichtig bei diesen Baustoffen ist, dass sie während der Nutzungsdauer materialbedingt nicht sichtbar nachlassen. Sie sollten deshalb oberflächenvergütet sein. 

Nicht transparente Kunststoffe müssen alterungsbeständig sein und sollten keine chemisch-physikalischen Wechselwirkungen mit anderen Baustoffen auslösen. 

Lärmschutzwände aus Holz 

Für den Bau von Lärmschutzwänden aus Holz werden heimische Holzarten wie Kiefer, Fichte, Tanne, Douglasie und Lärche verwendet. Diese Wände müssen jedoch nicht nur Lärm abhalten, sie müssen auch unterschiedlichen Witterungen und dem Erdkontakt trotzen. Das Holz muss deshalb für die Gebrauchsklasse 4 gemäß DIN 68800-3 „Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln“ imprägniert sein. 

Um das Holz zu schützen, werden außerdem folgende konstruktive Maßnahmen getroffen: 

  • Die Wandelemente müssen zum Schutz vor Wasser mit einer oberseitigen Abdeckung versehen werden. 
  • Der Abstand zwischen Wand und Boden muss mindestens 3 cm betragen. 

Wand aus Leichtmetall 

Für Wandelemente aus Leichtmetall oder Teilen davon gilt, dass sie eine Blechdichte von mindestens 1,0 mm aufweisen müssen. Sind die Leichtmetallbleche (ausnahmsweise) unbeschichtete, können es auch 1,25 mm werden. Hinsichtlich der Aluminiumlegierung müssen Bauunternehmer die DIN EN 573-3 berücksichtigen. 

Lärmschutzwände aus Stahl

Soll der Lärm mithilfe einer Wand aus Stahl abgehalten werden, muss der Stahl der DIN EN 10025 oder der DIN EN ISO 10147 entsprechen. Alle Stahlteile müssen eine Dicke von mindestens 1,0 mm aufweisen und feuerverzinkt sein (Ausnahme: rostender Stahl nach ISO 17440).  

Wände aus Ziegel und Mauersteinen 

Lärmschutzwände können auch aus Ziegeln und anderen Mauersteinen gebaut werden. Dafür dürfen nur frostbeständige Steine in Verbindung mit Mörtelgruppe MG II und MG IIa mit Frost- und Tausalzwiderstand verwendet werden. In die sonst vollumfänglich gemauerte Lärmschutzwand sind in Abständen von höchstens 8 m Raumfugen anzuordnen. 

Besonderheit: Lärmschutzwand aus Gabionen

Immer häufiger sind Lärmschutzwände aus Gabionen zu sehen. Diese mit Steinen gefüllten Drahtkörbe sehen attraktiver aus und passen sich der Umwelt besser an, als z. B. Beton- oder Stahlblöcke. Wenn die Wand aus Gabionen dann noch bepflanzt wird, fügt sie sich noch harmonischer in die Umgebung ein. 

Dabei handelt es sich um eine Bauweise, die nicht in den ZTV-Lsw 06 beschrieben ist, sondern in der Broschüre der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL): „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Gabionen“, 2012. Je nach statischen Erfordernissen sollten diese Lärmschutzwände etwa zwischen 20 und 50 cm breit sein. Sie sollte auf einer verdichteten mineralischen Tragschicht und einer Montageebene aus Beton gründen. 

Gabionen sind sog. Stützkonstruktionen, für die die gleichen Regeln gelten wie für Hangsicherungen. Welche Anforderungen an solche Drahtgitterbehälter gestellt werden, wird im „Planungshandbuch Straßen- und Wegebau“ ausführlich behandelt. 

Quelle: „Planungshandbuch Straßen- und Wegebau“

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