Die rissverursachenden Spannungen verlaufen i. d. R. senkrecht zum Riss. Daher können am Rissverlauf bzw. an der Rissform in vielen Fällen die Ursachen der Rissbildung (Lage-, Form-, lastabhängige und lastunabhängige Volumenveränderungen) abgeschätzt werden.
Rissformen in Mauerwerk
Die am häufigsten an Mauerwerk vorkommenden Rissformen sind nachfolgend beschrieben:
Vertikale,verzahnte oder gerade Risse
Vertikal, verzahnt oder gerade verlaufende Risse werden in der Regel durch Schwinden und/oder Abkühlung der Mauerwerkwand in horizontaler Richtung verursacht. Horizontal verlaufende Risse können durch Schwinden in vertikaler Richtung sowie durch Formänderungen von Nachbarbauteilen verursacht werden.
Schräge oder abgestufte Risse
Schräge, abgestufte Risse sind meistens auf Schubspannungen zurückzuführen, die durch zu große Formänderungsunterschiede in vertikaler Richtung zwischen den benachbarten Bauteilen, horizontalen Formänderungen von Dachdecken bzw. obersten Geschossdecken, aber auch aus Durchbiegungen von Geschossdecken unter Mauerwerkwänden entstehen.
Rissformen in verputzten Decken und Wänden
Wie im vorherigen Abschnitt ausführlich dargelegt, können die Ursachen für Rissbildungen in mehrschichtigen Bauteilen wie z.B. verputzten Decken und Wänden sehr unterschiedlich sein, z.T. auch gleichzeitig auftreten. Dies ist ein typisches Schadensphänomen: Schäden werden nicht durch eine Ursache allein verursacht, sondern meistens dann, wenn verschiedene Fehlerquellen mit unterschiedlicher Wirkung aufeinander treffen, wie beispielsweise
- Planungsfehler
Fehlende oder mangelhafte Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten wie Gebäudezustand, statische und konstruktive Einflüsse, Einflüsse aus Putzgrund und Klima usw. - Materialfehler
Zusammensetzung und Eigenschaften des ausgewählten Produktes entsprechen nicht der Problemstellung, z.B. aufgrund falscher Materialauswahl, Lieferung, Beratung usw. - Verarbeitungsfehler
Beim Anmischen, Vor- und Nachbehandeln von Putzflächen, Einhalten von Putzdicken und Standzeiten usw.
Die Kunst eines Sachverständigen besteht nun darin, den jeweiligen „Fehlermix“ zu finden – zum Einen, um daraus Verantwortlichkeiten abzuleiten, zum Anderen, um das Zusammenspiel von Schadensursachen herauszufinden. Die Klassifizierung von Rissen ist daher nicht nur für Mängel an Neubauten, sondern ganz besonders auch für vorhandene Schäden an Bestandsbauten sehr wichtig.
WTA und WTA-Merkblätter
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Bauens im Bestand und der Erhaltung historischer Bausubstanz hat sich die WTA (Wissenschaftlich-technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. München) seit nunmehr über 25 Jahren das Ziel gesetzt, die Forschung und deren praktische Anwendung auf diesem multidisziplinären Gebiet der Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege zu fördern und dadurch die Intensivierung des Erfahrungsaustausches zwischen Wissenschaft und Praxis voranzutreiben.
Dazu wurden bis heute 8 Referate eingerichtet, die sich – in Arbeitsgruppen untergliedert – mit der Bearbeitung der anstehenden Sach- und Arbeitsgebiete befassen.
Um praktische Erfahrungen zu verarbeiten, nutzbar zu machen und damit die Anwendung neuer Erkenntnisse und moderner Technologien zu beschleunigen, hat die WTA geeignete Kommunikationswege entwickelt. Dazu zählt u.A. die Veröffentlichung der theoretisch richtigen, praktisch erprobten Erfahrungen in Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege als WTA-Merkblätter für die Bereiche Holzschutz, Oberflächentechnologien, Naturstein, Mauerwerk, Beton, physikalisch-chemische Grundlagen und Fachwerk.
WTA-Merkblatt 2-4-98/D
Aktuell existieren mehr als 40 dieser Merkblätter, darunter auch das WTA-Merkblatt 2-4-98/D „Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden“. Nach diesem Merkblatt werden in Anlehnung an die Ausführungen in Abschnitt 3/1 Risse in verputzten Decken und Wänden wie folgt klassifiziert:
Konstruktionsbedingte Risse
Bauteile können wie bereits ausgeführt nach dem Verputzen noch Lage-, Form- oder Volumenänderungen unterworfen sein, die Rissbildungen in der Konstruktion und damit auch im Putz zur Folge haben. Bei Neubauten erhöhen kurze Bauzeiten und unzureichende Austrocknung des Rohbaues das Rissrisiko beträchtlich, bei Bestandsbauten meist fehlende oder mangelhafte Baugrundbegutachtung.
Information Edelputz: Mitteilungen der Fachgruppe Edelputz im Bundesverband der Deutschen Mörtelindustrie e.V., Duisburg, Ausgabe Nr. 20, September 1992.
Verformungen dieser Art sind in obiger Abbildung schematisch dargestellt, z.B. Durchbiegung von Decken und Unterzügen (1), Längenänderungen von Betonbauteilen (Ringanker, Decken usw.), Fundamentsetzungen, Schwind-, Kriech- und Temperaturverformungen tragender Wände und Stützen (2) und (3), unterschiedliche Lastabtragung (4), Einwirkungen aus dem Dachstuhl oder Schwächung des Mauerwerks (5) usw.
Konstruktionsbedingte Risse sind bei normalem und üblichem Aufwand auch bei Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht immer mit Sicherheit zu vermeiden. Sie müssen vom Architekten oder Tragwerkplaner konstruktiv berücksichtigt werden, wenn sie voraussehbar auftreten werden. Durch putztechnische Maßnahmen kann in der Regel nicht verhindert werden, dass Risse, die in der Konstruktion entstehen, auch im Putz auftreten.
Putzgrundbedingte Risse
Ursachen für putzgrundbedingte Risse sind in folgender Abbildung schematisch dargestellt.
Aus dem unmittelbaren Putzgrund können Risse in der Putzschale verursacht werden infolge:
- Unsachgemäßer Vermörtelung oder mangelhaften Mauermörtels (1)
- Materialwechsels im Untergrund: Unterschiedliche Baustoffe (Ziegel, bindemittelgebundene Steine, Beton usw.) weisen ein unterschiedliches Saug-, Quell und Schwindverhalten sowie unterschiedliche thermische Eigenschaften auf;
- Unebenheiten des Putzgrundes, die zu sprunghaften Putzdickenänderungen führen (z.B. nicht ausreichend vermörtelte breite Fugen), zu geringes Überbindemaß der Steine (2) usw.;
- hygrisch und thermisch bedingte Volumenänderungen es Putzgrundes (3) (z.B. durchfeuchtete Holzwolle-Leichtbauplatten, im Stoßbereich von Wärmedämmplatten infolge unsachgemäßer Verlegung eindringende Feuchtigkeit usw.).
Typischer putzgrundbedingter Riss infolge von Feuchtigkeit im Fugenbereich der Dämmplatten
Diese Situationen können zu hohen Beanspruchungen in der Putzschale und zu unterschiedlichen Eigenschaften benachbarter Putzflächen führen: Z.B. können auf unterschiedlich saugenden Putzgründen unterschiedliche Putzfestigkeiten entstehen.
Minimierung des Schadensrisikos
Das Schadensrisiko kann nur dann hinreichend minimiert werden, wenn vor dem Putzauftrag oder beim Verputzen zusätzliche technische Maßnahmen getroffen werden, z.B. Spritzbewurf oder geeignete Haftbrücke, Bewehrung des Unter- bzw. Oberputzes, Gewebespachtelung, Putzträger mit partieller Loslösung vom Putzgrund („Entkopplung“), Bewegungsfugen im Putz usw.
Notwendige zusätzliche Maßnahmen, die sich aus der Konstruktion ergeben, sind vom Planer anzugeben. Der Verarbeiter hat seiner Prüf- und Hinweispflicht nach VOB/B nachzukommen und den Putzgrund zu prüfen, um die ggf. erforderlichen zusätzlichen Maßnahmenfestlegen und vereinbaren zu können.
Putzbedingte Risse
Diese Risse haben ihre Ursachen in der Verarbeitung und/oder im Putzmörtel. Auf die Ermittlung der Zusammensetzung eines an Ort und Stelle entnommenen Probekörpers im Labor kann i. A. verzichtet werden, da sie nur in den seltensten Fällen einen Hinweis auf die Schadensursache gibt.
(1) Schrumpfrisse
Schrumpfrisse sind netzförmige Risse, die bei einem Knotenabstand von ca. 20 cm Rissbreiten bis ca. 0,5 mm erreichen. Die Risse reichen in seltenen Fällen bis zum Putzgrund. Sie entstehen kurze Zeit nach Aufbringen des Putzmörtels aufgrund falscher Endbearbeitung und/oder einer zu schnellen Austrocknung. Ein Ablösen der Rissflanken vom Putzgrund ist möglich.
Das Rissrisiko lässt sich mit einer geeigneten Nachbehandlung des Putzes vermindern, die ein zu schnelles Austrocknen der Putzoberfläche verhindert. Wenn die Rissflanken sich nicht vom Putzgrund lösen, führen Schrumpfrisse im Unterputz zu keiner Beeinträchtigung des Putzsystems, selbst wenn die Rissbreite 0,1 mm überschreitet.