Inhaltsverzeichnis
- Was ist WU-Beton?
- Grundlagen der WU-Richtlinie
- Planungsschritte nach WU-Richtlinie
- Beanspruchungs- und Nutzungsklassen nach WU-Richtlinie
- Entwurfskonzepte
- FAQ WU-Richtlinie
Was ist WU-Beton?
Die DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ („WU-Richtlinie“) aus dem Jahr 2003 wurde umfassend überarbeitet. Die Neuausgabe ist im Dezember 2017 erschienen. Am Konzept der Richtlinie wurde wenig verändert, jedoch ist eine Vielzahl an Erfahrungen der letzten Jahrzehnte eingeflossen. So wurden Regelungen zu WU-Dächern aufgenommen sowie die Aussagen zur Planung ausgebaut. Die Hinweise zum Baustoff Beton wurden dagegen kaum überarbeitet.
Ein Beton mit hohem Wassereindringwiderstand, der unter der Bezeichnung „WU-Beton“ bekannt ist, wird in der DIN EN 206-1 (zurückgezogen)/DIN 1045-2 (2008) anhand der Betonwerte definiert:
- bei Bauteildicke über 0,40 m: w/z ≤ 0,70
- bei Bauteildicke bis 0,40 m: w/z ≤ 0,60 bei einem Zementgehalt von mindestens 280 kg/m3 (bei Anrechnung von Zusatzstoffen: 270 kg/m3)
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C25/30
WU-Betonbauwerke sind nach der neuen WU-Richtlinie dagegen als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen definiert, die auch allein, also ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen die abdichtende Funktion übernehmen. Diese Definition geht über die reine Betonherstellung hinaus. Das Konzept wird in der früheren wie auch der aktuellen WU-Richtlinie verfolgt, mit dem Ziel den Feuchtetransport im Bauteil zu minimieren und den Trocknungsvorgang zu ermöglichen.
Grundlagen der WU-Richtlinie
Die Kernprinzipien der WU-Richtlinie umfassen die Planung und den Bau von Betonbauwerken, die wasserundurchlässig sind und gleichzeitig strukturelle Integrität gewährleisten. Die Richtlinie ist entscheidend für Bauteile, die vor eindringendem Wasser geschützt werden müssten (z. B. Keller und Tiefgaragen)
Mindestanforderung an verwendete Baustoffe
Die Richtlinie legt genaue Anforderungen an die Materialwahl, Konstruktionstechniken und die Nachbehandlung von Betonbauwerken fest, um die gewünschte Wasserundurchlässigkeit zu gewährleisten (s. Beanspruchungs- und Nutzungsklassen).
Die WU-Richtlinie hat in ihrer letzten grundlegenden Überarbeitung im Jahr 2017 ihren Fokus auf die Verwendung von WU-Beton im Rahmen von sog. Weißen Wannen“ gelegt. Das umfasst vor allem schärfere Anforderungen an die Rissminimierung.
Darüber hinaus hat die Richtlinie nun auch detaillierte Regelungen zu wasserundurchlässigen Dächern und Decken integriert, um eine umfassendere Abdeckung der verschiedenen Bauteile zu gewährleisten. Mehr zu dem Thema finden Sie in unserem Artikel über WU-Dächer und WU-Decken.
Planungsschritte nach neuer WU-Richtlinie
Um die Wasserundurchlässigkeit des Betonbauteils zu erreichen, müssen die in der WU-Richtlinie aufgeführten Planungsschritte eingehalten werden. Diese Planungsschritte werden in der neuen Richtlinie mit qualitativen oder quantitativen Festlegungen zur Begrenzung des Wasserdurchtritts durch Beton, Fugen, Einbauteile und Risse aufgeführt.
- Bedarfsplanung im Hinblick auf die Nutzung des Bauteils
- Festlegung der Beanspruchungsklasse und gegebenenfalls Berücksichtigung angreifender Wässer und Böden
- Festlegung der Nutzungsklassen und des Nutzungsbeginns bauteilbezogene Wahl eines Entwurfsgrundsatzes
- Festlegen der aus den Entwurfsgrundsätzen folgenden konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen
- Planung von Bauablauf, Betonierabschnitten, Arbeitsfugen einschließlich der erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Wahl von Bauteilabmessungen, Bewegungsfugen, Sollrissfugen
- Bemessung und Bewehrungskonstruktion
- Planung von Einbauteilen und Durchdringungen
- Planung des geschlossenen Fugenabdichtungssystems
- Planung und Ausschreibung der Abdichtung für alle planmäßigen und unplanmäßigen Trennrisse
- Dokumentation aller relevanten Festlegungen und Entscheidungen in der Planung und Weitergabe an alle Beteiligten (WU-Konzept)
- Beschreibung der für die Nutzung möglicherweise folgenden Einschränkungen (z. B. wasserführende Risse, Annahmen für den Zeitraum und die Bedingungen für die Selbstheilung)
Beanspruchungs- und Nutzungsklassen nach WU-Richtlinie
Wichtig für die Planung von WU-Konstruktionen ist die festlegung der Beanspruchungs- und Nutzungsklasse. Darunter ist Folgendes zu verstehen:
Nutzungsklassen
Bei der Bestimmung der Nutzungsklasse sind die Angaben des späteren Eigentümers/Nutzers zur voraussichtlichen Nutzung zum Nutzungsbeginn ausschlaggebend. Zumindest in der ersten Planung können später geänderte Ansprüche nicht berücksichtigt werden.
Die Nutzungsklasse beschreibt die Art der Nutzung sowie die Anforderungen an das Raumklima und den Feuchtezustand der Bauteiloberfläche während der vorgesehenen Nutzungsdauer. Es wird in die Nutzungsklassen A und B unterschieden:
- Nutzungsklasse A: Bei der Nutzungsklasse A ist ein Wasserdurchtritt in flüssiger Form nicht zulässig und damit auch keine Feuchtestellen auf der luftseitigen Betonoberfläche.
- Nutzungsklasse B: Hierbei sind Feuchtestellen erlaubt als Folge des Wasserdurchtritts sowie Dunkelfärbungen und Wasserperlen. Dagegen ist ein Wasserdurchtritt, der zum Ablaufen des Wassers und Tropfen an den Bauteilen führt nicht zulässig.
In beiden Nutzungsklassen ist eine Tauwasserbildung möglich.
Beanspruchungsklassen
Für die Beanspruchungsklassen werden je nach Art der Ausführung (Ortbeton, Elementwände, Fertigteil) Mindestwanddicken empfohlen. Weil die Mindestwanddicken in der Vergangenheit häufig überschritten wurden, wurde dieser Part in der neuen WU-Richtlinie angepasst. Sie empfiehlt, die Mindestwanddicke maximal bis zu 15 % zu übersschreiten.
Sind die Wand- und Plattendicken bekannt, können auf dieser Grundlage das Druckgefälle sowie die zulässigen Trennrissbreiten ermittelt werden.
Entwurfskonzepte wurden in der WU-Richtlinie modifiziert
Um zu verhindern, dass das Wasser durch Risse in den Innenraum transportiert wird, werden in der WU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 drei Entwurfskonzepte vorgeschlagen, die in der neuen Richtlinie folgendermaßen modifiziert wurden:
- Vermeidung von Trennrissen durch die Festlegung von konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen
- Festlegung von Trennrissbreiten, die so gewählt werden, dass bei Beanspruchungsklasse 1 der Wasserdurchtritt durch Selbstheilung begrenzt wird
- Festlegung von Trennrissbreiten in Kombination mit im Entwurf vorgesehenen planmäßigen Dichtmaßnahmen
Für alle Entwurfskonzepte müssen Dichtmaßnahmen für unerwartet entstandene Trennrisse eingeplant werden. Generell werden zur Umsetzung von Dichtmaßnahmen seit mehreren Jahren Frischbetonverbundfolien eingesetzt. Im Übrigen kommt es auch stark auf die Fugengestaltung an, damit das Wasser nicht durchdringt.
FAQs zur WU-Richtlinie
Was ist die WU-Richtlinie? Die WU-Richtlinie ist eine Sammlung von Standards für den Bau wasserundurchlässiger Betonbauwerke.
Warum ist die WU-Richtlinie wichtig? Sie stellt sicher, dass Betonbauwerke wasserundurchlässig und langlebig sind, was besonders für bestimmte Bauprojekte entscheidend ist.
Welche neuen Updates gibt es in der WU-Richtlinie? Die jüngsten Updates berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen in den Vorschriften.
Wie kann ich Fehler bei der Anwendung der WU-Richtlinie vermeiden? Eine sorgfältige Planung und die genaue Befolgung der Richtlinien sind entscheidend, um Fehler zu vermeiden.
Welche Beispiele für erfolgreiche Anwendungen der WU-Richtlinie gibt es? Es gibt zahlreiche erfolgreiche Bauprojekte, die zeigen, wie effektiv die Richtlinien angewendet werden können.
Was sind die Zukunftsperspektiven der WU-Richtlinie? Die Richtlinie wird kontinuierlich weiterentwickelt, um mit den neuesten technologischen und wissenschaftlichen Fortschritten Schritt zu halten.
Quelle: "Der Sanierungsvorsprung"