Brandschutzkonzept: Was ist das?
Das Brandschutzkonzept stellt die Vorstufe zur Brandschutzordnung dar und bildet die Gesamtheit aller brandschutztechnischen Maßnahmen in einem Gebäude ab. Die Aufnahme der einzelnen getroffenen Brandschutzmaßnahmen in das Brandschutzkonzept wird deshalb immer wichtiger, weil die modernen Bauwerke immer komplexer und größer dimensioniert sind, was dazu führt, dass Maßnahmen, die in den Vorschriftenwerken beschrieben sind, nicht ohne Weiteres angewendet werden können. Gefordert wird das Brandschutzkonzept insbesondere im Rahmen von bau- und versicherungsrechtlichen Verfahren.
Im Brandschutzkonzept sind jeweils die Teile aufgeführt, für die eine Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist. Sofern kein Brandschutzkonzept vorhanden ist, hilft meist nur ein Studium der gültigen Rechtsvorschriften, die mittlerweile jedoch sehr umfangreich geworden sind. Die rechtliche Grundlage zum Brandschutzkonzept bilden dabei die Landesbauordnungen sowie die privatrechtlichen Bestimmungen des VdS.
Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis: Unterschiede
Oft werden die Begriffe Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis synonym genutzt, allerdings beschreiben sie zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Der Brandschutznachweis stellt eine Art Teilleistung zum Brandschutzkonzept dar. Wer die grundlegenden Brandschutzanforderungen aus den Landesbauordnungen einhält und nachweisen kann, dass diese in seinem Gebäude umgesetzt werden, hat einen Brandschutznachweis. Die Anforderungen der Landesbauordnungen gelten für standardisierte Gebäude aus den Gebäudeklassen 1 bis 5 b.
Allerdings erfordern viele Gebäude aufgrund ihrer besonderen Nutzung oder Art weitere Brandschutzmaßnahmen, die über die Vorgaben der Landesbauordnungen hinausgehen. Brandschutzkonzepte umfassen die gesamte Brandschutzplanung und sind oft bei Sonderbauten erforderlich, da dort zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Brandschutzkonzept definieren Verantwortliche die notwendigen Schutzziele, die über die Anforderungen an standardisierte Gebäude hinausgehen.
Brandschutzkonzept als wichtiges Dokument für die Brandschutzbegehung
Brandschutzkonzepte gehören zu den wichtigen Unterlagen, die Verantwortliche bei der Brandschutzbegehung bereithalten sollten. Insbesondere nach erfolgtem Um- oder Anbau, können die im Brandschutzkonzept definierten Brandschutzmaßnahmen schnell kontrolliert werden. Was Unternehmen und Betriebe sonst beachten sollten, um erfolgreich aus einer Brandschutzbegehung herauszugehen, schildert das „Handbuch Brandschutzbegehungen“.
Mit diesem Muster gelingt die Erstellung eines Brandschutzkonzepts
Mit der folgenden Vorlage erstellen Sie individuelle Brandschutzkonzepte für Ihr Unternehmen. Das Muster beinhaltet Brandschutzmaßnahmen, wie sie in Unternehmen und Betrieben getroffen werden müssen.
Jedoch müssen nicht alle Maßnahmen auf Ihren Betrieb zutreffen. Löschen Sie deshalb einfach die nicht benötigten
Zeilen aus der Tabelle.
Brandschutzkonzept | Firma/Einrichtung und Stempel |
Firma/Einrichtung: | |||
Name des Prüfers: | |||
Ort/Datum: | ,den | ||
Nr. | Maßnahmen | Hinweise |
1. | a) Abstände zur Nachbarschaft b) Standortgliederung | |
2. | a) Nutzungsdeklaration b) Brandbelastung c) Personenrisiko | |
3. | a) Notwendigkeit eines Rauchverbotes b) Absicherung der elektrischen Installation über FI-Schutzschalter c) Ausstattung von Leuchtstofflampen mit Sicherheitsstarten und elektronischen Vorschaltgeräten d) Sicherheitsgerechte Gestaltung von Ladestationen für elektrische Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) (vgl. VdS-Richtlinie 2259) e) Genehmigung von feuergefährlichen Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Auftauen) an Hand eines Schweißerlaubnisscheines | [Brandentstehungsgefahr] |
4. | a) Brandabschnittsgliederung b) Art der Brandabschnittstrennungen c) Ausführung von Brandwänden d) Fläche und/ oder Länge der BA e) Geschossigkeit und Trennung der Geschosse f) Randbedingungen des/der Brandabschnitte, wie z. B.:
| [Hinweis auf VdS Merkblatt 2234 und DIN 4102-3, -4] |
5. | F-Schutz gefahrerhöhender Räume oder schützenswerter Anlagen, z. B.:
| |
6. | Gebäudeausführung: Feuerwiderstandsdauer der Tragwerke Baustoffe | |
7. | Flucht- und Rettungswegsystem: a) Raumausgang (Anzahl, Breite) b) Öffnung von Ausgängen (Panikschloss, Drehknopf, ...) c) Notwendige Flure, Hauptwege (Breite, Erreichbarkeit) d) Notwendige Treppen e) Treppenräume (Abtrennung, Rauchabzug) f) Ausgang ins Freie g) 2. Fluchtweg h) Besondere Anforderungen i) Feuerwehraufzug | [Hinweis auf LAR, DGUV Information 208-010] |
8. | a) Sicherheitsbeleuchtung b) Notstromversorgung c) Ausgangsbeleuchtung d) Fluchtwegleitsysteme e) Funktionserhalt | |
9. | Gewählte/angesetzte Sicherheitskategorie | |
10. | Branderkennung und -meldung: a) Telefon (Amtsberechtigung) b) Druckknopfmelder c) Automatische BMA
d) Weitermeldung (Art, Stelle) | [VdS-Anerkennung] [Prüfung] [DIN 14675, DIN VDE 0833] [Anforderung „TM“ (mit Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen)] |
11. | Löschanlagen: a) Objektschutz-Löschanlagen b) Raumschutz-Löschanlagen
| |
12. | Ventilationsbedingungen: a) Mindestwärmeabzug b) W-Faktor, Wärmeabzug c) Angesetzte vertikale Öffnungsflächen d) Angesetzte horizontale Öffnungsflächen | |
13. | a) Natürlicher Rauchabzug, b) Maschineller Rauchabzug, c) Bemessungs-, Planungsgrundlage
| [DIN 18232] |
14. | a) Feuerlöscher b) Wandhydranten (Ausführung) c) Steigleitungen (nass, trocken) d) Druckerhöhungsanlagen | [LE nach DIN 14461] |
15. | Brandbekämpfung: a) zuständige Feuerwehr (Art, Entfernung) b) Eigene Werkfeuerwehr (Alarmierung, Ausstattung, ...) c) Funkkommunikation | |
16. | Löschwasserversorgung: a) Zur Verfügung stehende LW-Menge b) Art der LW-Bereitstellung c) LW-Entnahmestellen (Art, Entfernung) d) Kennzeichnung (DIN 4066) | [Notwendige LR-Menge] [DVGW W 405, IndBauRL] |
17. | Löschwasserrückhalt: a) Art des Rückhaltes b) Rückhaltevolumen c) Beschickung | [LöRüRL] |
18. | Feuerwehr-Bewegungsflächen: a) Grundstückszufahrt, Erreichbarkeit b) Feuerwehrumfahrt c) Aufstellflächen | [IndBauRL, DIN 14090] |
19. | Brandschutz-Organisation: a) Brandschutzbeauftragter b) Brandschutzordnung (DIN 14096) c) Feuerwehrplan (DIN 14095) d) Fluchtwegpläne (BGV A8) | |
20. | Notwendige
|
Datum, Unterschrift des Verantwortlichen | |
Quelle: Forum Verlag Herkert, „Handbuch Brandschutzvorschriften“