Inhaltsverzeichnis
- Brandschutzkonzept: Was ist das?
- Mit diesem Muster gelingt die Erstellung eines Brandschutzkonzepts
- Tipps zur Brandschutzbegehung
Brandschutzkonzept: Was ist das?
Das Brandschutzkonzept stellt die Vorstufe zur Brandschutzordnung dar und bildet die Gesamtheit aller brandschutztechnischen Maßnahmen in einem Gebäude ab. Die Aufnahme der einzelnen getroffenen Brandschutzmaßnahmen in das Brandschutzkonzept wird deshalb immer wichtiger, weil die modernen Bauwerke immer komplexer und größer dimensioniert sind, was dazu führt, dass Maßnahmen, die in den Vorschriftenwerken beschrieben sind, nicht ohne Weiteres angewendet werden können. Gefordert wird das Brandschutzkonzept insbesondere im Rahmen von bau- und versicherungsrechtlichen Verfahren.
Im Brandschutzkonzept sind jeweils die Teile aufgeführt, für die eine Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist. Sofern kein Brandschutzkonzept vorhanden ist, hilft meist nur ein Studium der gültigen Rechtsvorschriften, die mittlerweile jedoch sehr umfangreich geworden sind. Die rechtliche Grundlage zum Brandschutzkonzept bilden dabei die Landesbauordnungen sowie die privatrechtlichen Bestimmungen des VdS.
Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis: Unterschiede
Oft werden die Begriffe Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis synonym genutzt, allerdings beschreiben sie zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Der Brandschutznachweis stellt eine Art Teilleistung zum Brandschutzkonzept dar. Wer die grundlegenden Brandschutzanforderungen aus den Landesbauordnungen einhält und nachweisen kann, dass diese in seinem Gebäude umgesetzt werden, hat einen Brandschutznachweis. Die Anforderungen der Landesbauordnungen gelten für standardisierte Gebäude aus den Gebäudeklassen 1 bis 5 b.
Allerdings erfordern viele Gebäude aufgrund ihrer besonderen Nutzung oder Art weitere Brandschutzmaßnahmen, die über die Vorgaben der Landesbauordnungen hinausgehen. Brandschutzkonzepte umfassen die gesamte Brandschutzplanung und sind oft bei Sonderbauten erforderlich, da dort zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Brandschutzkonzept definieren Verantwortliche die notwendigen Schutzziele, die über die Anforderungen an standardisierte Gebäude hinausgehen.
Brandschutzkonzept als wichtiges Dokument für die Brandschutzbegehung
Brandschutzkonzepte gehören zu den wichtigen Unterlagen, die Verantwortliche bei der Brandschutzbegehung bereithalten sollten. Insbesondere nach erfolgtem Um- oder Anbau, können die im Brandschutzkonzept definierten Brandschutzmaßnahmen schnell kontrolliert werden. Was Unternehmen und Betriebe sonst beachten sollten, um erfolgreich aus einer Brandschutzbegehung herauszugehen, schildert das „Handbuch Brandschutzbegehungen“. Welche Regelwerke hierbei besonders zu beachten sind, zeigt das „Handbuch Brandschutzvorschriften“.
Mit diesem Muster gelingt die Erstellung eines Brandschutzkonzepts
Mit der folgenden Vorlage erstellen Sie individuelle Brandschutzkonzepte für Ihr Unternehmen. Das Muster beinhaltet Brandschutzmaßnahmen, wie sie in Unternehmen und Betrieben getroffen werden müssen.
Jedoch müssen nicht alle Maßnahmen auf Ihren Betrieb zutreffen. Löschen Sie deshalb einfach die nicht benötigten
Zeilen aus der Tabelle.
Konzepttabelle Brandschutzkonzept | Firma/Einrichtung und Stempel | |
Firma/Einrichtung: | ||
Name des Prüfers: | ||
Ort/Datum: |
Nr. | Maßnahmen | Hinweise |
1. | a) Abstände zur Nachbarschaft | |
2. | a) Nutzungsdeklaration | |
3. | a) Notwendigkeit eines Rauchverbotes | [Brandentstehungsgefahr] |
4. | a) Brandabschnittsgliederung
| [Hinweis auf VdS Merkblatt 2234 und DIN 4102-3, -4] |
5. | F-Schutz gefahrerhöhender Räume oder schützenswerter Anlagen, z. B.:
| |
6. | Gebäudeausführung: | |
7. | Flucht- und Rettungswegsystem: a) Raumausgang (Anzahl, Breite) | [Hinweis auf LAR, DGUV Information 208-010] |
8. | a) Sicherheitsbeleuchtung | |
9. | Gewählte/angesetzte Sicherheitskategorie | |
10. | Branderkennung und -meldung: a) Telefon (Amtsberechtigung)
d) Weitermeldung (Art, Stelle) | [VdS-Anerkennung] [Prüfung] [DIN 14675, DIN VDE 0833] [Anforderung „TM“ (mit Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen)] |
11. | Löschanlagen: a) Objektschutz-Löschanlagen
| |
12. | Ventilationsbedingungen: a) Mindestwärmeabzug | |
13. | a) Natürlicher Rauchabzug
| [DIN 18232] |
14. | a) Feuerlöscher | [LE nach DIN 14461] |
15. | Brandbekämpfung: a) zuständige Feuerwehr (Art, Entfernung) | |
16. | Löschwasserversorgung: a) Zur Verfügung stehende LW-Menge | [Notwendige LR-Menge] [DVGW W 405, IndBauRL] |
17. | Löschwasserrückhalt: a) Art des Rückhaltes | [LöRüRL] |
18. | Feuerwehr-Bewegungsflächen: a) Grundstückszufahrt, Erreichbarkeit | [IndBauRL, DIN 14090] |
19. | Brandschutz-Organisation: a) Brandschutzbeauftragter | |
20. | Notwendige
|
| |
Datum, Unterschrift des Verantwortlichen |
Um Schwachstellen im betrieblichen Brandschutz zu erkennen und zu gewährleisten, dass die im Brandschutzkonzept festgelegten Brandschutzmaßnahmen wirksam sind, müssen Unternehmer zusätzlich regelmäßige Brandschutzbegehungen durchführen. Worauf Arbeitgeber hierbei achten sollten, zeigt der nächste Abschnitt.
Tipps zur Brandschutzbegehung
Die Durchführung der Brandschutzbegehung fällt umso einfacher, je besser sie vorbereitet ist. Die nachfolgenden Tipps vereinfachen die Durchführung der Begehung und damit auch die Anwendung des Brandschutzkonzepts.
- Das letzte Protokoll der Brandschutzbegehung digital oder gedruckt bei der neuen Besichtigung dabei haben.
→ Damit stellen die Verantwortlichen sicher, dass sie alle Punkte des letzten Protokolls berücksichtigen, die Punkte im Hinblick auf den Stand der Durchführung und Wirksamkeit kontrollieren und sie entsprechend fortschreiben können. - Vorab informieren, welche persönliche Schutzausrüstung im Betrieb getragen werden muss und bereits im Vorfeld auf Funktionsbereitschaft prüfen.
- Vorgefertigte Begehungs-Checklisten in digitaler oder gedruckter Form nutzen und zur Begehung mitnehmen. So vergessen Sie während Ihrer Begehung keine wichtigen Punkte.
- Neben der schriftlichen Dokumentation auch Fotos schießen und damit eine Fotodokumentation anlegen.
→ Vorab die Reihenfolge der Fotodokumentation festlegen. Bei sehr vielen Bildern entsteht ansonsten das Problem, dass diese im Nachgang nicht mehr zugeordnet werden können.
→ Meterstab oder Laser-Messgerät mitführen, um bei erforderlicher Fotodokumentation z. B. Abstände für den späteren Nutzer des Begehungsberichts besser erkennbar darstellen zu können.
→ Auf Verbote bei Fotoaufnahmen achten. In diesem Fall sollten vorgefundene Mängel genauestens und detailliert dokumentiert werden.
→ Möglichst keine nachträglich erkennbaren Personen fotografieren, wenn eine negative Situation dokumentiert werden soll. Ggf. nur die Hände fotografieren, nicht aber das Gesicht. - Alle relevanten Regelwerke und Vorschriften mitführen, die für die Begehung im Brandschutz wichtig sind, um ggf. vor Ort Details nachschlagen zu können.
- Gebäudepläne und das Brandschutzkonzept mitnehmen, um bei einer Begehung die im Konzept festgeschriebenen Maßnahmen auf Vollständigkeit kontrollieren zu können.
- Alle aufgefallenen Mängel in jedem Fall schriftlich dokumentieren. Mündliche Hinweise auf Mängel reichen i. d. R. nicht aus.
- Zeitplanung beachten: 1.000 m2 zu begehender Fläche benötigen meist eine halbe bis eine Stunde reine Begehungszeit.
→ Zusätzlich genügend Zeit für Vor- und Nachbesprechung mit den Begehungsteilnehmern einplanen. - Bei der Begehung systematisch vorgehen: Etwa alle Räume im Uhrzeigersinn und die übereinanderliegenden Etagen von oben nach unten prüfen.
→ So können keine Bereiche vergessen werden. - Den fertigen Begehungsbericht so abspeichern, dass nachträgliche Veränderungen durch Dritte nicht möglich sind (ggf. als PDF-Datei mit Datum und nicht als editierbare Textdatei speichern).
- Nach Abschluss der Begehung eine Abschlussbesprechung durchführen, um alle kritischen Punkte nochmals zu besprechen.
→ Wer ist für die Nachverfolgung zuständig? - Alle übersendeten Dokumentationsunterlagen zur Begehung vom Empfänger gegenzeichnen lassen.
→ Dadurch ist eindeutig klar, dass der Empfänger auch Kenntnis von allen in Ihrem Bericht aufgeführten Punkten hat.
Rechtliche Grundlagen der Brandschutzbegehung
Gemäß § 22 „Notfallmaßnahmen“ der DGUV Vorschrift 1 und § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterliegt der Unternehmer folgender Pflicht: Er muss Maßnahmen planen, treffen und überwachen, die insbesondere für folgende Fälle geeignet sind:
- Brandfall
- Auftreten von Explosionen
- unkontrolliertes Austreten von Stoffen
- sonstige gefährliche Störungen des Betriebsablaufs
Produktempfehlung
Um diese Vorgaben einzuhalten, sind in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Brandschutzbegehung alle für den Brandschutz im Betrieb relevanten Punkte zu kontrollieren und zu überwachen. Wie das gelingt, zeigt das „Handbuch Brandschutzbegehungen“. Eine Sammlung aller wichtigen Regelwerke bietet das „Handbuch Brandschutzvorschriften“.
Quellen: Forum Verlag Herkert, „Handbuch Brandschutzvorschriften“