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"DIN 14090 – Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken"


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DIN 14090 – Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

© Christian Schwier – stock.adobe.com

Im Brand- oder Katastrophenfall muss es den Feuerwehreinsatzfahrzeugen möglich sein, schnell und direkt an den Gefahrenherd zu gelangen. Das setzt das Vorhandensein und die Befahrbarkeit von Feuerwehrflächen voraus – sowohl die Zufahrt als auch die Flächen selbst dürfen weder versperrt noch bebaut oder besetzt sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen. Wann ist eine Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt? Wie groß muss der entsprechende Weg oder Fläche sein? Und was beinhaltet die im Februar 2024 neu veröffentlichte (novellierte) DIN 14090?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ändert sich ab Februar 2024?
  2. Wann ist eine Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt?
  3. Verkehrssicherungspflicht
  4. Aufstell-, Stell- und Bewegungsflächen
  5. Befestigung und Tragfähigkeit
  6. Fazit: Feuerwehrfläche ist nicht gleich Feuerwehrfläche

Was ändert sich ab Februar 2024?

Die wichtigsten Änderungen der novellierten DIN 14090 sind Änderungen der Anforderungen an Zugänge, Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen. Den Anstoß für diese Änderungen gab größtenteils das DLK 23/12, das als Bemessungsgrundlage gemäß DIN EN 14043 herangezogen wird.

→ Das zieht eine Überprüfung der Feuerwehrzufahrten nach sich und sorgt ggf. für eine Verbreiterung und/oder Vertiefung von (Tor-)Durchfahrten.

Erweiterte Terminologie

Die novelliert DIN 14090 fügt gegenüber der letzten Fassung eine Reihe "neuer" Begrifflichkeiten ein:

  • Ausladung der Hubrettungsfahrzeuge: Definiert den Abstand zwischen Abstützungsaußenkante bis zur Leiterspitze (bzw. bis hin zur Außenkante des Leiterkorbes)
  • Stützbreite: Legt die Breite eines rechtwinkligen Abstandes zweier Parallelen, die links und rechts zur Farzeug-Mittelachse an die Außenkanten der ausgefahreren und abgesenkten Stützen verlaufen (inkl. Bodenteller), fest.
  • Hindernisfreier Geländestreifen: ist ein freier Geländestreifen ohne Hindernise baulicher oder natürlicher Art (z. B. bauliche Anlagen, Bäume etc.), die die Zufahrt eines Hubrettungsfahrzeuges behindern können (maximale Hindernisshöhe 1 Meter).

Die folgenden Artikel-Inhalte wurden hinsichtlich der Normenänderung aktualisiert.

Wann ist eine Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt?

Von einer „einfachen“ Zufahrt wird im privatrechtlichen Sinne meist dann gesprochen, wenn es um eine Verbindung zwischen Grundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen geht. Damit ein solcher Zugangsweg als Feuerwehranfahrtsstrecke bezeichnet und benutzt werden kann müssen grundsätzliche Anforderungen gemäß DIN 14090 erfüllt werden:

  • mindestens 3,5 Meter lichte Höhe und lichte Breite
  • 3,5 Meter lichte Breite, wenn beide Seiten durch Wände oder Pfeiler begrentzt werden.
  • Angrenzende Bauteile müssen mindestens feuerbeständig (F 90) sein – angrenzende Türen und Verglasungen müssen feuerhemmende Eigenschaften besitzen.
  • Bei nichtgeradliniger Steckenführung müssen je nach Begebenheit unterschiedliche Maße vorhanden sein (bei Kurven muss ein Außenradius von mindestens 10,5 Metern gegeben sein).

→ Durch die angsprochene Novellierung der DIN 14090 wurden Kurven in Zu- und Durchfahrten in den Fokus gestellt. Diese führen dazu, dass eine Feuerwehrzufahrt nicht geradlinig verlaufen kann. Bei einer entsprechenden normgerechten Vermessung muss in Abhängigkeit des Außenradius der Kurve die Breite der Zufahrt, wie folgt, angepasst werden:

Außenradius der Kurve (m) Breite mind. (m)
10,5 bis 12 5,0
über 12 bis 15 4,5
über 15 bis 20 4,0
über 20 bis 40 3,5
über 40 bis 70 3,2
über 70 3,0

→ Ein Kurvenradius von unter 10,5 Metern ist laut DIN 14090 nicht zulässig.

Durch- und Zugänge

Zu- und Durchgänge müssen dem Rettungspersonal ermöglichen, unkompliziert an alle vor oder hinter dem Gebäude liegenden Bereiche zu kommen. Daher müssen sie folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Geradlinig und ebenerdig
  • mindestens 1,25 Meter lichte Breite – Einengungen wie Stützpfeilfer o. Ä. können diesen Wert auf 1 Meter verringern (jedoch nicht über die Gesamtlänge des Durchgangs)
  • Lichte Höhe liegt bei 2,20 Metern, an Türen 2 Metern.

Fahrspuren

Soll eine Feuerwehrzufahrt anhand von Fahrspuren markiert werden (keine Verpflichtung), dann gilt:

  • Spurbreite von mindestens 1,3 Meter
  • Zwischenbereich von 0,9 Meter

Neigung

100 Prozent ebenerdige Zufahrten finden sich meist selten. Bei vorhandenen Neigungen darf der Neigungswinkel in Längsrichtung maximal 10 Prozent betragen. Bei Neigungswechsel innerhalb der Zufahrtstrecke schreibt die DIN 14090 eine Ausrundung der Feuerwehrzufahrt mit 15 Meter Radius vor.

Änderungen der Fahrbahnneigung in Durchfahrten innerhalb eines Abstandes von 8 Metern davor oder im Anschluss sind nicht zulässig. Bei Neigungswecheln vor oder hinter diesen muss überprüft werden, ob die lichte Höhe von 3,5 Meter ausreicht. Eine generelle Neigung von mehr als 6 % ist nicht zulässig.

Stufen und Schwellen

Falls sich aufgrund der örtlichen Begebenheiten Stufen und Schwellen nicht vermeiden lassen, dürfen diese nicht höher als 0,08 Meter sein. Gleichzeitig sind auf einer Länge von 10 Metern mehrere Stufen und Schwellen verboten.

Alle Zufahrten sind bautechnisch sicher und leicht begeh- oder befahrbar anzulegen. Sie sollten stets instandgehalten werden, damit es im Brandfall nicht zu unnötigen Komplikationen kommt (Humus, Eis, Schnee, Gefälle, Verwitterung, Überwucherung etc. entfernen).

Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr und weitere wichtige Normen und technische Regeln

Neben der hier besprochenen DIN 14090 können bei der Anlage, Pflege und Benutzung von Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr folgende Regelungen von Relevanz sein:

  • Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (technische Regel)
  • Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12)
  • DIN EN 1991 (Tragwerksplanung in Hoch-und Tiefbau)
  • VwV Feuerwehrflächen
  • Jeweilige Landesbauordnung (LBO) und deren Ausführungsverordnung (LBOAVO)
  • Empfehlungen zur Ausführung der Flächen für die Feuerwehr der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)

Verkehrssicherungspflicht

Besonders wichtig ist es, Feuerwehrzufahrten für alle Verkehrsteilnehmer kenntlich auszuschildern. Die „Hinweisschilder für die Feuerwehr“ werden nach DIN 4066 geregelt.

In Ballungsräumen, bzw. Wohngebieten verlaufen meist öffentliche Parkstreifen entlang der Feuerwehrzufahrt. Dementsprechend müssen hier zusätzliche Parkverbotsbereiche eingerichtet werden.

Beschriftung der Feuerwehrschilder

Die Aufschrift der notwendigen Beschilderung für Zufahrtswege und Feuerwehrflächen ist:

  • „Feuerwehrzufahrt“ oder „Fläche für die Feuerwehr“
  • „Halteverbot nach StVO“
  • „Fläche für die Feuerwehr“ (Aufstellflächen oder Bewegungsflächen)
  • Anstelle des amtlichen Schildes kann die zuständige Behörde ein Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ (Schutzzone) gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO erlassen.
 DIN14090-Forum-Verlag-Herkert-GmbH
Es brennt, die Feuerwehr kommt – an welcher Stelle kann schnell und unkompliziert angeleitert oder gelöscht werden? – für sofortige Erkennung von Aufstell- und Bewegungsflächen schreibt die DIN 14090 die Verwendung bestimmter Beschilderung vor. 
© Mark – stock.adobe.com

Die Hinweisschilder müssen stets durch ein Siegel der Bauaufsicht, bzw. des Amtes für Brandschutz und Rettungswesen verifiziert worden sein. Das Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt“ ist im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde gleichzeitig durch ein Halteverbotsschild nach StVO zu kombinieren (bei öffentlichen Straßen, bzw. Parkzonen).

Welche Maße dürfen Feuerwehrschilder haben?

Die Hinweisschilder für Feuerwehrflächen müssen gemäß DIN 4066-2 mindestens 210 Millimeter auf 594 Millimeter groß sein – alle Brandschutzzeichen gem. ASR A1.3 20 auf 20 Zentimeter.

Sicherungsmaßnahmen

Falls der Zugang zur Feuerwehrfläche unter Aspekten der Verkehrssicherung vor unbefugtem Zutritt gesichert, bzw. gesperrt werden muss, sollte dies in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr vonstattengehen. Denn: im Einsatz muss es der Feuerwehr problemlos möglich sein, etwaige Sperrvorrichtungen mit zur Verfügung stehenden Mitteln zu öffnen (z. B. Absperrpfosten mit Dreikant-Verriegelung; Dreikantverriegelung nach DIN 3223 in einer elektrischen Schranke).

Lageplan

Je nach Zufahrtssituation kann ein Lageplanschild zur Orientierung notwendig sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.) In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot).

Aufstell-, Stell- und Bewegungsflächen

Gemäß DIN 14090 werden Feuerwehrflächen in Aufstell- und Bewegungsflächen unterteilt. Unter Aufstellflächen werden befestigte, nicht überbaute, parallel oder rechtwinklig zur Gebäudeaußenwand stehende Flächen, die der Löschzug über die Feuerwehrzufahrt erreichen kann, verstanden. Wie der Name schon vermuten lässt, dienen sie dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen (auch des Drehleitertyps DLK 18/12), bzw. zur Anleiterung.

Vorsicht: Im Gegensatz zu den Feuerwehrzufahrten sind Neigungen derartiger Flächen von mehr als 5 Prozent nicht zulässig.

Nach DIN 14090 muss die Aufstellfläche mindestens 84 Quadratmeter (7 Meter Breite, 12 Meter Länge) umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind. Wichtig: Höhere Gebäude benötigen eine größere Aufstellfläche. Dabei muss die Aufstellfläche mindestens 8 Meter über die letzte Anleiterstelle hinausreichen.

→ Vor und hinter den Bewegungsflächen, speziell an weiterführenden Zufahrten, müssen mindestens 4 Meter lange Übergangsbereiche eingerichtet werden.

Aufstellfläche parallel zur Aufstellwand

Die DIN 14090 und die landeseigenen Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr unterscheiden in ihren Vorgaben zwischen parallel oder rechtwinklig zur Gebäudeaußenwand stehenden Flächen. Bei parallelen Aufstellungsflächen gilt:

  • Abstand von mindestens 3 Meter zur Außenwand
  • Abstand von höchstens 9 Metern (bei Brüstungshöhe bis 18 Meter)
  • Abstand von höchstens 6 Metern (bei Brüstungshöhe über 18 Meter)
  • Mindestens 8 Meter über die letzte Anleiterstelle hinausreichend

→ Die Novellierung der DIN 14909 bennent einen unabhängig von den o.g. Vorgaben zulässigen Abstand von bis zu 12 Metern, insofern der befestigte Streifen mind. 5,5 Meter aufweist.

Die novelliert DIN 14090 bezieht diese Höchstwerte nicht auf die Brüstungshöhen, sondern auf die maximale/minimale Stützbreite. Bei maximaler Stützbreite darf 12 Meter bei einer 5,5 Meter breiten und 11 Meter langen Aufstellfläche nicht überschreiten.

Rechtwinklig angeordnete Aufstellfläche

Bei dieser Art der Aufstellfläche darf grundsätzlich nicht weniger als 1 Meter Entfernung zur Aufstellwand gegeben sein. Die jeweilig seitliche Grenze der Außenfläche darf maximal 9 Meter zum letzten Anleiterpunkt (bei einer Brüstungshöhe zwischen 8 und 18 Metern) betragen. Im Unterschied zur parallelen Lage müssen „nur“ 6 Meter maximale Entfernung zur letzten Anleiterstelle eingehalten werden.

Stellflächen für tragbare Leitern

Neben der Hubleiter wird eine tragbare Leiter für meist niedrigere Anleiterpunkte verwendet. Der große Unterschied ist hierbei, dass die Leiter kein Leiterfundament in Sinne eines Hubleiterwagens mit Stützen aufweist. Nicht zuletzt aus diesem Grund gelten für den Einsatz von tragbaren Leitern und deren Stellflächen besondere Anforderungen (zur Ermittlung der Maße und Richtwerte wird ein Anstellungswinkel von 70 Grad angesetzt):

  • Bündiger Anschluss mit einer Kante an die vertikale Projektion der Anleiterstelle
  • Mit Hilfseinrichtungen muss eine tragbare Leiter mindesten 0,5 Meter Freiraum innerhalb der Stellfläche haben.
  • Die Stellfläche für die vierteilige Steckleiter muss mindestens 3 Meter auf 3 Meter betragen.
  • Die Stellfläche für die dreiteilige Schiebeleiter muss mindesten 4 Meter auf 4 Meter aufweisen.
  • Beim Verlassen beider Leiterytpen im Falle eines Anstellwinkels von 70 Grad muss dies durch einen Freiraum von 0,5 Meter hinter dem Leiterfuß ermöglicht werden.
  • Sicherer Stand aber keine Befestigung erforderlich
  • Parrale zur Kante keine Neigung

Aufstellfläche auf öffentlicher Verkehrsfläche

Bei dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen auf der Fahrbahn muss diese eine lichte Mindestbreite von 3,5 Meter aufweisen. Gleichzeitig muss ausreichend Schwenkbereich gegeben sein – dieser Geländestreifen muss frei von Hindernissen und mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Nicht zulässig sind Parkbereiche.

Zusätzlich dürfen zwischen der Gebäudeaußenwand und der Fahrbahn, die als Aufstellfläche genutzt werden soll, keine zusätzlichen baulichen oder elektrischen Anlagen, Bäume oder Straßenlaternen, Eigentum der Bewohner etc. befinden.

Bewegungsflächen

Flächen zum Be-und Entladen, sowie Lagerung von Einsatzgerätschaften definiert die DIN 14090 als sog. Bewegungsflächen. Zu diesen Geräten gehört generell die feuerwehrtechnische Beladung des Löschzuges und anderer Einsatzfahrzeuge, wie:

  • Tragbare Leitern
  • wasserführende Armaturen und Schläuche
  • Be- und Entlüftungsgeräte

Bewegungsflächen müssen grundsätzlich mindestens 84 Quadratmeter pro Einsatzfahrzeug groß sein. Zusätzlich müssen vor und hinter den Bewegungsflächen Übergangsbereiche von mindestens 4 Metern existieren.

Flächen für die Feuerwehr im Übersichtsplan

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften bei Lösch- und Rettungsarbeiten dazu, stets den Überblick zu behalten. Auch Aufstell- und Bewegungsflächen sind fester Bestandteil eines Übersichtsplans.

Wichtig: Zusätzlich zu den Zufahrtswegen und deren Lage muss auch stets die Tragfähigkeit der jeweiligen Fläche mitangegeben werden.

Befestigung und Tragfähigkeit

Aufstell- und Bewegungsflächen sowie Zugänge oder Zufahrten müssen derart befestigt sein, dass sie einer Bodenpressung von mindestens 800 Kilonewton pro Quadratmeter standhalten (die Nutzlast wird immer anhand ruhender Last berechnet). Zusätzlich müssen sie Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis zu 10 Tonnen und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen tragen können.

Um diese Tragfähigkeit witterungsunabhängig zu ermöglichen, sind als oberste Deckschicht von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen nur bestimmte Materialien zulässig:

  • Plattenbeläge
  • Rasengittersteine
  • Pflastersteine
  • Asphaltdecken
  • Betondecken
  • begrünbare Flächenbefestigungen (Vorsichtig: mögliches Vermoosen)

Flächenbefestigungen für Feuerwehrflächen unterliegen der Nutzungsklasse N-Fw („Befahrbare Beläge für Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen“). Diesem Punkt kommt in der DIN 14090 besondere Aufmerksamkeit zu – beispielsweise wird der Umfang der Verwendung von Schotterrasen auf Feuerwehrflächen geregelt. Denn: wenn Schotterrasen nicht gepflegt wird, findet schnell ein Vermoosen statt, welches die Tragfähigkeit der Fläche verringern kann.

→ Feuerwehrflächen müssen gemäß novelliert DIN 14090 der Belastungsklasse Bk 0,3 der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (FGSV 499, RStO 12) entsprechen.

Kellerdecken und Unterkellerung

Vor allem in Wohngebieten sind viele Flächen durch Keller oder Tiefgaragen unterbaut, die im Einsatzfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden müssen. In der Praxis wird deren Tragfähigkeit gemäß der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in Verbindung mit DIN EN 1991 gewährleistet.

Randbegrenzungen

Alle Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen müssen immer eine erkennbare Randbegrenzung aufweisen, die nicht witterungseingeschränkt ist. Die häufigsten Randbegrenzungen sind eine als befahrbar erkennbare Fläche oder eine Markierung mit nicht mehr als 1 Meter Höhe. Die entsprechende Markierung kann durch Bepflanzung, Pfosten oder Zäune stattfinden.

Fazit: Feuerwehrfläche ist nicht gleich Feuerwehrfläche

Zwar werden Flächen für die Feuerwehr grundsätzlich ihrem Zweck nach unterschieden. Dennoch ist es in der Praxis oft der Fall, dass eine Fläche mehreren Aufgaben gewachsen sein muss. So kann z. B. eine Aufstellfläche gleichzeitig auch Bewegungsfläche sein und umgekehrt. Derartige Bereiche müssen gemäß DIN 14090 allen Anforderungen an die durchzuführenden Lösch- und Rettungsmaßnahmen, deren Gerätschaften und Hilfsmittel nachkommen.

Dass eine Feuerwehrfläche sowohl Aufstellfläche und Bewegungsfläche ist, sollte immer im Ordnungsplan oder Lageplan vermerkt werden, da im Brand- oder Katastrophenfall Zeit oft knapp bemessen ist. Vor allem im städtischen Umfeld muss besonders darauf geachtet werden, ob die Fläche in Frage unterbaut ist oder nicht. Ansonsten kann es zu Sachschäden und schlimmstenfalls Personenschäden kommen.

Die DIN 14090 ist dabei eine der wichtigsten Normen und versucht sich in letzten Jahren inhaltlich an die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr anzunähern. Eine bereits 2016 angekündigte Novellierung der DIN steht jedoch noch aus.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz", „Handbuch Brandschutzbegehungen", www.derbrandschutzbeauftragte.de, www.din.de, stmb.bayern.de, Feuerwehr Freiburg 

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