Inhaltsverzeichnis
- Organisatorischer Brandschutz: Definition
- Ziele des organisatorischen Brandschutzes
- Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz: Checkliste
- Organisatorischer Brandschutz nach DGUV und TRVB
Organisatorischer Brandschutz: Definition
Der organisatorische Brandschutz beschreibt alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes eines Unternehmens. Er ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und ergänzt die Maßnahmen des anlagentechnischen und baulichen Brandschutzes. Zusätzlich lässt sich der Begriff in den betrieblichen und abwehrenden Brandschutz unterteilen.
Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:
vorbeugender Brandschutz | |||
anlagentechnischer Brandschutz | baulicher Brandschutz | organisatorischer Brandschutz | |
betrieblicher Brandschutz | abwehrender Brandschutz |
Für die Brandschutzorganisation im Unternehmen ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Zwar kann er bestimmte Bereiche seiner Aufgaben an Brandschutzbeauftragte oder andere qualifizierte Mitarbeiter übertragen. Dennoch ist der Arbeitgeber für den Brandschutz im Gebäude zuständig und verantwortlich, wenn er Aufgaben an andere Personen übermittelt.
Ziele des organisatorischen Brandschutzes
Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist es, bereits im Voraus die Entstehung eines Brands im Gebäude zu verhindern. Er dient in seiner Gesamtheit als vorbeugende Schutzmaßnahme, die einzelnen Maßnahmen zählen entweder zum betrieblichen oder abwehrenden Brandschutz.
Kommt es trotz der vorbeugenden Maßnahmen zu einem Brand im Unternehmen, dienen die Vorkehrungen im organisatorische Brandschutz außerdem dazu, die entstehenden Brandschäden möglichst gering zu halten.
Gleichzeitig kann der Arbeitgeber mithilfe des organisatorischen Brandschutzes prüfen, wie wirksam seine Maßnahmen im anlagentechnischen und baulichen Brandschutz sind. Alle drei Bereiche gehen Hand in Hand bei der Prävention von Bränden und ergänzen sich gegenseitig.
Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz
Grundlegender Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist es, dass der Arbeitgeber die zur Brandverhütung und -bekämpfung erforderliche Organisation aufbaut. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz:
- Regelmäßige Unterweisungen zum Brandschutz für alle Beschäftigten durchsetzen.
- Räumungs- und Notfallübungen für den Gefahrenfall durchführen.
- Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer bestellen bzw. benennen.
- Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsstätte erstellen.
- Brandschutzordnung für das Gebäude entwerfen.
- Brandschutzbegehungen durchführen.
- Flucht- und Rettungspläne erstellen.
- Ersthelfer bestimmen und Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb schaffen.
- Ggf. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entwickeln.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig ist der organisatorische Brandschutz nicht nur Aufgabe des Arbeitgebers und der anderen Brandschutzverantwortlichen. Vielmehr ist er als Gemeinschaftsaufgabe aller Angestellten zu verstehen.
Denn nur, wenn alle die Anweisungen zum organisatorischen Brandschutz befolgen, können die präventiven Maßnahmen tatsächlich wirken. Das Verhalten der Beschäftigten trägt essenziell dazu bei, dass Brände und Explosionen vermieden werden und im Brandfall eine wirksame Bekämpfung der Entstehungsbrände möglich ist.
Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
Eine effektive und zeitsparende Methode, alle Angestellten möglichst zeitsparend und einheitlich zum Brandschutz aufzuklären, ist eine entsprechende Unterweisung. Diese sollten möglichst praxisnah und vor allem rechtssicher gestaltet sein. Außerdem sollte der Arbeitgeber die Unterweisung der Beschäftigten regelmäßig wiederholen.
Daneben ist der Arbeitgeber nach §§ 10, 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle Mitarbeiter zum Brandschutz regelmäßig zu unterweisen.
Um der gesetzlichen Unterweisungspflicht nachzukommen, gibt es die Schulungs-DVD „Unterweisung: Verhalten im Brandfall“ zur Unterweisung der Mitarbeiter im organisatorischen Brandschutz. Darin enthalten sind anschauliche Präsentationen und Filmsequenzen mit allen erforderlichen Inhalten gemäß den rechtlichen Vorgaben – einsatzfertig aufbereitet.
Organisatorischer Brandschutz: Checkliste
Für einen ausreichenden organisatorischen Brandschutz sind der Arbeitgeber bzw. der Brandschutzbeauftragte oder andere Verantwortliche im Brandschutz zuständig.
Damit diese einen Überblick bekommen, welche Maßnahmen für den organisatorischen Brandschutz vor Ort erforderlich sind, kann folgende Checkliste bei der Überprüfung helfen:
Checkliste: Organisatorischer Brandschutz | |
✓ | Brandschutzfaktoren mithilfe der Gefährdungsbeurteilung bewerten, wie z. B.: |
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✓ | Regelmäßige Unterweisung aller Angestellten zu folgenden Themen: |
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✓ | Entstehen von Bränden oder Explosionen im Gebäude präventiv verhindern, durch z. B.: |
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✓ | Wirksamer baulicher und anlagentechnischer Brandschutz durch z. B.: |
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Organisatorischer Brandschutz nach DGUV und TRVB
Die Rahmenbedingungen und Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften und Regelwerken. Dazu gehören z. B.:
- DGUV-Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
- DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
- DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“
- DIN 14096 „Brandschutzordnung“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) (gelten nur in Österreich)
Produktempfehlung
Eine ausführliche Übersicht über alle relevanten Vorschriften und DIN-Normen zum organisatorischen Brandschutz finden Verantwortliche im „Handbuch Brandschutzvorschriften“.
Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Sicherheitshandbuch auf CD-ROM“