Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"TRGS 528: Neufassung mit Änderungen zu schweißtechnischen Arbeiten"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich willige ein, dass die Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) meine im Rahmen des Downloads angegebenen Daten für regelmäßige Werbemaßnahmen über die entsprechenden Kanäle (z.B. Post, E-Mail, Telefon) nutzt. Mit dem Download stimme ich auch dem E-Mail-Tracking zu statistischen Auswertungszwecken (z.B. Messung der Öffnungs- und Klickrate) zu. Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das Widerrufsrecht erhalte ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

TRGS 528: Neufassung mit Änderungen zu schweißtechnischen Arbeiten

© tong2530 – stock.adobe.com

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 528 wurde neu gefasst und ist in der Fassung Februar 2020 am 30. März erschienen. In der neu gefassten TRGS 528 wird der gegenwärtige Stand der Technik berücksichtigt, die regulatorischen Vorgaben wurden angepasst und die Handhabung praxisnäher erklärt. Die wichtigsten Änderungen zu schweißtechnischen Arbeiten hier im Überblick.

Inhaltsverzeichnis

  1. TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten”: Warum waren Änderungen notwendig?
  2. Was ist neu in der TRGS 528? – Anwendungsbereich und Gefährdungsbeurteilung
  3. Checkliste TRGS 528
  4. Was ist neu? – Schutzmaßnahmen für schweißtechnische Arbeiten
  5. Was ist neu? – Änderung hinsichtlich der Wirksamkeitsprüfung

TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten”: Warum waren Änderungen notwendig? 

Die Überarbeitung der alten Fassung der TRGS 528 aus dem Jahr 2009 war längst überfällig, weil seitdem zahlreiche regulatorische Vorgaben aktualisiert wurden. So wurden die Anforderungen z. B. in folgenden Bereichen verschärft: 

  • Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
  • maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) sowie
  • krebserzeugenden Gefahrstoffen, die in der nun gänzlich überarbeiteten Fassung berücksichtigt wurden. 

Einige Änderungen wurden in die neu gefasste TRGS 528 aufgenommen, um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen. Der Aufbau ist nahezu gleich geblieben. Die TRGS besteht weiterhin aus sieben Kapiteln. Neu aufgenommen wurden die Anhänge 2 „Entscheidungshilfen für die Auswahl von Schutzmaßnahmen" und 3 „Spezifische Informationen für ausgewählte Sparten”. Insgesamt beinhaltet die TRGS 528 somit 6 Anhänge. 

Was ist neu in der TRGS 528? – Anwendungsbereich und Gefährdungsbeurteilung

Bis auf das letzte Kapitel der TRGS 528 „Betriebsanweisung und Unterweisung" enthält die Neufassung in jedem Kapitel Anpassungen. Hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Eine ausführliche und von einem Experten kommentierte Fassung enthält das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung”

Neuer Anwendungsbereich der TRGS 528 und Begriffsbestimmungen

In der Fassung von 2009 wurden lediglich die Techniken „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren” als Beispiele aus der schweißtechnische Praxis genannt. Die Neufassung bietet einige konkrete Beispiele wie thermisches Schneiden oder Flammrichten sowie additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern. 

Außerdem wurden die Begriffe „Enge Räume” und „Absaugung” ergänzt. 

Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 528

Das Ziel der TRGS 528 ist es, sowohl die Beschäftigten zu schützen, die schweißtechnische Arbeiten durchführen, als auch solche, die sich z. B. in derselben Halle aufhalten. Denn bei schweißtechnischen Arbeiten werden durch Rauche und Gase Gefahrstoffe freigesetzt, die sich teils als kleinste Partikelchen im Raum freisetzen. Entsprechend neuer Erkenntnisse sowie gesteigerter Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz enthält die neue TRGS 528 im Kapitel „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung” einige Änderungen, die Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beachten müssen: 

  • Am Anfang einer Gefährdungsbeurteilung steht immer die Ermittlung der potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Um Gefährdungen durch Gefahrstoffe wie Ozon, Oxide oder nitrose Gase besser einschätzen zu können, nennt die neu gefasste TRGS 528 ergänzende Angaben zu Gefahrstoffen, die bei den unterschiedlichen schweißtechnischen Verfahren freigesetzt werden. Neue Angaben gibt es zu folgenden Verfahren:
    • Gefahrstoffe beim Flammrichten: Dieses Kapitel wurde ganz neu in die TRGS 528 aufgenommen und weist insbesondere auf nitrose Gase hin. 
    • Gefahrstoffe bei additiven Fertigungsprozessen mit Metallpulvern: Auch dieses Verfahren wurde neu aufgenommen und weist auf Metallstäube aus Eisen, Chrom, Nickel etc. hin. 
    • Gefahrstoffe beim Schweißen: Hierzu werden ergänzende Angaben zu Verfahren wie Lichtbogenschweißen etc. gemacht. 
    • Gefahrstoffe beim thermischen Schneiden und Ausfugen: Neue TRGS 528 enthält ergänzende Angaben zu gasförmigen Gefahrstoffen, die durch die gängigen Verfahren freigesetzt werden. 
    • Gefahrstoffe beim thermischen Spritzen: Auch zu diesem schweißtechnischen Verfahren werden praxisnahe Beispielverfahren wie Plasmaspritzen etc. aufgeführt. Interessant ist zudem der zusätzliche Hinweis auf Spritzzusatzwerkstoffe.
    • Gefahrstoffe beim Löten: In der neuen TRGS 528 werden die Lötverfahren Weichlöten und Hartlöten sehr ausführlich behandelt. 
  • Hinsichtlich werkstoffspezifischer Faktoren wurde in die Neufassung eine Liste relevanter Gefahrstoffe aufgenommen und diese den jeweiligen gesundheitlichen Wirkungen zugeordnet. 
  • Hinsichtlich verfahrensspezifischer Faktoren definiert die neue TRGS 528 erstmalig vier Emissionsgruppen jeweils nach ihrer Partikelgröße: niedrig (< 1 mg/s), mittel (bis 2 mg/s), hoch (2-2,5 mg/s) und sehr hoch (> 25 mg/s)
    • In der Neufassung der TRGS 528 ist nun eine überarbeitete Tabelle mit den verschiedenen Schweißverfahren und den dazugehörigen Emissionsraten enthalten. 
  • Hinsichtlich Arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Faktoren wird erstmalig auf die potenzielle Erstickungsgefahr durch ungewollte ausströmende Gase und die erhöhte Brandgefahr durch unbeabsichtigt freigesetzten Sauerstoff hingewiesen. 
  • Die novellierte Fassung hebt deutlich die Rolle des Betriebsarztes hervor, der den Arbeitgeber zu beraten hat. 

 


GRATIS-DOWNLOAD

Prüfen Sie anhand der „Checkliste TRGS 528”, welche Gefahren bei schweißtechnischen Arbeiten auftreten können, und die Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen sollten. Jetzt Checkliste kostenlos herunterladen!


 

Was ist neu? – Schutzmaßnahmen für schweißtechnische Arbeiten

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Arbeitgeber basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen ergreifen, um die ermittelten Gefährdungen mindestens zu reduzieren.

Mit dem neuen Anhang 2 der TRGS 528 wird Arbeitgebern eine Entscheidungshilfe für die Auswahl der Schutzmaßnahmen an die Hand gegeben. Die Auswahl richtet sich dabei nach der folgenden Reihenfolge: 

1. Substitutionsprüfung 

Hinsichtlich der Substitution, also der Auswahl von gefahrstoffärmeren Verfahren und Werkstoffen, hat der Einsatz von Verfahren Priorität, bei denen Gefahrstoffe nicht oder nur geringfügig freigesetzt werden. Die neue TRGS 528 nennt hierzu verschiedene Techniken, wie mechanische Fügeverfahren oder schweißtechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen. 

Ist der Einsatz dieser Verfahren nicht möglich, müssen Arbeitgeber sowie das ausführende Personal alternative Methoden in Betracht ziehen, die wenig Emission erzeugen (wie das Unterpulverschweißen).  

2. lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen

Um die Emission von Gefahrstoffen beim Schweißen im niedrigen Bereich zu halten, sollten die Gefahrstoffe möglichst nahe an der Entstehungsstelle mittels einer wirksamen Absaugung abgesaugt werden. So geraten weniger Giftstoffe in den Raum, die je nach Gegebenheit auch andere Beschäftigte gefährden könnten. Bei der Absaugung sind insbesondere die Luftvolumenströme von zentraler Bedeutung. Der zur Erzeugung des Volumenstroms notwendige Unterdruck sollten Arbeitgeber beim Hersteller des Brenners erfragen.  

Hinweis: Die neue TRGS 528 weist ausdrücklich darauf hin, dass Lüftungsverfahren ohne Erfassungselemente in der Nähe der Schweißstellen keine zulässige Schutzmaßnahme für den Schweißer ist.  

Außerdem sollten Arbeitgeber gemäß TRGS 528 bauliche Maßnahmen wie Trennwände in Erwägung ziehen oder eine räumliche Trennung von Tätigkeiten vornehmen, um die Ausbreitung von Schweißrauchen zu vermeiden. Auch die Zugluft ist überlegt zu führen.  

3. organisatorische und hygienische Maßnahme 

Die TRGS 528 definiert einige organisatorische Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz bei schweißtechnischen Arbeiten gewährleisten zu können. Die Neufassung enthält nur ganz punktuell Änderungen: 

  • Es wird empfohlen, schweißtechnische Arbeiten mit hoher Exposition möglichst am Ende des Arbeitstags durchzuführen. 
  • Schweißtechnische Arbeiten können auch zeitlich begrenzt werden. 
  • Ganz neu aufgenommen wurde die Pflicht für den Arbeitgeber, Arbeits- und Schutzkleidung sowie Straßenkleidung getrennt aufzubewahren. So wird die Verbreitung von Gefahrstoffen außerhalb der Arbeitsstätte verhindert. 
  • Neu aufgenommen wurde der Hinweis auf potenzielle Gefahrstoffe, die auf Oberflächenverunreinigungen oder Beschichtungen zurückzuführen sind. Rückstände auf Oberflächen sind also regelmäßig zu reinigen. 
  • Der Hinweis zum Einsatz von Industriestaubsaugern wurde präzisiert.  

4. persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) 

Das Tragen von Atemschutz (Hauben und Masken) ist für Schweißer die elementare persönliche Schutzausrüstung. Die neue TRGS 528 wurde um den Hinweis ergänzt, dass belastbarer Atemschutz (Gerätegewicht > 3 kg oder Atemwiderstand) maximal 120 Minuten innerhalb von drei Monaten getragen werden darf. Ist das nicht zu vermeiden, muss der Arbeitgeber eine behördliche Genehmigung einholen. 

Für das Tragen von nicht belastendem Atemschutz (Gerätegewicht < 3 kg und kein Atemwiderstand) entfallen die Anforderungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gem. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und DGUV Regel 112-190

Hinweis: Die neu gefasste TRGS 528 enthält nun auch einen Hinweis auf das Maßnahmenpaket in der TRGS 910, das insbesondere bei schweißtechnischen Arbeiten unter Freisetzung krebserzeugender Stoffe zu beachten ist. 

Was ist neu? – Änderung hinsichtlich der Wirksamkeitsprüfung  

Getroffene Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber immer hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüfen. Die alte Fassung der TRGS 528 stellte lediglich diese Forderung. Nun konkretisiert die geänderte TRGS, wie die Wirksamkeit zu prüfen ist: „(...) durch Arbeitsplatzmessung oder durch andere geeignete Ermittlungsmethoden vor Inbetriebnahme des Arbeitsplatzes und dann regelmäßig innerhalb von festgelegten Fristen.”

Ganz neu aufgenommen wurde außerdem eine Tabelle, in der Grenzwerte aus den TRGS 900, TRGS 910 und MAK-Werte den schweißtechnischen relevanten Gefahrstoffen zugeordnet sind. Alle relevanten Tabellen und Informationen zur TRGS 528 enthält das umfangreiche Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung”. 

Quellen: „Die Gefahrstoffverordnung”, „EHS-Manager” (Ausgabe 07/2020), TRGS 528

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Brandschutz erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

TRGS Gefahrstoffe

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.