Diese Informationen muss die Datenschutzerklärung enthalten
Unternehmen, die im Rahmen ihres Webangebots auch personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ihre Datenschutzerklärung gemäß Art. 12 bis 14 DSGVO anpassen. Dabei sind folgende Angaben verpflichtend zu machen:
Allgemeine Informationen
- Name und Adresse des Verantwortlichen; falls vorhanden: Angaben zu seinem Vertreter
- Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
- Hinweis auf Betroffenenrechte
- Beschwerderecht
Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
- Zugriffsdaten / Server-Logfiles
- Cookies
- Einbindung von fremden Inhalten
- Social-Plugins
Wie Sie die einzelnen Punkte optimal ausformulieren können, zeigt die Muster-Datenschutzerklärung aus der „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“. In dieser Vorlagensammlung finden Sie zudem weitere wichtige Muster und Arbeitshilfen, um den Internetauftritt oder den Online-Shop auf das geforderte Datenschutz-Niveau zu bringen. (juse)
Quelle: „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“