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Online-Shop rechtssicher gestalten: Mit dieser Checkliste denken Betreiber an alle Pflichten

© refresh(PIX) – stock.adobe.com

Betreiber von Online-Shops müssen nicht nur die Kundenfreundlichkeit im Blick behalten. Sie haben auch viele rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen, um Abmahnungen und empfindliche Strafen zu vermeiden. Diese Checkliste unterstützt sie dabei, rechtliche Stolperfallen zu umgehen.

Vorlage zum Download

Einfache und schnelle Bestellung des Datenschutzbeauftragten anhand des kostenlosen Dokuments Der Datenschutzbeauftragte.


Online-Shop: Das sind die rechtlichen Anforderungen  

rechtliche Anforderung  rechtliche Grundlage  Status

Impressum 

Jeder Online-Shop muss über ein Impressum (auch Anbieterkennzeichnung genannt) gemäß § 5 TMG bzw. bei redaktionellen Inhalten über eine Angabe gemäß § 55 RStV verfügen.    

Vorvertragliche Informationspflichten 

Der Verkäufer hat dem Käufer vor Vertragsschluss umfangreiche Informationen mitzuteilen, § 312d BGB i. V. m. Art 246a § 1 EGBGB.  

Widerrufsbelehrung 

Bei Fernabsatzverträgen gelten besondere Vorschriften zum Widerruf und diesbezüglich umfangreiche Belehrungspflichten gemäß §§ 312g, 355 ff. BGB. Dem Verbraucher muss u. a. ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung gestellt werden.   

Zulässige AGB-Klauseln 

Die Verwendung von AGB ist nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Werden AGB eingesetzt, sollte der Betreiber des Online-Shops zum einen nur wirksame AGB verwenden, die den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.

Zum anderen müssen AGB wirksam einbezogen werden, d.h. der Betreiber des Online-Shops muss den Käufer ausdrücklich auf die AGB hinweisen, sodass der Kunde die Möglichkeit bekommt, diese zur Kenntnis zu nehmen und der Geltung der AGB zuzustimmen. 

 

Angaben zur Lieferzeit 

Macht der Betreiber des Online-Shops keine Angaben zur Lieferzeit, darf der Kunde nach Auffassung der Rechtsprechung annehmen, dass die bestellte Ware sofort verfügbar ist, d. h. innerhalb von fünf Tagen geliefert wird. Trifft das nicht zu, muss der Betreiber des Online-Shops deutlich darauf hinweisen.   

Angabe von Preisen und Versandkosten 

Die Gesamtpreise müssen konkret und vollständig nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV  i. V. m. § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art 246a § 1 Nr. 4, 5 EGBGB angegeben werden. 

Es gibt keine Verpflichtung den Grundpreis erneut darzustellen, wenn dieser bereits vorher im Online-Sortiment ordnungsgemäß dargestellt wurde (§2 Abs. 1 Satz 1 PAngV). 

Versandkosten sind konkret oder in berechenbarer Darstellung anzugeben. Das gilt bei jeder Produktdarstellung, z. B. auch in Teaserdarstellungen. 
 

 Button-Lösung und Checkout-Seite 

Den finalen Kaufvorgang muss der Betreiber eines Online-Shops durch einen gesondert gekennzeichneten Button („kostenpflichtig bestellen“) markieren. Im Anschluss muss dem Kunden eine Bestellbestätigung elektronisch übermittelt werden. 

Bezüglich des Buttons gelten besondere Anforderungen, die in der „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“ nachzulesen sind. 

 

Datenschutzerklärung 

Betreiber von Online-Shops müssen die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO, einhalten. Im Online-Shop ist das wesentliche Element die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO  

Newsletter 

Newsletter dürfen nur nach Registrierung des Kunden über das sog. „Double-Opt-in“-Verfahren verschickt werden: Zunächst muss ein Link zur Bestätigung der Anmeldung versendet werden; in dieser E-Mail darf noch keine Werbung enthalten sein.

Erst, wenn der Kunde die Anmeldung bestätigt, darf der Newsletter verschickt werden. Andernfalls droht eine Abmahnung. 

 

 Geistiges Eigentum 

Die Nutzung geistigen Eigentums darf niemals erfolgen, ohne sich über die Berechtigung zu versichern. Bloßes Nachfragen lässt die Rechtsprechung nicht zu. Auf der sicheren Seite sind Betreiber von Online-Shops, wenn sie eine vertragliche Vereinbarung mit dem Urheber abschließen. 

Die ungeprüfte Übernahme von fremden Inhalten (Produktabbildungen, Videos, Artikelbeschreibungen) ist daher fast ausnahmslos unzulässig. Besondere Vorsicht ist also bzgl. marken- und urheberrechtlicher Vorschriften angebracht. 

 

Geoblocking 

Seit dem 03.12.2018 untersagt die Geoblocking-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/302) Betreibern von Online-Shops Shopping-Seiten für bestimmte Regionen zu sperren oder deren Aufruf nur in bestimmten Ländern zuzulassen.   

Online-Shop-Betreiber, die tiefer greifendes Fachwissen zu den Datenschutz-Anforderungen sowie Muster, Vorlagen und Checklisten suchen, erhalten mit dem „Datenschutz-Paket“ gleich drei Werke, die diese Themen umfassend behandeln. 

Tracking und Mailtrack 

Ein Thema, das Betreiber von Online-Shops stets begleitet, ist das Tracking, also die Nachverfolgung des Nutzerverhaltens auf dem eigenen Online-Shop. Unter welcher Voraussetzung Tracking erlaubt ist, zeigt der Beitrag „Umgang mit Datenspuren: Auf welcher Rechtsgrundlage ist Tracking erlaubt?“

Mailtrack 

Um den Käufer über den Status seiner Sendung zu informieren, haben Betreiber von Online-Shops vor Inkrafttreten der DSGVO die E-Mail-Adresse des Kunden regelmäßig an die Zustelldienstleister weitergegeben. Das ist seit Mai 2018 nicht mehr möglich, da der Online-Händler hierfür nun eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden benötigt.

Sicherer und am wenigsten aufwendig ist es, dem Kunden eine Sendungsverfolgungsnummer per E-Mail zukommen zu lassen, sodass er bei Bedarf selbst den Status seiner Sendung nachverfolgen kann. 

Quelle: „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“ 

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