Gegenstand der Verordnung
Gegenstand dieser Verordnung ist, dass Online-Händler ab sofort auf eine Online-Plattform der EU-Kommission verlinken müssen, auf der Verbraucher und Unternehmer über bestimmte Kauf- und Dienstleistungsverträge viele Informationen erhalten und im schlimmsten Fall Beschwerde über die andere Partei elektronisch einreichen können.
Linksetzung auf Webseiten
Der Link zur Online-Plattform der EU-Kommission muss laut Verordnung für den Verbraucher ‚leicht zugänglich‘ auf der Website des Online-Shops eingestellt werden. In dem Zusammenhang muss der Händler seine Email-Adresse angeben. IT-Rechtler empfehlen daher diesen Link direkt im Impressum des Online-Shops aufzunehmen, da dieses laut Gesetz ebenfalls leicht zugänglich sein muss und ebenso die E-Mail-Adresse des Unternehmens enthalten muss.
Muster-Hinweistext
Der zusätzliche Hinweis kann also folgendermaßen lauten: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.