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"Arbeiten unter Spannung – Anforderungen an das Personal"


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Arbeiten unter Spannung – Anforderungen an das Personal

© psdesign1 – stock.adobe.com

Arbeiten unter Spannung liegen dann vor, wenn eine Person bei der Ausführung ihrer Arbeit bewusst mit Körperteilen oder Gegenständen unter Spannung stehende Teile berührt bzw. in die Gefahrenzone gelangt. Weil diese Arbeit sehr gefährlich ist, gelten erhöhte Anforderungen – auch an das ausführende Personal.

Arbeiten unter Spannung nur unter erhöhten Anforderungen 

Weil das Arbeiten unter Spannung im Vergleich zu anderen elektrotechnischen Tätigkeiten sehr gefährlich ist, stellen sowohl die DGUV Vorschrift 3 als auch die DIN VDE 0105-100 erhöhte Anforderungen an deren Ausführung. So müssen z. B. zwingende Gründe für diese Arbeit vorliegen, die der anlagenbetreibende Unternehmer schriftlich festzulegen hat. 

Das Berühren von unter Spannung stehenden Anlagenteilen und/oder das Auslösen von Lichtbögen stellen die größten Gefährdungen bei dieser Arbeit dar. Deshalb darf auch nicht jede Elektrofachkraft diese Arbeit ausführen. Welche Qualifikationsanforderungen an das Arbeiten unter Spannung gestellt werden und wie diese Arbeit auszuführen ist, können Unternehmer und Elektrofachkräfte im Buch „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ nachlesen. 

Arbeiten unter Spannung: Voraussetzungen an das Personal 

Der Unternehmer muss bei der Auswahl des ausführenden Personals die Qualifikation der Fachkraft sowie die Nennspannung der Anlage berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen Arbeiten unter Spannung nur von dafür ausgebildeten Elektrofachkräften ausgeführt werden, die zudem über eine nachweisliche Befähigung verfügen.

Diese Befähigung erlangt eine Person, wenn sie die vorgeschriebene Spezialprüfung (theoretisch und praktisch) nach der DGUV Regel 103-011 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ abgelegt hat. 

Gemäß der Randbedingungen für das Arbeiten unter Spannung nach Tabelle der 5 DGUV Vorschrift 3 gibt es aber auch Arbeiten unter Spannung, die von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) ausgeführt werden dürfen. Diese sind: 

Nennspannungen  Arbeiten 
bis AC 50 V
bis DC 120 V
Arbeiten, bei denen eine Gefährdung z. B. durch Lichtbögen ausgeschlossen werden kann. 
über AC V
über DC 120 V
Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen heranführen.
  Werkzeuge und Hilfsmittel zum Reinigen heranführen und geeignete Abdeckungen und Abschrankungen anbringen. 
  Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützte Sicherungseinsätze mit geeigneten Hilfsmitteln – sofern dies gefahrlos möglich ist. 
  Unter Spannung stehende Teile bei der Brandbekämpfung oder zum Reinigen anspritzen. 
  Arbeiten an Akkumulatoren und Photovoltaik-Anlagen ausführen.  
  In Prüfanlagen und Laboratorien arbeiten.
  Mit isolierenden Stangen Raureif abklopfen. 
Bei allen Nennspannungen  Die EuP kann alle Arbeiten durchführen, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- und Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen bestehen (z. B. Explosionsgefahr).  
  Arbeiten an Fernmeldeanlagen mit Fernspeisung, wenn der Strom kleiner als AC 10 mA oder DC 30 mA ist.

(juse)

Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“

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