Möglichkeiten der Energieversorgung auf Baustellen
In der Regel erfolgt die Energieversorgung auf Bau- und Montagestellen durch eine der folgenden Möglichkeiten:
- durch den Anschluss an das Energieversorgungsnetz
- durch Ersatzstromversorger nach DIN VDE 0100-551: „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen“ und DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“.
Anschluss an Energieversorgung: „Technische Anschlussbedingungen“ (TAB)
Für den Anschluss an das Energieversorgungsnetz gelten die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) des zuständigen Netzbetreibers. Denn dieser legt den Netzanschlusspunkt und die Anschlussbedingungen anhand des Netzsystems fest.
Grundsätzlich zulässig ist der Netzanschluss auf Bau- und Montagestellen mit einer geeigneten Messeinrichtung
- in fest verankerten Anschlussschränken oder Anschlussverteilerschränken und
- in geeigneten Räumen oder ortsfesten Schaltschränken.
Je nach Leistung und Bemessungsstrom muss eine direkte oder indirekte Messung (Wandlermessung) vorgesehen werden.
Baustromverteiler und Anschlussleitungen: Das sind die Vorschriften
Bei Verwendung von Anschlussschränken und Baustromverteilern gelten die Anforderungen der DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4) „Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV)“. Doch es gibt noch weitere Regelwerke, die den Einsatz von Baustromverteilern regeln. So dürfen Baustromverteiler gemäß DIN EN 60529 (VDE 0470-1) „Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)“ nur betrieben werden, wenn sie mindestens der Schutzart IP 44 gemäß dieser Norm entsprechen.
Weitere Vorgaben bezüglich Baustromverteiler sowie fachspezifische Informationen zum Arbeiten auf Bau- und Montagestellen sind im „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ beschrieben.
Anschlussleitungen
Anschlussleitungen vor der Messeinrichtung, d. h. vom Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage der Bau- und Montagestelle eingespeist wird, bis zum Anschlussverteiler, dürfen maximal 30 Meter lang sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen besitzen.
Bei flexiblen Anschlussleitungen muss außerdem beachtet werden, dass diese mindestens der Gummischlauchleitung vom Typ H07RN-F gleichwertig sein müssen.
Der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung (vor der Messeinrichtung) muss folgende Eigenschaften aufweisen:
- Bei einem Bemessungsstrom der Hauptsicherung von ≤ 63 A mindestens 16 mm2 Cu
- Bei einem Bemessungsstrom der Hauptsicherung von > 63 A mindestens 25 mm2 Cu
Anschlussleitung im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum ist die Anschlussleitung besonderen mechanischen Einflüssen ausgesetzt und muss deshalb geschützt verlegt werden, z. B. durch:
- Verlegung im Erdreich
- Verlegung in einer Kabelbrücke oder einer anderen tragfähigen Abdeckung
- Verlegung in einem Schutzrohr
- hochverlegte Verlegung
Produktempfehlung
Anschlussverteilschränke werden in der Regel auf kleineren Baustellen für die Energieverteilung verwendet. Bei größeren Baustellen finden neben Anschlussschränken weitere Gruppen-, Großgeräteverteiler- und Verteilerschränke Anwendung. Nach dem Übergabepunkt sind für diese Netzsysteme TN-C-, TN-, TT- und IT-Systeme zulässig. Die Anforderungen an diese Netzsysteme auf der Baustelle sind im „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ beschrieben. (juse)
Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“