Erzeugungsanlagen im Niederspannungsbereich sollen zur Netzstabilität beitragen
Weil der Anteil von volatiler Erzeugung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen zunimmt, ist es notwendig, dass sich Erzeugungsanlagen im Niederspannungsbereich netzdienlicher verhalten. Deshalb haben VDE und ZVHE den Entwurf der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" überarbeitet und zahlreiche technische Neuerungen eingefügt.
Das sind die wesentlichen Neuerungen:
- Erzeugungsanlagen, die neu installiert werden, müssen künftig auch bei kurzzeitigen Spannungsschwankungen am Netz bleiben und so das Netz stützen. So soll eine Gefährdung der Netzstabilität verhindert werden.
- Die Einspeisung von Blindleistung in Abhängigkeit von der Spannung (Q(U)-Regelung genannt) soll in Zukunft auch in der Niederspannung zum Einsatz kommen. Somit können mehr Erzeugungsanlagen an ein vorhandenes Verteilnetz angeschlossen werden.
- Erzeugungsanlagen und Speicher sollen künftig zudem das Netzsystem stützen, wenn Leistung im System fehlt, indem sie in dieses einspeisen.
VDE 4105 bildet mit "TAR Niederspannung" ein neues Basiswerk
Mit der Überarbeitung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105 wurde zudem der Europäische Network Code "Requirements for Generators" für die Niederspannung umgesetzt. Das heißt: Alle neu errichteten Erzeugungsanlagen, die gemäß der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105 angeschlossen wurden, erfüllen gleichzeitig die technischen Anforderungen aus dem Europäischen Network Code.
Zusammen mit der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4100 "Technische Anschlussregeln Niederspannung" ist somit ein Basisregelwerk für die Niederspannungsebene entstanden. Für das Niederspannungsnetz beinhaltet die Norm VDE-AR-N 4100 technische Anforderungen an Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von allen Kundenanlagen (Bezugsanlagen, Erzeugungsanlagen und Speicher).
Anwendungsregel betrifft insbesondere Photovoltaik-Anlagen
Die Anforderungen des überarbeiteten Entwurfs der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 gelten für Anschluss und Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz. Dazu zählen in Deutschland die meisten Photovoltaik-Anlagen, aber auch kleinere Blockheizkraftwerke (BHKW), Kleinwindanlagen oder Wasserkraftanlagen.
Als Planer, Errichter und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen müssen Sie neben den Neuregelungen auch alle anderen maßgeblichen Vorgaben beachten, die für Planung, Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen gelten. Im "Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen" sind alle normativen Anforderungen schnell nachgeschlagen. Die Umsetzung der Vorgaben wird zudem durch einsatzfertige Arbeitshilfen erleichtert.
Quellen: VDE Verlag, VDE FNN