Diese Pflichten hat der Hersteller vor Inbetriebnahme einer Maschine
Spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Maschine muss der Hersteller nachweisen können, dass diese funktionstüchtig ist, alle formalen Anforderungen erfüllt und ein sicheres sowie gesundheitsgerechtes Bedienen und Instandhalten ermöglicht. Gemäß Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG ist unter dem Begriff „Inbetriebnahme“ die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine innerhalb der europäischen Union zu verstehen.
Der Hersteller muss seine Pflicht betreffend folgende Punkte erfüllen:
- Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gem. MRL
- Bereitstellung der notwendigen Informationen, insbesondere der Betriebsanleitung für den Betreiber
- Ausstellung der EG-Konformitätserklärung
- Anbringung der CE-Kennzeichnung
Der Besteller der Maschine dürfte grundsätzlich davon ausgehen, dass alle erkennbaren Risiken vom Hersteller auf ein akzeptables Maß begrenzt wurden. Dennoch obliegt ihm gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Pflicht, nur sichere Maschinen zum Bedienen zur Verfügung zu stellen.
So vermeiden Maschinenbetreiber Rechtsrisiken beim Kauf von Maschinen
Rechtsrisiken kann der Käufer/Betreiber der Maschine nur vermeiden, wenn er prüft, ob die erworbene Maschine die grundlegenden Anforderungen nach Anhang I MRL bzw. die sonstigen rechtlichen Anforderungen an die erstmalige Bereitstellung erfüllt.
Mit der Inbetriebnahme werden schließlich die Pflichten des Betreibers rechtswirksam. Welche Pflichten das sind und wie diese im Dialog mit den Pflichten von Herstellern stehen, erfahren sie u. a. im „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, der sämtliche rechtlichen Grundlagen für Hersteller und Betreiber im Bereich Maschinensicherheit praxisgerecht darstellt.
App „Maschinen-Check“ unterstützt beim Maschinenkauf
Bevor die Pflichten auf den Betreiber übergehen, sollte er penibel prüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Dafür ist es notwendig, die grundlegenden rechtlichen Anforderungen genau zu kennen. Unterstützung bei der Überprüfung vor der Inbetriebnahme gibt es außerdem von der BG RCI: Die Berufsgenossenschaft hat die App „Maschinen-Check“ entwickelt. Diese App ermöglicht die Erfassung der
- formalen Voraussetzungen,
- grundlegenden Anforderungen,
- Informationen zu Schutzeinrichtungen sowie zu Betriebsanweisung und Unterweisung.
Inhaltlich basiert die App auf dem Merkblatt „Checklisten Maschinen“ (T008-1). Sie kann kostenlos z. B. im Apple App Store heruntergeladen werden. (juse)
Quellen: „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, „Handbuch Prüfung elektrischer Maschinen“, BG RCI