Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Maschinen kaufen – Mit der App „Maschinen-Check“ Mängel erkennen"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich willige ein, dass die Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) meine im Rahmen des Downloads angegebenen Daten für regelmäßige Werbemaßnahmen über die entsprechenden Kanäle (z.B. Post, E-Mail, Telefon) nutzt. Mit dem Download stimme ich auch dem E-Mail-Tracking zu statistischen Auswertungszwecken (z.B. Messung der Öffnungs- und Klickrate) zu. Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das Widerrufsrecht erhalte ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Dass gekaufte Maschinen sicherheitstechnische Mängel aufweisen, ist in der Praxis keine Seltenheit. Entdeckt der Käufer diese Mängel nicht schon bei der Übergabe, bleibt er auf den Kosten für die Umrüstung sitzen. Dieses Risiko will die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) mit der App „Maschinen-Check“ eindämmen. Erfahren Sie, wie die App funktioniert und welche Pflichten der Hersteller vor der Inbetriebnahme einer Maschine hat.

Diese Pflichten hat der Hersteller vor Inbetriebnahme einer Maschine 

Spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Maschine muss der Hersteller nachweisen können, dass diese funktionstüchtig ist, alle formalen Anforderungen erfüllt und ein sicheres sowie gesundheitsgerechtes Bedienen und Instandhalten ermöglicht. Gemäß Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG ist unter dem Begriff „Inbetriebnahme“ die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine innerhalb der europäischen Union zu verstehen. 

Der Hersteller muss seine Pflicht betreffend folgende Punkte erfüllen: 

  • Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gem. MRL
  • Bereitstellung der notwendigen Informationen, insbesondere der Betriebsanleitung für den Betreiber 
  • Ausstellung der EG-Konformitätserklärung
  • Anbringung der CE-Kennzeichnung

Der Besteller der Maschine dürfte grundsätzlich davon ausgehen, dass alle erkennbaren Risiken vom Hersteller auf ein akzeptables Maß begrenzt wurden. Dennoch obliegt ihm gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Pflicht, nur sichere Maschinen zum Bedienen zur Verfügung zu stellen. 

So vermeiden Maschinenbetreiber Rechtsrisiken beim Kauf von Maschinen 

Rechtsrisiken kann der Käufer/Betreiber der Maschine nur vermeiden, wenn er prüft, ob die erworbene Maschine die grundlegenden Anforderungen nach Anhang I MRL bzw. die sonstigen rechtlichen Anforderungen an die erstmalige Bereitstellung erfüllt. 

Mit der Inbetriebnahme werden schließlich die Pflichten des Betreibers rechtswirksam. Welche Pflichten das sind und wie diese im Dialog mit den Pflichten von Herstellern stehen, erfahren sie u. a. im „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, der sämtliche rechtlichen Grundlagen für Hersteller und Betreiber im Bereich Maschinensicherheit praxisgerecht darstellt.

App „Maschinen-Check“ unterstützt beim Maschinenkauf

Bevor die Pflichten auf den Betreiber übergehen, sollte er penibel prüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Dafür ist es notwendig, die grundlegenden rechtlichen Anforderungen genau zu kennen. Unterstützung bei der Überprüfung vor der Inbetriebnahme gibt es außerdem von der BG RCI: Die Berufsgenossenschaft hat die App „Maschinen-Check“ entwickelt. Diese App ermöglicht die Erfassung der

  • formalen Voraussetzungen,
  • grundlegenden Anforderungen, 
  • Informationen zu Schutzeinrichtungen sowie zu Betriebsanweisung und Unterweisung

Inhaltlich basiert die App auf dem Merkblatt „Checklisten Maschinen“ (T008-1). Sie kann kostenlos z. B. im Apple App Store heruntergeladen werden. (juse)

Quellen: „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, „Handbuch Prüfung elektrischer Maschinen“, BG RCI

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Elektrosicherheit und Elektrotechnik erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

Maschinen Prüfung

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.