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"Was passiert bei einer PV-Energieberatung? – Anlaufstellen, Kosten und gesetzliche Vorgaben"


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Was passiert bei einer PV-Energieberatung? – Anlaufstellen, Kosten und gesetzliche Vorgaben

© Rapeepat – stock.adobe.com

Bei der Überlegung, sich eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen, müssen unterschiedliche Aspekte beachtet werden. Egal ob für ein Unternehmen oder das Eigenheim – eine entsprechende PV-Energieberatung ist in vielen Fällen lohnenswert. Dort erfahren Interessenten, welche Arten von PV-Anlagen es gibt, welche sich für ihr Gebäude am ehesten eignen und mit welchen Fördermitteln sie sich ggf. finanzieren lassen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der PV-Energieberatung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was wird bei einer PV-Energieberatung erklärt?
  2. Wer berät bei PV-Anlage?
  3. Was kostet eine PV-Energieberatung?
  4. PV-Energieberatung: Förderung

Was wird bei einer PV-Energieberatung erklärt?

Je nach Anbieter kann die PV-Energieberatung unterschiedliche Schwerpunkte thematisieren. In jedem Fall sollte zuerst geprüft werden, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine PV-Anlage am Gebäude vorhanden sind.

Hierzu gehören insbesondere Themen wie die Dachneigung des Gebäudes, dessen Ausrichtung und eine mögliche Verschattung durch Bäume oder andere Objekte. Hinzu kommen baurechtliche Vorgaben, etwa die Pflicht zur Einholung bestimmter Baugenehmigungen oder geltende Verbote zum Denkmalschutz. Die Länder haben hier teils unterschiedliche Regelungen, daher sollten sich Interessenten ggf. bei ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung informieren.

Produktempfehlung

Eine Übersicht mit den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für PV-Anlagen bietet das „Handbuch Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen“. Jetzt informieren!

Des Weiteren sollten bei der PV-Energie-Beratung alle möglichen Arten von PV-Anlagen erläutert und ihre Einsatzmöglichkeiten beschrieben werden. Sie hängen v. a. vom Bedarf und den Einsatzmöglichkeiten vor Ort ab. Die folgende Tabelle gibt eine erste Übersicht über die Möglichkeiten:

PV-Anlagenkonzept Beschreibung
Inselanlagen
  • Für Gebäude, die keinen direkten Anschluss an das allgemeine Stromnetz besitzen, z. B. Gartenlauben, Wohnmobile, Boote, Jagdhütten und abgelegene Einrichtungen zur Infrastruktur.
  • Inselanlagen können den Strom nicht für einen späteren Zeitpunkt einspeisen.
    → Falls es kein zentrales Stromnetz gibt, muss der Strom aus der PV-Anlage entweder direkt verbraucht oder zwischengespeichert werden. 

Anlagen für anteiligen Eigenverbrauch

  • Ein Teil des erzeugten Solarstroms wird für den Eigenverbrauch genutzt, der Rest wird in das Stromnetz weitergeleitet.
  • Wie viel Strom selbst verbraucht wird, ist von den Uhrzeiten abhängig, zu denen die Elektrogeräte betrieben werden. 
    → Hier hilft ein Energiemanagementsystem dabei, den eigenen Solarstrom effizienter zu nutzen.
  • Anlagen ohne Speicherbatterie erreichen durschnittlich einen Eigenverbrauchsanteil von ca. 30 %, Anlagen mit Batterie bis zu 60 %.
  • Die Installation solcher Anlagen ist wirtschaftlich umso sinnvoller, je mehr Solarstrom der Eigentümer direkt selbst verbraucht. Wesentliche Kennziffer ist die Differenz zwischen der möglichen Einspeisevergütung und dem Preis, den der Versorger für den Strom aus seinem Netz fordert.

Anlagen zur Volleinspeisung 

  • Derzeit am häufigsten genutztes Anlagenkonzept (sog. „netzparallele Anlagen“).
  • Der erzeugte Strom wird vollständig ins öffentliche Netz überführt.
  • Das Pendant ist die sog. „Überschusseinspeisung“: Hier speist die PV-Anlage nur den Strom ein, den der Besitzer der Anlage nicht selbst verbraucht.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG).
Stecker-PV-Geräte
  • Durch ein spezielles Stecker-Solargerät lässt sich eine kleinere Menge Sonnenenergie auch auf begrenztem Raum einfangen, z. B. auf Balkonen oder Terassen.
  • Der erzeugte Strom wird über eine Steckdose in das Stromnetz des Gebäudes eingespeist und dort genutzt.
    → Hierfür ist eine spezielle Energiesteckdose erforderlich.

Sobald alle erforderlichen Voraussetzungen geklärt und die unterschiedlichen Ausführungsvarianten vorgestellt wurden, lassen sich entsprechende Aufträge erteilen und Anträge stellen, z. B. für mögliche Fördermittel. Aber wo finde ich passende Stellen, die eine PV-Energieberatung anbieten?

Wer berät bei PV-Anlage?

Für die PV-Energieberatung gibt es verschiedene Anlaufstellen. So gibt es zum einen einige Fachbetriebe, die eine Energieberatung Photovoltaik anbieten. Zum anderen hilft beispielsweise die Verbraucherzentrale bei offenen Fragen. Zusätzlich führt die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Liste mit Experten, die Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude durchführen.

In jedem Fall sollte die PV-Energieberatung neutral und produktoffen gestaltet sein.

Was kostet eine PV-Energieberatung?

Der Preis für eine PV-Energieberatung hängt meist vom Honorar des Energieberaters ab.

Die Verbraucherzentrale beispielsweise definiert den Wert ihrer Beratung je nach Format zwischen 77 und 538 Euro pro Stunde. Allerdings erhält sie eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK), weshalb die anfängliche Beratung kostenfrei ist. Erst die Besichtigung beim Interessenten zu Hause wird gebührenpflichtig und kostet bis zu 30 Euro. Außerdem richtet sich die PV-Energieberatung der Verbraucherzentrale vorrangig an Privateigentümer.

Angebote anderer Beratungsunternehmen und Angebote für Gewerbetreibende fallen in der Praxis oft teurer aus. Allerdings gibt es auch für Unternehmen bestimmte Fördermöglichkeiten, falls sie eine PV-Energieberatung für ihren Betrieb in Anspruch nehmen wollen.

PV-Energieberatung: Förderung

Die DIN V 18599 definiert mögliche Fördermittel für Beratungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Voraussetzungen für PV-Energieberatung im Bestand PV-Energieberatung bei Neubauten

Es liegt ein energetisches Sanierungskonzept vor, das eine dieser beiden Eigenschaften aufweist:

  • Sanierungsfahrplan: Langfristig geplante Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind und aufzeigen, wie sich das Gebäude energetisch modernisieren lässt.
  • Sanierung in einem Zug: Ganzheitliche Sanierung, um den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen.
Das Gebäude wird so geplant, dass es in Zukunft ein bundesgefördertes Effizienzhaus wird.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens bis zu 8.000 Euro. Die exakte Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes. So ergeben sich folgende Zuschüsse:

Nettogrundfläche Zuschusshöhe
bis 200 m2 max. 1.700 Euro
zwischen 200 und 500 m2 max. 5.000 Euro
mehr als 500 m2 max. 8.000 Euro

Des Weiteren gibt es staatliche Förderungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sollen diese beantragt werden, muss zuvor ein Energieberater hinzugezogen werden. Das ist seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 Pflicht.

Welche weiteren finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte bei der Anschaffung von PV-Anlagen zu beachten sind, zeigt das „Handbuch Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen“. Es hilft Eigentümern und Gewerbetreibenden dabei, alle rechtlichen und technischen Vorgaben kosteneffizient einzuhalten. Hierfür enthält das Buch Mustervorlagen für Genehmigungen, Berechnungshilfen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und Erläuterungen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Quellen: Verbraucherzentrale EnergieberatungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Schlagwörter

Photovoltaik PV-Anlagen

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