DIN EN 16763 regelt Anforderungen an Sicherheitsanlagen und Beschäftigte
Die Norm mit dem Titel "Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ definiert zum ersten Mal europaweit einheitliche Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation für sicherheitstechnische Anlagen, aber auch an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten, die mit folgenden Bearbeitungsphasen betraut werden:
- Planung
- Projektierung
- Montage
- Inbetriebsetzung
- Überprüfung
- Abnahme
- Instandhaltung
Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistung vor Ort oder per Fernzugriff erbracht wird. Auch die Größe und Struktur des Dienstleisters ist für die Erfüllung der Normanforderungen nicht relevant.
Die Norm verpflichtet Planer und Errichter nachzuweisen, wie sie Arbeitsergebnisse definieren und dokumentieren.
Anwendungsgebiet der DIN EN 16763: Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen
In der neuen Norm sind erstmals Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen enthalten. Die DIN EN 16763 ist demnach anzuwenden für
- Brandmeldeanlagen
- ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Zutrittskontrollanlagen
- Perimeterschutz (auch Freilandschutz genannt). Perimeterschutz beinhaltet mechanische, bauliche, organisatorische sowie personelle Maßnahmen zum Schutz eines Objekts.
- Videoüberwachungsanlagen
Eine Kombination der Anlagen ist nach DIN EN 16763 ebenfalls möglich.
Ausgenommen sind Personen-Hilferufanlagen sowie Alarmempfangszentralen.
Neue Norm löst DIN 14675 ab
Um zu prüfen, ob ein Dienstleister die Anforderungen der Norm erfüllt hat, muss ergänzend zur Norm ein Zertifizierungsschema erarbeitet werden. Dieses löst die bisherige Regelung zur DIN 14675 für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen ab.
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Quellen: Forum Verlag Herkert GmbH, Beuth-Verlag